Zur Entwicklung der Gesundheitskosten und Prämien im Kanton Basel-Stadt
NewsBereits zum zehnten Mal liegt der Bericht über die «Leistungs-, Kosten- und Prämienenwicklung sowie Massnahmen zur Dämpfung der Gesundheitskosten» vor. Der Regierungsrat hat ihn am 12. November 2024 zur Kenntnisnahme an den Grossen Rat weitergeleitet.
Der Bericht, den das Gesundheitsdepartement für den Regierungsrat gemäss seinem Auftrag* aktualisiert hat, legt umfangreiches Zahlenmaterial vor. Zum Beispiel zur Entwicklung der pro-Kopf-Bruttoleistungen in der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP). Diesen Zahlen kann entnommen werden, dass sich die pro-Kopf-Bruttoleistungen der OKP im Kanton Basel-Stadt über die letzten zehn Jahre betrachtet mit +20.6% deutlich moderater entwickelt haben als im gesamtschweizerischen Durchschnitt (+29.4%), aber auch als in den Vergleichskantonen.
Nach den Turbulenzen der COVID-19-Jahre befinden sich die Ausgaben für die kantonale Gesundheitsversorgung wieder auf einem stabileren Kurs. Das langfristige Wachstum der Kosten und Prämien der OKP bleibt unter dem Niveau des kantonalen Wirtschaftswachstums. Zudem konnten im Berichtszeitraum erneut bedeutende gesundheitspolitische Massnahmen erfolgreich umgesetzt werden und die Lancierung der Ausbildungsoffensive im Bereich der Pflege soll in Zukunft dazu beitragen, den Fachkräftemangel in der Pflege abzumildern.
Hier geht es für Interessierte zum vollständigen Bericht: Zehnter §67 Abs. 2-Bericht
Gesundheitspolitik bleibt gefordert
Trotz dieser positiven Entwicklungen bleibt die Gesundheitspolitik weiterhin gefordert. Der ökonomische Druck auf die Leistungserbringer, insbesondere auf die Spitäler, wird sowohl auf der Kosten- als auch auf der Ertragsseite bestehen bleiben und zu weiteren Konsolidierungen führen. Sollte die EFAS-Reform (Einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen) am 24. November 2024 vom Volk angenommen werden, wird sie ab 2028 eine grundlegende Umstrukturierung der kantonalen Versorgungsfinanzierung nach sich ziehen. Diesfalls werden die damit verbundenen Vorbereitungs- und Umsetzungsarbeiten die zuständigen kantonalen Stellen in den kommenden Jahren stark beanspruchen.
Zentral: Digitalisierung des Gesundheitswesens
Ein weiterer zentraler Schwerpunkt bleibt die Digitalisierung des Gesundheitswesens. Mit dem Ratschlag zur Teilrevision des Gesundheitsgesetzes (GesG) und den vom Grossen Rat bewilligten Ausgaben für die finanzielle Unterstützung der EPD-Eröffnungen (EPD = Elektronisches Patientendossier) und weiterer Unterstützungsmassnahmen wird die Verbreitung des EPD begünstigt. Darüber hinaus gilt es aber, zeitnah die Basis für ein interoperables Gesundheitsdatenökosystem zu legen. Dieser Herausforderung will sich der Regierungsrat in den kommenden Jahren auf kantonaler Ebene annehmen, wohlwissend, dass auch der Bund hier in der Verantwortung steht.
Auslöser des vorliegenden Berichtes
*§ 67 Abs. 2 des Gesundheitsgesetzes vom 21. September 2011 beauftragt den Regierungsrat, dem Grossen Rat jährlich einen Bericht über die Leistungs-, Kosten- und Prämienentwicklung sowie die Massnahmen zur Dämpfung der Höhe der Gesundheitskosten zur Kenntnisnahme vorzulegen.