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Die Abfalleimerpflicht wirkt

News

Mit dem Aufstellen eines Abfalleimers leisten Betriebe, die Take-away-Getränke und -Nahrungsmittel in Einwegverpackungen anbieten, einen wichtigen Beitrag zur Stadtsauberkeit.

Sich unterwegs zu verpflegen, ist im städtischen Alltag eine Selbstverständlichkeit. Die Zahl der Angebote nimmt laufend zu. Hier ein Salat zum Mitnehmen, dort etwas Süsses und einen Kaffee zum Abrunden – so sehen die Pausen vieler Menschen in der Stadt aus. Und was passiert nach der Verpflegung? Wohin mit der Plastikschale, der Papiertüte und dem Becher? Für die Entsorgung dieses Verpackungsmaterials sind die Käuferinnen und Käufer selbst verantwortlich. Aber die Betriebe, welche die Take-away-Produkte verkaufen, tragen eine Mitverantwortung. Schliesslich sind sie es, die das Verpackungsmaterial zusammen mit den Getränken und Nahrungsmitteln in Umlauf bringen.

Um das Entsorgen von Take-away-Verpackungen im öffentlichen Raum zu vermeiden, gilt in der Stadt Basel seit 2019 eine Abfalleimerpflicht. Sie ist eine von mehreren Anti-Littering-Massnahmen. Betriebe, die Take-away-Getränke und -Nahrungsmittel in Einwegverpackungen anbieten, müssen während der Betriebszeiten vor ihrem Verkaufslokal gut sichtbar einen mobilen Abfalleimer aufstellen und den Abfall auf eigene Kosten entsorgen. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, kann mit 50 Franken gebüsst werden. Wer Getränke und Nahrungsmittel ausschliesslich in Mehrweggeschirr anbietet, ist von der Abfalleimerpflicht befreit. Werden Getränke in Aludosen und PET-Flaschen verkauft, müssen diese Alu- und PET-Behälter zurückgenommen und dem Recycling zugeführt werden. 

Die Einhaltung der Abfalleimerpflicht wird durch die Abfallkontrolle regelmässig überprüft. Die meisten Take-away-Betriebe halten sich an die Vorgaben, die Zahl der ausgesprochenen Ordnungsbussen ist entsprechend klein. Für viele Take-away-Betriebe ist das Aufstellen eines Abfalleimers Teil des Kundendiensts, der nicht nur von den direkten Kundinnen und Kunden des jeweiligen Take-away-Betriebs geschätzt wird. In der Praxis kaufen Konsumentinnen und Konsumenten hier ein Sandwich und entsorgen dort das zugehörige Verpackungsmaterial. So ergänzen die Abfalleimer der Take-away-Betriebe die Möglichkeiten der Entsorgung im öffentlichen Raum und tragen viel zur Stadtsauberkeit bei.

Weitere Auskünfte

Amt für Umwelt und Energie (AUE)

Spiegelgasse 15
4051 Basel

Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch, Freitag:
08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag:
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr