Epidemiologische Abklärungen bei Legionellosen 2024
NewsDas Kantonale Laboratorium Basel-Stadt hat im Auftrag des Basler Kantonsarztes bei neun Legionellose-Erkrankungsfällen Untersuchungen vorgenommen. Es hat bei der Abklärung dieser Legionellose-Erkrankungsfälle zwischen Januar und Dezember 2024 insgesamt 36 Wasserproben auf Legionellen untersucht. Zwölf Proben im Umfeld von sieben Erkrankten waren positiv.
Die Legionellose ist in der Schweiz eine meldepflichtige Krankheit. Bei Auftreten von Erkrankungen gilt es die Ansteckungsquelle so schnell wie möglich ausfindig zu machen, insbesondere, wenn es sich um öffentlich zugängliche Gebäude bzw. Anlagen handelt oder solche, die von mehreren Nutzern gebraucht werden. Zudem sind entsprechende Massnahmen zu treffen, um weitere Infektionen möglichst zu vermeiden. Im Auftrag und unter Federführung des Kantonsärztlichen Dienstes Basel-Stadt führt das Kantonale Labororatorium im Rahmen der Abklärung von Legionellose-Fällen entsprechende Wasseranalysen durch. Dabei werden Wasserproben aus dem privaten Umfeld von gemeldeten erkrankten Personen erhoben. In einem zweiten Schritt werden weitere Proben aus dem Freizeitbereich und an der Arbeitsstelle erhoben.
Im Jahr 2024 wurden Abklärungen im Umfeld von neun Legionellose-Erkrankungsfällen vorgenommen. Acht Erkrankte kamen aus dem Kanton Basel-Stadt. Ein Erkrankter aus Baselland besuchte regelmässig den Wellnessbereich eines Hotels im Kanton Basel-Stadt, weswegen dort das Wasser der Duschen analysiert wurde. Bei einer der Abklärungen handelte es sich um eine Nachkontrolle in einem Alters- und Pflegeheim, welches bereits 2023 im Rahmen einer Legionellose-Abklärung kontrolliert wurde und in dessen Proben 2023 Legionellen gefunden wurden.
Erfreulicherweise konnten in den Wasserproben des Alters- und Pflegeheimes keine Legionellen mehr nachgewiesen werden. Dies zeigt, dass wirkungsvolle Massnahmen gegen die Kontamination ergriffen wurden und nun die Gefahr einer Ansteckung mit Legionellen gesunken ist. Auch in den Wasserproben aus dem Wellnessbereich des Hotels konnten keine Legionellen nachgewiesen werden. Im Umfeld der anderen sieben erkrankten Personen wurden Legionellen nachgewiesen, darunter bei vier Personen (in sieben Proben) die gefährlichste Art Legionella pneumophila. Diese Proben stammten alle aus dem privaten häuslichen Umfeld der Erkrankten.
Die entsprechenden Betriebe beziehungsweise Liegenschaftsverwaltungen wurden durch den Kantonsärztlichen Dienst informiert und aufgefordert, geeignete Sanierungsmassnahmen zu ergreifen, um die Kontamination mit Legionella pneumophila schnellstmöglich unter den vom Bundesamt für Gesundheit empfohlenen Höchstwert zu senken und dort zu halten. Dabei haben die Verantwortlichen der Betriebe den Erfolg dieser Massnahmen mit weiteren Untersuchungen zu überprüfen.
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