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Keine Kontamination von Mais-, Hirse- oder Buchweizenprodukte, jedoch Mängel in der Deklaration und Kennzeichnung

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Das Kantonale Laboratorium untersuchte 31 Lebensmittelprodukte mit hohem Gehalt an Mais, Hirse oder Buchweizen. Es wurden keine relevanten Kontaminationen mit Tropanalkaloiden oder Begasungsmitteln festgestellt. Zwei Produkte wurden wegen nicht-deklarierten glutenhaltigen Zutaten und vier Maissnacks wegen Kennzeichnungsmängeln beanstandet.

Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt wollte eine Marktübersicht über Tropanalkaloide in alternativen Getreideprodukten wie Hirse, Buchweizen und Mais gewinnen, insbesondere in Kindergetreidebeikost. Zudem wurden Rückstände von Begasungsmitteln und nicht-deklariertes Gluten untersucht und die Kennzeichnung der Produkte geprüft.

Tropanalkaloide (TA) sind sekundäre Pflanzenmetabolite in Nachtschattengewächsen wie Stechapfel oder Tollkirsche. Die wichtigsten TA sind Atropin und Scopolamin, die auf die Gesundheit einwirken (anticholinerg) und Herzfrequenz, Atmung und das Zentralnervensystem beeinflussen. Vergiftungen können schwere Symptome wie Halluzinationen und Atemlähmung verursachen. TA können durch versehentliches Miternten in Lebensmittel gelangen. Für Getreidebeikost für Säuglinge und Kleinkinder gelten Grenzwerte von 1 µg/kg für Atropin und Scopolamin. Für andere Getreideprodukte gelten höhere Grenzwerte (5 bzw. 10 µg/kg).

Lebensmittel werden zur Schädlingsbekämpfung begast, oft mit Phosphan. Methylbromid ist in der EU und in der Schweiz wegen seiner schädlichen Wirkung auf die Ozonschicht verboten, aber ausserhalb Europas erlaubt. Die Höchstkonzentrationen für Begasungsmittelrückstände sind lebensmittelspezifisch in der Verordnung über die Höchstgehalte für Pestizidrückstände in oder auf Erzeugnissen pflanzlicher und tierischer Herkunft (VPRH) festgelegt.

Zöliakiebetroffene reagieren auf Gluten, ein Protein in Weizen, Roggen und Gerste. Eine strikt glutenfreie Ernährung ist die einzige Behandlung. Glutenhaltige Zutaten müssen in der Zutatenliste deklariert und hervorgehoben werden. Auch unbeabsichtigte Verunreinigungen müssen gekennzeichnet werden, z.B. durch Hinweise wie «Kann Weizen enthalten».

Die Ergebnisse der aktuellen Kampagne liefern keine Hinweise auf eine relevante Kontamination von Mais-, Buchweizen- oder Hirseprodukten mit Tropanalkaloiden oder mit Begasungsmitteln. Zwei Produkte mussten wegen nicht-deklarierten glutenhaltigen Zutaten oder Verunreinigungen beanstandet werden. Die Produkte dürfen ohne Hinweis auf Gluten nicht mehr abgegeben werden. Bei der Kennzeichnung und der Verwendung von Zusatzstoffen wurden mehrere Mängel festgestellt. Die betroffenen Produkte wurden den zuständigen, ausserkantonalen Lebensmittelbehörden überwiesen.

Weitere Auskünfte

Kantonales Laboratorium

Kannenfeldstrasse 2
4056 Basel

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag:
08.00 - 11.45 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr

Freitag:
08.00 - 11.45 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr