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Kosmetika aus Barbershops nicht immer einwandfrei

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Das Kantonale Laboratorium hat zusammen mit den Kantonen der Nordwestschweiz Kosmetika aus Barbershops auf Konservierungsstoffe, Duftstoffe, sowie weitere Inhaltsstoffe und Verunreinigungen untersucht. 31 von 55 untersuchten Proben waren zu beanstanden, für 17 Produkte wurde ein Verkaufs- und Anwendungsverbot ausgesprochen. Vor einer Bartfarbe muss öffentlich gewarnt werden, da das Produkt die Gesundheit gefährden könnte.

In Barbershops der Nordwestschweiz (Bern, Aargau, Solothurn Basel-Landschaft und Basel-Stadt) wurden 55 Kosmetika erhoben. Beim grössten Teil der erhobenen Proben (47) handelte es sich um Produkte für die Pflege, das Styling sowie der Reinigung die Bart- und Kopfhaare, eines dieser Produkte war eine Bartfarbe. Die übrigen Produkte waren Pflege- und Reinigungsmittel für die Haut sowie Parfüms.

31 der 55 erhobenen Produkte (56%) wurden beanstandet. Für knapp ein Drittel der Produkte (17; 31%) musste wegen verbotener Inhaltsstoffe oder Grenzwertüberschreitungen ein Verkaufs- und Anwendungsverbot ausgesprochen werden. Gründe für die Verbote waren Grenzwertüberschreitungen von Konservierungsstoffen (9; 16%), der Einsatz verbotener Duftstoffe (8; 15%) sowie weitere verbotene Stoffe (5; 9%). Im Weiteren fehlte bei 15 Produkten (27%) die Deklaration von Duftstoffen, Konservierungsmitteln oder weiterer Inhaltsstoffe. Auch fehlende Warnhinweise (4) sowie abgelaufene Mindesthaltbarkeitsdaten mussten bemängelt werden.

Ein besonders krasser Fall einer fehlenden Deklaration stellte eine Bartfarbe dar, bei der auch hohe Mengen Anilin gefunden wurden. Auf der Farbe, welche mit der Aussage «Natural color lasting» eher auf eine natürliche Färbung hindeutete, fand sich keinerlei Hinweis auf die darin enthaltenen klassischen oxidativen Haarfarbstoffe p-Phenylendiamin (PPD), Resorcin und Phenyl Methyl Pyrazolone. Insbesondere PPD ist ein stark sensibilisierender Stoff, der bei bereits sensibilisierten Personen schwere allergische Reaktionen auslösen kann, weswegen solche Produkte eine Vielzahl von Warnhinweisen aufweisen müssen. Zusätzlich war auch noch der Grenzwert von 2% mit 3,1% deutlich überschritten. Wegen den extremen Nichtkonformitäten dieser Bartfarbe warnen wir am Ende des vollständigen Berichtes ausführlich vor diesem Produkt.

Aufgrund der hohen Beanstandungsrate und der Gesundheitsgefährdung drängen sich weitere Kontrollen auf.

Weitere Auskünfte

Kantonales Laboratorium

Kannenfeldstrasse 2
4056 Basel

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag:
08.00 - 11.45 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr

Freitag:
08.00 - 11.45 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr