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Mangelhafte Kennzeichnung bei Brotaufstrichen

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Das Kantonale Laboratorium hat 24 Brotaufstriche auf Allergene, Gluten, gentechnisch veränderte Organismen (GVO), Fettgehalt und Kennzeichnung geprüft. Drei Proben waren zu beanstanden, weil die Spurenhinweise zu den Allergenen nicht korrekt gekennzeichnet waren. Sechs Proben waren wegen weiteren Kennzeichnungsmängeln zu beanstanden.

In zehn verschiedenen Geschäften wurden insgesamt 24 Proben erhoben. Es wurden 15 süsse und neun salzige Brotaufstriche untersucht. Bei den süssen Brotaufstrichen handelte es sich hauptsächlich um Nuss-Zubereitungen. Zehn Proben waren biozertifiziert. Als Produktionsland wurden Deutschland, Schweiz, Frankreich, Österreich, Italien, Portugal oder Belgien angegeben.

Bezüglich Gluten, GVO und Fettgehalt entsprachen alle Proben den gesetzlichen Anforderungen.

Zum Schutz von Allergikern müssen allergene Zutaten korrekt gekennzeichnet werden. Es muss auch davor gewarnt werden, wenn Spuren von allergenen Zutaten unbeabsichtigt im Produkt enthalten sein können. Der gefährlichste Fall einer nicht-deklarierten allergenen Zutat wurde in keiner Probe festgestellt. Bei drei Nussaufstrichen war die Kennzeichnung bezüglich den in den Produkten enthaltenen Spuren von Allergenen nicht korrekt.

Zudem war die übrige Kennzeichnung bei zwei dieser Produkte sowie bei vier weiteren nicht zufriedenstellend. Dabei handelte es sich um vier Nussaufstriche, einen Curry-Brotaufstrich und einen weiteren süssen Brotaufstrich. Zu den Kennzeichnungsmängeln zählten unter anderem schlechte Lesbarkeit, fehlende Angabe des Warenloses, falsche Herkunftsangabe oder eine falsche Sachbezeichnung.

Unsere Untersuchung von Brotaufstrichen ergab ein getrübtes Bild. Die Kategorie Brotaufstriche wird deshalbzu einem späteren Zeitpunkt erneut untersucht.

Weitere Auskünfte

Kantonales Laboratorium

Kannenfeldstrasse 2
4056 Basel

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag:
08.00 - 11.45 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr

Freitag:
08.00 - 11.45 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr