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Ungenügende Einhaltung des Gefahrgutrechts

News

Das Kantonale Laboratorium hat im vergangenen Jahr die Einhaltung der Gefahrgutvorschriften kontrolliert. In 15 von 21 kontrollierten Betrieben mussten Beanstandungen ausgesprochen werden. Hauptbeanstandungsgrund war eine unvollständige Überwachung der Vorschriften.

Betriebe, welche mit relevanten Mengen an Gefahrgütern umgehen, sind verpflichtet, einen Sicherheitsberater zu ernennen, den sogenannten Gefahrgutbeauftragten. Die Aufgabe dieses Beauftragten ist es, Risiken zu minimieren, welche sich aus den Tätigkeiten mit Gefahrgut für Personen, Sachen und die Umwelt ergeben. Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt ist für die Kontrolle zuständig und überprüft, ob die Bestimmungen des Gefahrgutrechts eingehalten werden.

Im Jahr 2024 wurden 21 Betriebe überprüft, wobei 71% der kontrollierten Betriebe Mängel aufwiesen. Die Gefahrgutbeauftragten einiger Betriebe führen ihre Überwachungen unvollständig durch, indem sie beispielsweise interne Kontrollen vernachlässigen. In ihren Jahresberichten sind relevante Angaben zu den Gefahrgütern teilweise unvollständig. Weiter ist der Sicherungsplan bei einigen Betrieben nicht auf dem aktuellen Stand. Die Aus- und Weiterbildungen werden bei einigen Betrieben unzureichend durchgeführt. Die Gefahrgutbeauftragten und die Betriebe sind mit Herausforderungen verschiedener Natur konfrontiert. Wir erwarten nichtsdestotrotz, dass die Beteiligten Mittel und Wege finden, ihren Verpflichtungen nachzukommen.

Mit den beanstandeten Betrieben wurden Korrekturmassnahmen vereinbart. In zehn Betrieben wurden die Gefahrgutprozesse ihrer Onlineshops überprüft, bei neun dieser Betriebe wurden bedeutsame Mängel festgestellt, da die Betriebe Gefahrgüter versendeten, ohne die gefahrgutrechtlichen Bestimmungen zu beachten. So wurden grosse Mengen an brennbaren Flüssigkeiten versendet, ohne dies beim Transportunternehmen anzugeben. Bei diesen Betrieben wurde verfügt, dass die Gefahrgüter ordnungsgemäss deklariert und gekennzeichnet versendet werden oder auf den Versand dieser Güter verzichtet wird. Die Kontrolle der Gefahrgutprozesse in den Betrieben wird fortgesetzt.

Weitere Auskünfte

Kantonales Laboratorium

Kannenfeldstrasse 2
4056 Basel

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag:
08.00 - 11.45 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr

Freitag:
08.00 - 11.45 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr