Viele Mängel beim Gefahrguttransport auf der Strasse
NewsDas Kantonale Laboratorium Basel-Stadt hat in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei und dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit im vergangenen Jahr 79 Gefahrgutfahrzeuge kontrolliert. 23 Fahrzeuge waren zu beanstanden.
Bei den 79 kontrollierten Fahrzeugen mit Gefahrgut handelte es sich um 51 Fahrzeuge mit Versandstücken und 28 Tankfahrzeuge. Von den kontrollierten Fahrzeugen mit Versandstücken wurden 21 und von den Tankfahrzeugen zwei beanstandet. In 13 Fällen waren die Mängel so gravierend, dass eine Weiterfahrt nicht toleriert werden konnte. Zu beanstanden waren die Ladungssicherung, die Ausrüstung, die Bezettelung sowie die Gefahrenkennzeichnung der Fahrzeuge. Die Resultate von 2024 sind vergleichbar mit den leicht schwankenden, jedoch immer noch hohen Beanstandungsquoten der letzten Jahre.
Mangelhafte Ladungssicherung ist oft die Ursache von Havarien und Unfällen mit gefährlichen Gütern im Strassenverkehr. Oft wird als Erklärung für eine mangelhafte Ladungssicherung angeführt, es bestehe für die Chauffeure ein grosser Zeit- und Konkurrenzdruck. Entsprechend müssen deshalb alle Beteiligten – Versender, Beförderer, Chauffeure und Empfänger – bewusst daran arbeiten, dass der Wettbewerb nicht über die Sicherheit von Personal, Bevölkerung und Umwelt ausgetragen wird. Das Transportgewerbe ist angesichts der hohen Zahl von Beanstandungen in der Pflicht, aktiver gegen das Tolerieren und Wegschauen bei Missständen bei der Ladungssicherung vorzugehen.
Da die kontrollierten Fahrzeuge vor der Einfahrt in die Schweiz überprüft werden, erfolgt kein Strafvollzug gegen den Fahrzeugführer. Die notwendigen Korrekturmassnahmen bei gravierenden Verstössen werden jedoch vollzogen, d.h. die Fahrzeugführer müssen vor der Weiterfahrt die Mängel vor Ort beheben. Bei weiteren, weniger gravierenden Verstössen werden die Fahrzeugführer verwarnt und aufgefordert, die Mängel bei der nächsten Gelegenheit zu beseitigen.
Die hohen Beanstandungsquoten unterstreichen die Wichtigkeit der Kontrolle des Gefahrguttransports auf der Strasse. Die Schwerverkehrskontrollen werden deshalb in Zusammenarbeit mit der Polizei und dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit weitergeführt.
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