Was macht eigentlich der Gewässerschutz-Pikettdienst?
NewsOb Brandkatastrophe in Schweizerhalle oder Verkehrsunfall mit auslaufendem Benzin auf dem Voltaplatz: Der Gewässerschutz-Pikettdienst des Amts für Umwelt und Energie ist erreichbar, Tag und Nacht, an Ostern und Weihnachten, wenn es stürmt oder die Sonne scheint. Sobald die Einsatzzentralen von Polizei oder Feuerwehr den Gewässerschutz-Pikettdienst für Ereignisse mit Auswirkungen auf die Gewässer brauchen, aktivieren sie den Pikettdienst via Pager. Und dann geht alles ganz schnell: Der oder die Pikettdienstleistende erkundigt sich, was vorgefallen ist, lässt alles stehen und liegen, begibt sich an den Einsatzort und sorgt dafür, dass die Gewässer geschützt werden.
In welchen Fällen wird der Gewässerschutz-Pikettdienst aktiv?
Gewässer können auf vielfältige Art und Weise verunreinigt werden, im Folgenden ein paar Beispiele: Wenn ein wassergefährdender Stoff als Folge eines Verkehrsunfalls von der Strasse über die Kanalisation zur Kläranlage fliesst und schliesslich ins Gewässer gelangt. Oder wenn in einem Betrieb ein Gabelstapler die Höhe falsch einschätzt, mit der Gabel ein Fass aufschlitzt und dessen Inhalt die Kanalisation beeinträchtigt. Oder wenn Heizöl als Folge einer Tanküberfüllung den Boden und die Pflanzen eines Vorgartens verunreinigt, dort versickert und das Grundwasser gefährdet. Oder wenn im Hafen ein grosses Tankschiff Kerosin in einen Grosstank an Land pumpt und durch einen Defekt Kerosin direkt ins Gewässer abfliesst. In Fällen wie diesen wird der Gewässerschutz-Pikettdienst aktiv, denn Gewässerschutz betrifft die Abwasseranlagen, den Boden, das Grundwasser und die Oberflächengewässer.
Was bedeutet «wassergefährdender Stoff»?
Die Palette der wassergefährdenden Substanzen ist gross und reicht von Benzin, Diesel und chemischen Stoffen über grössere Mengen Zucker bis zu Speiseöl. Im Grunde genommen ist alles wassergefährdend, was die Eigenschaften des Wassers als Lebensraum für Pflanzen und Tiere negativ beeinträchtigt. Diese Gefährdung zu beurteilen, gehört zu den primären Aufgaben des Gewässerschutz-Pikettdienstes. Bei exotischen Substanzen, beispielsweise aus der chemischen Industrie, stellt dies hohe Anforderungen an das Wissen der Pikettdienstleistenden.
Ursachenermittlung und Beratung der Feuerwehr
Um die richtigen Massnahmen zur Verhinderung und Verminderung von Gewässerverschmutzungen zu ergreifen, ist es wichtig, die Ursache der Verunreinigung in Erfahrung zu bringen, denn je nach Ursache sind unterschiedliche Einsatzmittel für die Bekämpfung der Auswirkungen erforderlich. Dabei kann es auch vorkommen, dass zunächst vertiefte Abklärungen über den Hergang des Ereignisses und den Verbleib der gefährlichen Stoffe notwendig sind. Die Verantwortung für die Umsetzung der Massnahmen liegt nicht beim Pikettdienstleistenden selbst, sondern bei der Feuerwehr, die für solche Einsätze ausgebildet ist und über die erforderliche, persönliche Schutzausrüstung verfügt. Die Aufgabe des Pikettdienstleistenden besteht darin, die Einsatzleitung der Feuerwehr im Hinblick auf die möglichen Gefährdungen zu beraten.
Beweissicherung
Die Ursache einer Verunreinigung zu kennen, ist auch wichtig für die Verrechnung der Einsatzkosten, denn im Gewässerschutz gilt das Verursacherprinzip: Wer den Schaden verursacht, muss die Kosten für die Behebung einer Gewässergefährdung tragen. Schliesslich kann es auch vorkommen, dass eine Verunreinigung fahrlässig oder mutwillig verursacht wurde und strafrechtliche Konsequenzen hat. Aus diesem Grund zählt auch die Beweissicherung im Rahmen eines Einsatzes zu den Aufgaben des Pikettdienstes.
Internationale Zusammenarbeit
Von sehr grosser Bedeutung ist die Benachrichtigung aller von der Gewässerverschmutzung betroffenen lokalen, regionalen, nationalen und internationalen Stellen. Sobald der Rhein oder die Wiese betroffen ist, ist beispielsweise die Alarmierung von IWB ungemein wichtig. IWB entnimmt dem Rhein und der Wiese Wasser für die Trinkwasserversorgung, weshalb eine Verschmutzung dieser Gewässer unser Trinkwasser negativ beeinträchtigen kann. Betrifft ein Ereignis unsere unmittelbaren Nachbarn in St. Louis (F) oder Lörrach (D), werden die betreffenden Polizeieinsatzzentralen über die Trinationale Alarmierung (TRINAT) benachrichtigt. Wenn die Verunreinigung noch weitere Kreise zieht, das heisst via Rhein auch die Rheinunterlieger beeinträchtigt, informiert oder warnt der resp. die Pikettdienstleistende die internationalen Hauptwarnzentralen entlang des Rheins bis zur Mündung in den Niederlanden. Für die internationale Alarmierung wurde von der «Internationalen Kommission zum Schutze des Rheins» (IKSR) ein Warn- und Alarmdienst eingerichtet. Dieser Plan legt fest, wann und wie sich die acht internationalen Hauptwarnzentralen gegenseitig alarmieren. Die Verantwortung für die erste Hauptwarnzentrale (der Schweiz) liegt beim Pikettdienstleistenden des Amts für Umwelt und Energie.
Beitrag zum Schutz der Gewässer für Pflanzen, Tiere und Menschen
Sobald ein Ereignis unsere Gewässer betrifft, beurteilt der Gewässerschutz-Pikettdienst die Wassergefährdung und die Ursache, stellt Beweismaterial sicher, berät die Einsatzleitung der Feuerwehr im Hinblick auf die Umsetzung von Massnahmen und sorgt für die Benachrichtigung aller betroffenen nationalen und internationalen Stellen. So leistet der Gewässerschutz-Pikettdienst einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Gewässer als Lebensraum für Pflanzen und Tiere, als Trinkwasserressource für über 20 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner entlang des Rheins und als Badegewässer für uns Baslerinnen und Basler.