Coronavirus: Basler Fasnacht findet nicht statt
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat heute an einer ausserordentlichen Sitzung beschlossen, die Durchführung der organisierten Veranstaltungen im Rahmen der Fasnacht 2020 zu untersagen. Der Entscheid erging in Umsetzung der heute Morgen vom Bundesrat erlassenen Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus. Der Regierungsrat ist sich im Klaren, dass die Umsetzung der bundesrätlichen Verordnung von Basel sehr viel abverlangt. Der Regierungsrat appelliert an die Eigenverantwortung und Solidarität der Bevölkerung. Nur mit einem gemeinsamen Effort kann sich die Region Basel in den kommenden Wochen der raschen Ausbreitung des Coronavirus entgegenstellen.
Der Regierungsrat hat heute an einer ausserordentlichen Sitzung beschlossen, die Durchführung der organisierten Veranstaltungen im Rahmen der Fasnacht 2020 zu untersagen. Davon sind alle privaten oder öffentlichen Veranstaltungen betroffen, die den spezifischen Charakter der Fasnacht transportieren und deshalb als Attraktionen Publikum an den Fasnachtstagen anziehen. Darunter fallen insbesondere der Morgenstreich (die Lichter werden nicht gelöscht), der Cortège, Veranstaltungen mit Schnitzelbängg, Schlussveranstaltungen wie Kehraus- und Schnitzelbanggschlussabende, Guggenkonzerte, Laternen- und Requisitenausstellungen, Bälle und Bummelsonntage. Gastronomiebetriebe können ihren ordentlichen Betrieb aufrechterhalten.
Diese Grundsätze gehen entgegenstehenden Regelungen zur Basler Fasnacht vor. Ungültig sind deshalb speziell für die Fasnacht ausgestellte Bewilligungen gemäss Verordnung zum Gastgewerbegesetz und gemäss Verordnung zur Nutzung des öffentlichen Raums. Auch die Fasnachtsvorschriften der Kantonspolizei gelten in diesem Sinne nicht. Damit gelten die normalen Bestimmungen bezüglich Lärm und Verkehr.
Der Entscheid des Regierungsrates erging in Umsetzung der heute Morgen vom Bundesrat erlassenen Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus. Diese verbietet öffentliche oder private Veranstaltungen, bei der sich gleichzeitig mehr als 1000 Personen aufhalten, in der Schweiz durchzuführen.
Bei Veranstaltungen, bei denen weniger als 1000 Personen teilnehmen, müssen gemäss der bundesrätlichen Verordnung die Veranstalter zusammen mit der zuständigen kantonalen Behörde eine Risikoabwägung vornehmen, ob sie die Veranstaltung durchführen können oder nicht. Der Regierungsrat hat diese Risikoabwägung und auch die generelle Überwachung der Umsetzung der bundesrätlichen Verordnung in die Zuständigkeit des Gesundheitsdepartements gewiesen.
Der Regierungsrat ist sich im Klaren, dass die Umsetzung der bundesrätlichen Verordnung von Basel sehr viel abverlangt. Es ist ihm bewusst, welche Enttäuschung das für die vielen Fasnächtlerinnen und Fasnächtler darstellt. Der heutige Entscheid ist nach gründlichen Abwägungen und nach sorgfältiger Beobachtung der Entwicklungen bei der Verbreitung des Coronavirus ergangen. Am gestrigen Donnerstag ist das Virus auch im Kanton Basel-Stadt angekommen: Bei einer Kinderbetreuerin, einer Rückkehrerin aus Mailand, ist das Coronavirus positiv getestet worden und ebenfalls bei einem jungen Mann, der allerdings einen ausserkantonalen Wohnsitz hat.
Der Regierungsrat appelliert an die Eigenverantwortung und Solidarität der Bevölkerung. Nur mit einem gemeinsamen Effort kann die Region sich in den kommenden Wochen der raschen Ausbreitung des Coronavirus entgegenstellen. Wichtig ist deshalb, dass man die grundlegenden Verhaltensregeln beachtet:
- Wer sich krank fühlt, bleibt zu Hause und nimmt mit seiner Hausärztin oder seinem Hausarzt telefonisch Kontakt auf.
- In ein Papiertaschentuch niesen oder husten. Wenn keines mit dabei ist, in die Armbeuge niesen oder husten (nicht in die Hände).
- Die Hände mehrmals täglich gründlich mit Wasser und Seife oder einem Händedesinfektionsmittel reinigen.
- Engen Kontakt mit Personen mit einer akuten Atemwegserkrankung vermeiden.
Bei begründeten Symptomen des Coronavirus:
- telefonisch Hausärztin, Hausarzt oder Gesundheitseinrichtung kontaktieren.
- Nicht ohne Anweisung des Arztes, der Ärztin in eine Praxis gehen.
- Entnahme der Proben erfolgt in Basel-Stadt im Universitätsspital, bei Kindern im Universitätskinderspital beider Basel. Transport organisieren, nicht mit dem öffentlichen Verkehr in das Spital gehen.
- Personen, die in Kontakt mit Erkrankten waren, werden vom kantonsärztlichen Dienst erfasst. Bei Quarantänebedarf werden Einzelpersonen in erster Linie zu Hause untergebracht und bei Bedarf betreut.
Hinweise
Sämtliche Informationen im Zusammenhang mit dem Coronavirus im Kanton Basel-Stadt finden sich auf www.coronavirus.bs.ch