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Hochrechnung 2020 des Kantons Basel-Stadt rechnet trotz COVID-19-Pandemie mit Überschuss

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Kanton Basel-Stadt rechnet für das laufende Jahr mit einem Überschuss von 118 Mio. Franken anstelle der budgetierten 15 Mio. Franken. Die Schätzung, basierend auf Daten von Ende April 2020, zeigt: Der kantonale Finanzhaushalt verfügt über die nötigen finanziellen Mittel, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zu bewältigen.

Transparenz über die finanzielle Entwicklung
Es ist dem Regierungsrat ein Anliegen, allgemein und vor allem jetzt, in der anspruchsvollen Pandemie-Zeit,  Transparenz über die finanzielle Entwicklung des baselstädtischen Haushalts zu schaffen. Im Rahmen der Kommunikation zur Jahresrechnung 2019 wurde daher erstmals ein aktualisierter Finanzplan kommuniziert. Mit der erstmaligen Kommunikation der Hochrechnung  wird dieser Weg weiterverfolgt.

Auf Basis der Zahlen bis Ende April 2020 rechnet der Kanton Basel-Stadt für das Rechnungsjahr 2020 mit einem Gesamtergebnis von 118 Mio. Franken. Hauptverantwortlich für die Verbesserung gegenüber dem Budget sind höhere Steuereinnahmen sowie eine höhere Ausschüttung der Schweizerischen Nationalbank (SNB). Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass auf Empfehlung der Finanzkontrolle die Bewertung des Immobilienportfolios des Finanzvermögens einer Prüfung unterzogen wird.

COVID-19-Pandemie: Finanzieller Handlungsspielraum ist vorhanden
Der Kanton Basel-Stadt geht gemäss Stand Ende April 2020 von einer finanziellen Belastung durch die COVID-19-Pandemie in Höhe von rund 73 Mio. Franken aus. Seither sind weitere wirtschaftliche Unterstützungsmassnahmen beschlossen worden. Insbesondere die Härtefallunterstützung (10 Mio. Franken), über welche der Grossen Rat im Juni 2020 befinden wird, ist noch nicht einbezogen. Ebenfalls noch nicht berücksichtigt sind allfällige Beiträge an die Spitäler.

Der Kanton Basel-Stadt ist trotz der COVID-19-Pandemie finanziell gut gerüstet, um die bestehenden Herausforderungen zu bewältigen. Es gilt aber auch festzuhalten, dass es sich bei der Hochrechnung um eine Schätzung handelt, welche noch mit grösseren Unsicherheiten behaftet ist.

Finanzieller Handlungsspielraum auf Dauer beschränkt
Das ausserordentlich gute Rechnungsjahr 2019 war geprägt von einmaligen Sondererträgen aus alten Steuerjahren. Diese wirken sich auch positiv auf die Jahre 2020 und 2021 aus. Der aktualisierte Finanzplan geht ab 2022 von ausgeglichenen Ergebnissen aus. Diese Prognose unterliegt aber einer grossen Unsicherheit, da sich zum einen die COVID-19-Pandemie erst im Jahr 2021 in den Steuererträgen auswirken wird. Zum anderen, da ungewiss ist, ob die weitere Pandemieentwicklung nochmals wirtschaftlich einschränkende Massnahmen erfordert.

Weitere Auskünfte

Regierungsrätin Dr. Tanja Soland Tel. 061 267 95 50 Vorsteherin des Finanzdepartements Dr. Markus König Tel. 061 267 96 01 Leiter Finanzverwaltung