Marc Zehntner übernimmt interimistische Leitung des Historischen Museum Basel
MedienmitteilungPräsidialdepartement
Per 12. Oktober 2020 übernimmt der renommierte Museumsexperte Marc Zehntner die interimistische Leitung des Historischen Museum Basel.
Marc Zehntner übernimmt per 12. Oktober 2020 die interimistische Leitung des Historischen Museums Basel (HMB). Der 48-jährige Basler verfügt über langjährige Erfahrungen in leitenden Funktionen im Kultur- und Museumsmanagement. Zuletzt war er rund 10 Jahre für das international bekannte und erfolgreiche Vitra Design Museum in Weil am Rhein als Co-Direktor verantwortlich. Davor war er u. a. fünf Jahre Leiter Verwaltung & Betrieb und Mitglied der Geschäftsleitung des Naturhistorischen Museums Basel.
«Mit Marc Zehntner konnten wir einen äusserst erfahrenen und renommierten Museumsexperten für diese Position gewinnen. Wir freuen uns sehr, dass wir diese wichtige Position mit ihm und in so kurzer Zeit besetzen konnten», sagt Elisabeth Ackermann, Vorsteherin des Präsidialdepartements und: «Von allen sich Bewerbenden hat uns Marc Zehntner am meisten überzeugt».
Auch der Präsident der Kommission zum Historischen Museum Basel, Dr. Urs Gloor, freut sich, dass man mit Herrn Zehntner einen erfahrenen und besonnenen interimistischen Leiter für das HMB gewinnen konnte. «Die Kommission wird ihn bei seiner anspruchsvollen Aufgabe nach besten Kräften unterstützen. Unser aller Ziel ist es, das Museum wieder in ruhigere Gewässer zu steuern».
Der neue Interimsleiter des Historischen Museum Basel, Marc Zehntner, ist sich der grossen Verantwortung bewusst, die diese Funktion mit sich bringt. «Ich freue mich darauf, das HMB gemeinsam mit einem qualifizierten und motivierten Team in eine neue Phase führen zu können. Mit der Geschäftsleitung und dem gesamten Team werde ich die angedachten Projekte wie zum Beispiel die Generalinventur vorantreiben und umsetzen. Ich bin überzeugt, dass wir gemeinsam die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft des HMB stellen können»
Geplant ist, dass Marc Zehntner für zweieinhalb Jahre als interimistischer Direktor angestellt sein wird und dass nach eineinhalb Jahren ein ordentliches Verfahren zur Wahl einer neuen Direktorin oder eines ordentlichen Direktors eingeleitet wird.