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Härtefall-Programm: Vierte Auszahlungsrunde und neu auch für Basler Taxis

Medienmitteilung

Regierungsrat

Das basel-städtische Härtefallprogramm berücksichtigt neu auch die Taxis mit Sitz im Kanton. Vor Ostern bekommen die Betriebe, welche bisher drei Zahlungen erhalten haben, ihre nächste Auszahlung. Damit sind insgesamt 40 Millionen Franken ausbezahlt. Die Anmeldefrist für Härtefall-Unterstützung wurde auf den 31. Mai 2021 verlängert.

Dem Regierungsrat ist es ein wichtiges Anliegen, dass die von den Corona-Massnahmen betroffenen Betriebe finanzielle Unterstützung erhalten. Neben anderen Gefässen hatte der Kanton Basel-Stadt Ende November 2020 das basel-städtische Härtefall-Programm lanciert. Heute beschloss er zwei Änderungen an diesem Programm: Neu sind auch Taxiunternehmen mit Sitz in Basel-Stadt beitragsberechtigt. Sie sind von den Massnahmen zu Bekämpfung der Covid-19-Pandemie betroffen: Den Taxiunternehmen ist ein wesentlicher Teil des Geschäfts weggebrochen, wegen ausfallenden Veranstaltungen, geschlossener Gastronomie und stark reduziertem Reiseverkehr. Das Gesuch können sie ab sofort einreichen. Zudem hat der Regierungsrat die Anmeldefrist für alle Härtefall-Gesuche bis zum 31. Mai 2021 verlängert.

Die jetzt vom Regierungsrat beschlossene Anpassung ist ein Zwischenschritt für die nächste umfassende Revision der kantonalen Härtefall-Verordnung: Diese kommt, sobald der Bundesrat nach den kürzlichen Parlamentsbeschlüssen seine Verordnung auf Ende März angepasst hat. Die Vorgaben des Bundes werden entsprechend in der kantonalen Härtefall-Verordnung nachvollzogen.

Vor Ostern werden die Betriebe, welche bisher drei Zahlungen erhalten haben, ihren nächsten Unterstützungsbeitrag ausbezahlt bekommen. Insgesamt sind dann 40 Millionen Franken an die basel-städtischen Betriebe ausbezahlt, davon 13.3 Millionen Franken aus dem kantonalen Krisenfonds.

Aktuell haben 420 Betriebe finanzielle Unterstützung aus dem Härtefall-Programm bekommen. Vor allen sind es Restaurants und Hotelbetriebe, Freizeitbetriebe wie Fitnesszentren und Tanzstudios, Detailhandel sowie Betriebe der Messe- und Eventtechnikbranche. Das Fachgremium entscheidet jede Woche über die eingegangenen und vollständigen Gesuche. Bisher sind 890 Gesuche beim Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt eingetroffen. Bei 545 Gesuchen sind der Entscheid und die Auszahlung schon erfolgt oder folgen bald. Bisher mussten 60 Gesuche abgewiesen werden, dies vor allem weil der Betrieb schon vor der Covid-19-Pandemie überschuldet war.

Hinweise

Mehr Informationen: www.hilfe-hgt.bs.ch

Weitere Auskünfte

Regierungsrat Kaspar Sutter, Tel. +41 61 267 85 40 Vorsteher Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt