Regierungsrat will sämtliche Steuerzahlenden entlasten
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat legt dem Grossen Rat ein Steuersenkungspaket zugunsten der Bevölkerung vor. Das Steuerpaket ist ein Gegenvorschlag zur Gemeindeinitiative von Riehen «Entlastung von Familien». Der Regierungsrat verfolgt zwei Ziele: Erstens sollen sämtliche Steuerzahlenden entlastet werden. Zweitens will der Regierungsrat die finanzielle Nachhaltigkeit des Kantons sicherstellen, indem er die verschiedenen Vorschläge bündelt.
Das Gesamtpaket der Regierung entlastet alle Steuerzahlenden im Vergleich zu heute um insgesamt 92 Millionen Franken jährlich (inklusive 24 Millionen Franken der noch ausstehenden Steuersenkung aus der Steuervorlage 17). Die Gemeindeinitiative Riehen hätte eine Entlastung der Bevölkerung um 10 Millionen Franken pro Jahr zur Folge. Sie käme aber einzig Haushalten mit Kindern zugute.
Massnahmen insbesondere für Familien, für den Mittelstand und für den Standort
Konkret sollen zugunsten der Familien der Kinderabzug auf 8'600 Franken und der Abzug für Kinderdrittbetreuungskosten auf 25'000 Franken steigen. Der untere Einkommenssteuersatz sinkt von heute 21.75 Prozent auf neu 21 Prozent. Dies kommt sämtlichen Steuerzahlenden zugute. Der Versicherungsabzug wird im Regierungsvorschlag auf 4'000 Franken erhöht, was ebenfalls alle Steuerzahlende entlastet. Zugunsten des unteren Mittelstandes wird der Abzug neu als Pauschale ausgestaltet: Prämienverbilligungen reduzieren den Abzug nicht mehr. Zudem werden neu auch Unterstützungsbeiträge von weniger als 5'500 Franken abzugsfähig. Auch die Tarife der Vermögenssteuern sinken moderat.
Es ist im Interesse des Standorts und der gesamten Bevölkerung, dass gutverdienende Fachkräfte, die in Basel-Stadt arbeiten, auch ihren Wohnsitz hier haben und Steuern zahlen. Der Regierungsrat setzt deshalb eine weitere Massnahme um, welche die Standortattraktivität für hochqualifizierte Fachkräfte zusätzlich verbessert: Mitarbeiterbeteiligungen werden neu nach Vorbild anderer Kantone steuerlich stärker vergünstigt.
Spürbar tiefere Steuerbeträge
Sämtliche Steuerzahlenden werden steuerlich entlastet. So reduziert sich in exemplarischen Berechnungen die Einkommenssteuer einer Einzelperson mit einem Bruttojahreslohn von 50'000 Franken um 12 Prozent (351 Franken), einer Familie mit zwei nicht fremdbetreuten Kindern mit Bruttojahreslohn von 130'000 Franken um 13 Prozent (1'030 Franken) und derselben Familie mit zwei fremdbetreuten Kindern um 79 Prozent (2'986 Franken).
Gegenvorschlag zur Gemeindeinitiative Riehen
Die Gemeindeinitiative von Riehen verlangt die Erhöhung des Kinderabzugs. Mehrere parlamentarische Vorstösse, die mit dem Gegenvorschlag erfüllt werden, fordern die Erhöhung des Abzugs für Kinderdrittbetreuungskosten (Motion Eichner), die steuerliche Abziehbarkeit von Krankenkassenprämien (Anzug Herter), Verbesserungen bei der Berücksichtigung der Unterstützungsbeiträge (Anzug Bolliger) und ein attraktives Steuerumfeld für Familien und Fachkräfte (Motion Urgese).
Der Regierungsrat befürwortet eine möglichst zeitnahe Einführung der neuen Gesetzesvorlage. Eine Anwendung bereits ab Steuerperiode 2023 ist möglich. Dies bedingt eine rasche Behandlung durch den Grossen Rat.
Steuerersparnisse in Franken für die Bevölkerung
Tabelle 1: Jährliche Steuerersparnis bei der Einkommenssteuer infolge Ratschlag, Einzelperson
Einzelperson | |||||
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Bruttojahreslohn | 50'000 | 130'000 | 200'000 | 300'000 | 500'000 |
Steuerbetrag 2021 | 2'875 | 18'535 | 32'237 | 54'107 | 105'689 |
Steuerbetrag nach Ratschlag | 2'524 | 17'644 | 30'874 | 52'260 | 103'830 |
Steuerersparnis | 351 | 891 | 1'364 | 1'847 | 1'859 |
Steuerersparnis in Prozent | 12% | 5% | 4% | 3% | 2% |
Annahmen: Sozialabgaben inkl. Pensionskasse (10%), Sozialabzug, Berufskostenabzug, Versicherungsabzug und Abzug für Säule 3a (6'883 Franken). Keine weiteren Abzüge.
Tabelle 2: Jährliche Steuerersparnis bei der Einkommenssteuer infolge Ratschlag, Familie mit zwei Kindern, keine Betreuungskosten
Familie mit zwei nicht fremdbetreuten Kindern | |||||
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Bruttojahreslohn | 50'000 | 130'000 | 200'000 | 300'000 | 500'000 |
Steuerbetrag 2021 | 0 | 8'164 | 21'866 | 41'441 | 80'591 |
Steuerbetrag nach Ratschlag | 0 | 7'084 | 20'314 | 39'214 | 77'014 |
Steuerersparnis | 0 | 1'080 | 1'552 | 2'227 | 3'577 |
Steuerersparnis in Prozent | 13% | 7% | 5% | 4% |
Annahmen: Abzug für Sozialabgaben inkl. Pensionskasse (10%), Sozialabzug, Berufskostenabzug, Versicherungsabzug, Zweitverdienerabzug, Kinderabzug und Abzug für Säule 3a (13’766 Franken). Keine weiteren Abzüge.
Tabelle 3: Jährliche Steuerersparnis bei der Einkommenssteuer infolge Ratschlag, Familie mit zwei Kindern, mit Betreuungskosten
Familie mit zwei fremdbetreuten Kindern | |||||
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Bruttojahreslohn | 50'000 | 130'000 | 200'000 | 300'000 | 500'000 |
Steuerbetrag 2021 | 0 | 3'770 | 17'473 | 37'043 | 76'198 |
Steuerbetrag nach Ratschlag | 0 | 784 | 14'014 | 32'914 | 70'714 |
Steuerersparnis | 0 | 2'986 | 3'459 | 4'134 | 5'484 |
Steuerersparnis in Prozent | 79% | 20% | 11% | 7% |
Annahmen: Abzug für Sozialabgaben inkl. Pensionskasse (10%), Sozialabzug, Berufskostenabzug, Versicherungsabzug, Zweitverdienerabzug, Kinderabzug, Kinderdrittbetreuungskosten (30'000 Franken – ein Maximum bis 50'000 Franken wäre möglich) und Abzug für Säule 3a (13’766 Franken). Keine weiteren Abzüge.
Tabelle 4: Jährliche Steuerersparnis bei der Vermögenssteuer (Einzelperson)
Steuerbares Vermögen | Steuerersparnis Gegenvorschlag |
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500'000 Fr. | 50 Fr. |
1 Mio. Fr. | 375 Fr. |
5 Mio. Fr. | 2'275 Fr. |