Bade- und Betretungsverbot für Mensch und Tier sowie Fischereiverbot am Unterlauf der Birs
MedienmitteilungDepartement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt
Um den Stress für die Fische zu minimieren und einem Fischsterben vorzubeugen, hat das Amt für Umwelt und Energie in enger Abstimmung mit den Behörden von Basel-Landschaft am Unterlauf der Birs ein Bade- und Betretungsverbot für Mensch und Tier verfügt. Das Verbot gilt ab 21. Juli 2023. Ebenso verboten ist das Fischen in diesem Bereich.
Der tiefe Wasserstand in Bächen und Flüssen führt in Verbindung mit den steigenden Wassertemperaturen im Rhein zu einer Fischmigration in den kühlen- und sauerstoffhaltigeren Unterlauf der Birs. Viele Fische ziehen sich in die wenigen tieferen Stellen zurück. Die tiefen, kühleren Gewässerabschnitte sind die derzeit einzigen Refugien, um das Überleben sicherzustellen. Die hohe Fischkonzentration führt bei den vom Aussterben bedrohten Nasen, Äschen und Junglachsen zu einem Dichtestress. Mit einer Entspannung der Situation ist in den nächsten Tagen trotz der vorhergesagten Gewitter nicht zu rechnen.
Um das Überleben gefährdeter Fische zu ermöglichen, verfügt das Amt für Umwelt und Energie – in Abstimmung mit den zuständigen Stellen in Basel-Landschaft – ein Bade- und Betretungsverbot der Birs an den signalisierten Stellen zwischen der Birsmündung und der Redingbrücke. Das Verbot gilt für Menschen und Haustiere v.a. Hunde. Ebenfalls verboten ist das Fischen. Ausdrücklich erlaubt bleiben das Baden und Fischen im Rhein sowie ausserhalb der definierten und signalisierten Birsabschnitte.
Das Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot für den Abschnitt der Birs zwischen der Birsmündung in den Rhein und der Redingbrücke gilt ab Freitag, 21. Juli 2023, 12.00 Uhr bis auf Widerruf. Es umfasst ebenfalls das Befahren, beispielsweise mit Booten, Standup-Paddels oder Schlauchbooten.
Für die Wiese muss noch kein Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot verfügt werden. Das Amt für Umwelt und Energie bittet jedoch die Bevölkerung eindringlich, freiwillig auf das Betreten, Baden und Fischen in der Wiese zu verzichten, vor allem von der Mündung bis zum Wehr Schliesse.