BKK empfiehlt die «Förderklassen-Initiative» zur Ablehnung und ergänzt das regierungsrätliche Massnahmenpaket

Die Bildungs- und Kulturkommission (BKK) des Grossen Rates lehnt die «Förderklassen-Initiative» grossmehrheitlich ab. Die Mehrheit stellt sich stattdessen hinter den regierungsrätlichen Gegenvorschlag, ergänzt dieses Massnahmenpaket aber in zwei wesentlichen Punkten: Für Schülerinnen und Schüler mit ausgeprägter Lernschwäche sollen heilpädagogische Förderklassen geschaffen werden können. Lehrpersonen sollen zudem in Schulzimmern durch Doppelbesetzungen heil- und sozialpädagogisch stärker unterstützt werden. Die Kommission setzt damit ein Zeichen zur Stärkung der integrativen Schule.

Die 2022 eingereichte Volksinitiative «für den Ausbau der separativen Angebote an der integrativen Schule Basel-Stadt (Förderklassen-Initiative)» verlangt, dass im Kanton Basel-Stadt neben den Integrationsklassen wieder heilpädagogisch geführte Förderklassen eingeführt werden. In diese Klassen sollen Schülerinnen und Schüler eingeteilt werden, die kleinere Lerngruppen benötigen, um sich entfalten zu können oder Schülerinnen und Schüler, die wegen ihres auffälligen Verhaltens nicht in eine Regelklasse integriert werden können.

Der Regierungsrat will der «Förderklassen-Initiative» ein umfassendes Massnahmenpaket als Gegenvorschlag entgegenstellen. Er anerkennt, dass die vorübergehende Separation von Schülerinnen und Schülern in Einzelfällen notwendig sein kann, damit Integration insgesamt gelingen kann. Dennoch soll an den Basler Schulen weiterhin der Grundsatz «Integration vor Separation» gelten. Dementsprechend geht das Massnahmenpaket deutlich über die Forderungen der Initiative hinaus, indem beispielsweise Lerninseln oder auch Fördergruppen im Basler Schulsystem eingeführt werden können.

Sinnvolle regierungsrätliche Massnahmen

Die BKK empfiehlt die Volksinitiative mit 10 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung zur Ablehnung. Die regierungsrätlichen Massnahmen (Fördergruppen, Lerninseln, Spezialangebote Plus, Erhöhung der Ressourcen für Psychomotorik, Logopädie, die Kindergärten und das Zentrum für Frühförderung) zur Verbesserung der integrativen Schule heisst sie grossmehrheitlich gut. Für einen Teil der Kommission gehen die Massnahmen jedoch nicht weit genug. Es ist der Kommission ein Anliegen, dass die Schulleitungen einen möglichst breiten Massnahmenfächer erhalten, aus welchem sie jene Massnahmen umsetzen können, die sich am besten für die spezifischen Bedürfnisse an ihrem Standort eignen.

Förderklassen – mit anderem Fokus als Initiative

Die BKK ergänzt den Massnahmenkatalog mit der Möglichkeit des Einsatzes von heilpädagogischen Förderklassen. Förderklassen sind für Schülerinnen und Schüler mit einer allgemeinen Lernschwäche oder einer ausgeprägten Lernstörung vorgesehen. Als nicht geeignet erachtet die Kommission Förderklassen für Schülerinnen und Schüler mit auffälligem Verhalten, das nicht auf eine Lernschwäche zurückführen ist. Die BKK spricht sich in diesem Sinne für den möglichen Einsatz von Förderklassen aus, fokussiert diese jedoch auf eine andere Zielgruppe, als dies die Initiative fordert. Eine separative Beschulung nach dem Vorbild der vor rund 16 Jahren abgeschafften Kleinklassen lehnt die Kommission ab.

Die Kommissionsmehrheit ist überzeugt, dass durch den gezielten Einsatz von Förderklassen nicht nur die betroffenen Kinder, sondern auch die Ursprungsklassen sowie die unterrichtenden Lehr- und Fachpersonen und die Schulleitungen den bestmöglichen Unterricht erhalten respektive gewährleisten können.

Eine Kommissionsminderheit lehnt die Einführung von Förderklassen ab. Es bestehe die Gefahr, dass in Förderklassen vornehmlich Kinder aus sozial benachteiligten Familien beschult werden. Zudem würden die separierten Kinder stigmatisiert. Die Einführung von Förderklassen komme einem Rückschritt in der integrativen Schule gleich.

Mehr Doppelbesetzungen in Klassenzimmern

Lehrpersonen stehen derzeit zu oft allein im Klassenzimmer und haben zu wenige Ressourcen, um die nötige individuelle Förderung für einen erfolgreichen Unterricht zu gewährleisten. Eine Kommissionsmehrheit erkennt den Einsatz sinnvoller Doppelbesetzungen mit Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen oder auch Heilpädagoginnen und Heilpädagogen als ideale Massnahme für eine wirkungsvollere Beschulung und eine Entlastung des gesamten Schulsystems und ergänzt den regierungsrätlichen Massnahmenkatalog entsprechend.

Für den zielgerichteten Einsatz der Massnahmen hält es die BKK für unerlässlich, dass adäquate Weiterbildungsangebote zur Weiterqualifizierung geschaffen und bereitgestellt werden. Das Angebot muss sowohl auf die Bedürfnisse der Schulleitungen als auch auf die der Lehr- und Fachpersonen ausgerichtet sein. Die BKK heisst das ergänzte Massnahmenpaket mit 7 zu 4 Stimmen bei zwei Enthaltungen gut.

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