GPK-Jahresbericht zur staatlichen Tätigkeit 2023: Die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates richtet 54 Feststellungen, Empfehlungen und Forderungen an den Regierungsrat

Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Grossen Rates kritisiert in ihrem Jahresbericht für das Jahr 2023 die Mängel bei der IT- und Cybersicherheit des Kantons und moniert, dass Beanstandungen der Finanzkontrolle in bestimmten Fällen ignoriert werden. Ausserdem zeigt sie sich über die grosse Anzahl an Vakanzen bei der Kantonspolizei und über die zunehmende psychische Belastung bei Kindern und Jugendlichen besorgt.

Die GPK stellt vorab fest, dass Regierungsrat, Verwaltung und Gerichtsbehörden auch im vergangenen Jahr überwiegend gute Arbeit geleistet haben, wofür ihnen die Kommission dankt. Die GPK stellt jedoch auch mehrfach Handlungsbedarf fest. Insgesamt richtet sie in ihrem Jahres­bericht für das Jahr 2023 13 Feststellungen und 41 Empfeh­lungen (davon 22 zur Prüfung und 19 zur Umsetzung) an den Regierungsrat.

Jahresbericht der Regierung soll Charakter eines Rechenschaftsberichts haben

Die GPK fordert von der Regierung, dass sie in ihrem Jahresbericht auch auf Probleme und Herausforderungen sowie ergriffene Gegenmassnahmen eingeht. Sie bekräftigt ihre Empfehlung aus den Vorjahren, dass Sachverhalte, die für öffentliches Aufsehen und Irritation gesorgt oder zu Fragen geführt haben, im Jahresbericht thematisiert werden. Jahresberichte sollen kein PR-Instrument zum Selbstzweck sein, sondern vielmehr den Charakter eines Rechenschaftsberichts haben. Die gleichen Erwartungen hat die GPK auch in Bezug auf die anstehende Bilanzierung des Legislaturplans 2021–2025. Sie erwartet, dass auf die Gründe eingegangen wird, warum bestimmte Legislaturziele nicht oder nur in reduzierter Form erreicht werden konnten.

Rolle der Finanzkontrolle

Die GPK hat sich über die Stellung der baselstädtischen Finanzkontrolle im interkantonalen Vergleich orientiert. Im Kanton Basel-Stadt kann die Finanzkontrolle Beanstandungen vornehmen und Empfehlungen abgeben. Sie ist gegenüber der kantonalen Verwaltung unabhängig und verfügt über keine Durchsetzungskompetenz. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Beanstandungen der Finanzkontrolle im Allgemeinen ernst genommen werden. Gelegentlich kommt es aber vor, dass Beanstandungen der Finanzkontrolle weitgehend oder komplett ignoriert werden, was keinerlei Konsequenzen hat. Diesen Punkt erachtet die GPK als stossend.

IT- und Cybersicherheit muss verbessert werden

Die GPK hat sich im Berichtsjahr intensiv mit den Themen Informations- und Cybersicherheit beschäftigt: einerseits in Bezug auf den Cyberangriff, der im Januar 2023 auf das Erziehungsdepartement erfolgt ist, und andererseits in Bezug auf die Mängel, auf die der Follow-up-Bericht der Finanzkontrolle zu IT BS zum wiederholten Male hinwies. Diesbezüglich hat die GPK mehrere Forderungen formuliert: Erstens müssen die gesamtkantonale IT-Sicherheitsarchitektur gestärkt und die personellen Ressourcen ausgebaut und attraktiv gestaltet werden. Zweitens soll IT BS in Fragen der Informationssicherheit gegenüber der gesamten kantonalen Verwaltung mit einer Weisungsbefugnis ausgestattet werden. Drittens erachtet es die GPK als dringend notwendig, dass die Datenschutzbeauftragte in Fragen der Cybersicherheit involviert ist und die entsprechenden Mittel zur Verfügung gestellt bekommt. Ferner verlangt die GPK, dass die geplante Cloud-Lösung für den gesamten Kanton nochmals überdacht und insbesondere mit den Gerichten eine einvernehmliche Lösung gesucht wird, die sowohl die Sicherheit ihrer Daten wie auch ihre Unabhängigkeit garantiert.

Kantonspolizei am Anschlag

Die Personalsituation stellt eine Herausforderung für den Kanton dar. Besonders betroffen von einer grossen Anzahl an Vakanzen ist die Kantonspolizei. Derzeit sind 120 Stellen unbesetzt. Dieser Unterbestand stellt die Polizistinnen und Polizisten angesichts der angespannten Situation im Kleinbasel und der zusätzlich erhöhten Arbeitsbelastung an den Wochenenden durch Demonstrationen und Fussballspiele vor grosse Herausforderungen. Als kurzfristige Sofortmassnahme wurde im letzten Jahr eine befristete Arbeitsmarktzulage beschlossen und ausgerichtet. Aufgrund der Zunahme an Kündigungen hat die Kantonspolizei zudem eine externe Untersuchung zur Eruierung der Kündigungsgründe in Auftrag gegeben, deren Ergebnis im Juni erwartet wird. Die GPK fordert eine rechtzeitige Ablösung der Arbeitsmarktzulage und empfiehlt, das Augenmerk auch auf Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitgeberattraktivität wie z. B. psychologische Unterstützung, Kinderbetreuung und Erholung an den Wochenenden zu legen.

Unklarheit bezüglich Vorschriften-Ebenen beim Bau- und Gastgewerbeinspektorat

In ihrem letztjährigen Jahresbericht hat die GPK festgehalten, dass die hohe Anzahl interner Weisungen die Erledigung von Baubewilligungen zusätzlich erschwert und verzögert und somit zumindest mitursächlich für den Erledigungsstau bei den Baubewilligungen ist. Die GPK hat daher gefordert, dass die Zahl der internen Weisungen deutlich reduziert und die verbliebenen Weisungen öffentlich gemacht werden, so dass sich Bauwillige daran orientieren können. Der Kommission ist nach wie vor nicht klar, welche Ebenen an Vorschriften es neben dem Gesetz und der dazugehörenden Verordnung noch gibt. Die GPK fordert, dass allfällig bestehende und zukünftige Ausführungsbestimmungen, Weisungen oder ähnliches rechtlich klar abgestützt und Bauwilligen leicht zugänglich sein müssen. Hingegen begrüsst die GPK, dass bei den Genehmigungen von öffentlich-rechtlichen Bagatellumbauten Vereinfachungen erzielt wurden, z. B. bei der Erdbebenertüchtigung, den Wärmepumpen und bei Projektänderungen bei Plangenehmigungsverfahren. Sie empfiehlt, die eingeleitete Vereinfachung von Verfahren weiter voranzutreiben.

Psychische Belastungen bei Kindern und Jugendlichen nehmen zu

Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen nehmen in Menge und Schwere zu, was sich auch belastend auf die Schulen auswirkt. Gerade bei Mädchen und jungen Frauen sind die Fallzahlen hoch. Die Wartefristen für Therapieplätze sind lang und auch in akuten Notfällen ist der Zugang zu psychologischer und psychotherapeutischer Unterstützung erschwert. Auf Nachfrage erklärte das Erziehungsdepartement (ED), dass die Gründe für die zunehmende psychische Belastung der Kinder und Jugendlichen vielseitig seien. Neben dem, dass sich Eltern aus verschiedenen Gründen in ihrer Erziehungsaufgabe teilweise überlastet fühlten, führten gemäss dem ED auch die Social Media zu Belastungen bei den Kindern und Jugendlichen. Als Massnahme ist eine entsprechende Sensibilisierung im Unterrichtsfach «Medien und Informatik» vorgesehen. Die GPK nimmt die zunehmende psychische und psychosoziale Belastung bei Kindern und Jugendlichen mit Besorgnis zur Kenntnis. Sie erwartet, dass das ED die psychische und psychosoziale Gesundheitsprävention an den Schulen ernst nimmt und stärkt. Im Hinblick auf den Einfluss der Social Media fordert sie zielgerichtete Präventionsmassnahmen, insbesondere bei Mädchen und jungen Frauen.

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