Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Lärmvorsorgeplan für den EuroAirport 2024-2028 (PPBE): Start des Anhörungsverfahrens

Medienmitteilung

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt

Die neue Fassung des Lärmvorsorgeplans für den Flughafen EuroAirport („Plan de prévention du bruit dans l’environnement“, PPBE) für die Jahre 2024-2028 liegt im Entwurf vor. Hierfür erfolgt in Frankreich eine öffentliche Anhörung unter der Leitung der Präfektur des Départements du Haut-Rhin. Die Anwohnerinnen und Anwohner auf Schweizer Seite des EuroAirports können sich an diesem Verfahren beteiligen.

Die öffentliche Anhörung zum Lärmvorsorgeplan für den EuroAirport für die Jahre 2024-2028 (PPBE) beginnt am 15. Februar 2024 und endet am 15. April 2024. Interessierte können den Entwurf des PPBE im Internet unter folgendem Link https://www.consultations-publiques.developpement-durable.gouv.fr/consultation-publique-concernant-le-projet-du-plan-a2973.html?lang=fr einsehen und Stellungnahmen direkt abgeben.

Die Dokumente werden zusätzlich an folgenden Orten zur Einsicht und Stellungnahme aufgelegt:

  • Mairie in Saint-Louis, Adresse: 21, rue Théo Bachmann, Service Urbanisme 2. Stock (Montag bis Donnerstag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr sowie Freitag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr)
  • Préfecture du Haut-Rhin in Colmar, Adresse: 11, avenue de la République (Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr)
  • Sous-préfecture in Mulhouse, Adresse: 2, Place du Général de Gaulle (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr und von 13:15 Uhr bis 15:30 Uhr sowie Mittwoch von 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr).

Stellungnahmen sind auch per Post möglich: Préfecture du Haut-Rhin (Adresse: 7 rue Bruat, SCPPAT/BEPIC, BP 10489, F-68020 Colmar cedex) oder per E-Mail an pref-enquetes-publiques@haut-rhin.gouv.fr (Stichwort: PPBE).

Das Instrument PPBE gilt für alle französischen Flughäfen und wird in regelmässigen Abständen aktualisiert. Der PPBE stellt den Kontext des jeweiligen Flughafens und die aktuelle Lärmsituation dar, zeigt auf, welche Massnahmen zur Fluglärmreduktion bereits beschlossen und umgesetzt wurden und legt dar, welche weiteren Massnahmen erfolgen sollen. Grundlage für den PPBE sind die Anforderungen der EU-Richtlinie aus dem Jahre 2002, die Frankreich in nationales Recht umgesetzt hat und die auch beim EuroAirport Anwendung findet. Die derzeitige Fassung des PPBE für den EuroAirport wurde im Jahr 2018 erlassen.

Weitere Auskünfte

Dr. Claus Wepler, Tel. +41 61 267 85 17 Generalsekretär Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt  

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt