Massnahmen zur Bekämpfung des Japankäfers im Kanton Basel-Stadt

Aufgrund der Japankäferfunde im Umfeld der Brüglinger Ebene erlässt die Stadtgärtnerei eine Allgemeinverfügung mit Massnahmen zur Bekämpfung des Japankäfers. Ungehäckseltes Grüngut und Pflanzen dürfen bis Ende September 2024 nicht ohne Weiteres aus Basel heraustransportiert werden. In Teilen des Bezirks St. Jakob-Dreispitz ist es zudem verboten, Rasen und mit Gras bewachsene Grünflächen zu bewässern. Der Käfer kann beträchtliche Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen, öffentlichen Grünflächen und Hausgärten verursachen.

Erkennungshilfe Japankäfer
Bild vergrössert anzeigen
Erkennungshilfe Japankäfer

Der Japankäfer ist in der Schweiz melde- und bekämpfungspflichtig. Die Käferlarven ernähren sich vor allem von Graswurzeln in feuchten Rasen- und Wiesenflächen. Die adulten Käfer fressen an Blättern, Früchten und Blüten von rund 400 Wirtspflanzen aus diversen Pflanzenfamilien. Betroffen sind Kulturen wie Beeren, Obstbäume, Weinreben oder Mais, aber auch Rosen und Bäume wie Ahorn, Buche oder Eiche. Oft bleiben nur die Gerippe zurück, die Pflanze wird stark geschwächt oder stirbt sogar ab.

Käferfunde in den beiden Basel
Im Juli 2023 wurden in Münchenstein zwei Japankäfer in einer Lockstofffalle gefunden. Die kantonalen Pflanzenschutzdienste Basel-Landschaft und Basel-Stadt stellten daraufhin weitere Käferfallen auf, ordneten visuelle Kontrollen an und bekämpften die Käferlarven mit Fadenwürmern. Seit Ende Juni 2024 hat die gleichen Lockstofffalle in Münchenstein erneut einige Exemplare des Japankäfers gefangen. Anfang Juli wurde in der Falle auf dem drei Kilometer entfernten Rankhof ebenfalls ein Käfer gefunden. Die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt haben in der Folge die Fallenüberwachung nochmals stark verstärkt und die Kontrollintervalle deutlich verkürzt. Die Kantone suchen zusätzlich nach Spuren von Frassschäden auf Pflanzen und nach freien Käfern.

Bekämpfung des Japankäfers im Kanton Basel-Stadt
Gestützt auf die Vorgaben des Bundes und der Tilgungsstrategie hat der Kanton Basel-Stadt in enger Abstimmung mit dem Kanton Basel-Landschaft Massnahmen zur Tilgung des Japankäfers verfügt. Eine diesbezügliche Allgemeinverfügung wird am kommenden Samstag im Kantonsblatt publiziert. Es ist zu verhindern, dass die Weibchen ihre Eier im Boden ablegen und sich die Käfer im nächsten Jahr vermehren Da der eigentliche Befallsherd auf ein überschaubares Areal begrenzt ist und die Population sehr früh mit dem Beginn der Flugsaison 2024 erkannt wurde, bestehen gute Chancen, dass die Tilgung des Käfers gelingt.

Die Kantone haben rund um den Fundort in Münchenstein eine Zone Befallsherd und eine Pufferzone ausgeschieden. Die Pufferzone umfasst den ganzen Kanton Basel-Stadt. Um die unbeabsichtigte Verschleppung der Käfer, seiner Eier oder Larven zu verhindern, ist es bis Ende September verboten, Pflanzenmaterial der Grünpflege aus der Pufferzone in nicht befallene Gebiete zu transportieren. Ausnahmen sind möglich, wenn das Material während der Lagerung und dem Transport beispielsweise mit einem engmaschigen Netz insektensicher abgedeckt ist und auf eine Grösse von 5 cm gehäckselt wurde. Der Transport und der Handel von Pflanzen mit Wurzeln in der Erde oder in Kultursubstrat ist nur unter bestimmten Auflagen erlaubt. Die Erde der bepflanzten Töpfe muss beispielsweise mit einer insektensicheren Schicht aus Kokosfaser geschützt sein.

Im Kanton Basel-Stadt liegen wenige Häuserblocks des Bezirks St. Jakob-Dreispitz sowie das Fussballstadion St. Jakob-Park zudem in der Zone Befallsherd, die sich in einem Radius von einem Kilometer um den Fundort in Münchenstein erstreckt. Hier ist es bis Ende September verboten, Grünmaterial, Kompost und Erde aus der Zone in die Pufferzone oder in nicht befallene Gebiete zu transportieren. Fahrzeuge und Geräte, die zur Bodenbearbeitung oder für Arbeiten mit Erde eingesetzt werden, dürfen die Pufferzone nur verlassen, wenn sie intensiv gereinigt worden sind. Zudem ist in der Zone Befallsherd verboten, Rasen und mit Gras bewachsene Grünflächen zu bewässern. Das Bewässerungsverbot hilft, den Boden unattraktiv für die Eiablage zu machen. Denn Japankäferweibchen bevorzugen dafür feuchte Wiesen. Das Giessen von Pflanzen im Garten und auf Balkonen bleibt erlaubt, wenn in den Töpfen und den Beeten keine Gräser wachsen. Für die baulich abgeschirmte Rasenfläche des St. Jakob-Park gilt eine mit dem Bund abgestimmte Ausnahme, die eine besonders enge Überwachung und die Behandlung des Rasens mit Fadenwürmern erfordert.

Japankäfer erkennen und melden
Wer einen verdächtigen Käfer findet, muss den Fund inkl. dem genauen Fundort der Japankäfer-Hotline unter der Tel. 061 267 64 00 melden. Der Käfer sollte in ein fest verschlossenes Glas oder eine Lebensmitteldose gesteckt und über Nacht ins Gefrierfach gelegt werden, auch wenn er bereits tot scheint. Die Japankäfer hat – im Gegensatz zum hiesigen Gartenlaubkäfer – auf beiden Körperseiten fünf weisse Haarbüschel und am Hinterleib nochmals zwei weitere weisse Haarbüschel, die sich von blossem Auge gut erkennen lassen. Die Flügeldecken des Japankäfers sind kupferfarbig. Die Körperlänge beträgt acht bis zwölf Millimeter, ist also etwas kleiner als ein Fünfrappenstück.

Hinweise:

Weitere aktuelle Informationen sind auf der Website der Stadtgärtnerei Basel unter www.stadtgaertnerei.bs.ch/japankaefer verfügbar.

nach oben