Swisslos-Fonds Basel-Stadt: Überarbeitetes Chorfördermodell
MedienmitteilungJustiz- und Sicherheitsdepartement
Das Chorfördermodell, das ergänzend zur Swisslos-Verordnung die Basis für die Beurteilung der Gesuche um Beiträge aus dem Swisslos-Fonds bildet, wurde überarbeitet. Die wesentliche inhaltliche Änderung betrifft Gratiskonzerte und Konzerte mit Kollekte: Anstatt wie bisher von einer Unterstützung grundsätzlich ausgeschlossen zu sein, können neu auch für diese Chorkonzerte Beiträge bewilligt werden.
Mit dieser Änderung wird die organisatorische Flexibilität der Laienchöre erhöht und das lokale Kulturleben von Einschränkungen befreit. Inhaltliche Beurteilungskriterien für die Bewilligung von Beiträgen aus dem Swisslos-Fonds können die Originalität des Programms, der Aufführungsort, die Publikumsresonanz, die Budgetierung, die Kosten- und Eigenfinanzierungssituation des Chors, besondere Verdienste in Bezug auf Inklusion und Diversität sowie die allgemeine Gesuchlage beim Swisslos-Fonds Basel-Stadt sein. Honorare sind gemäss den Empfehlungen der Berufsverbände zu budgetieren. Ein Rechtsanspruch auf Beiträge besteht nicht.
Mit der Überweisung des Anzugs Bruno Lötscher und Konsorten hat der Grosse Rat den Regierungsrat beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob zur Förderung des möglichst niederschwelligen Zugangs zu kulturellen Angeboten eine finanzielle Unterstützung aus dem Swisslos-Fonds nicht nur bei Veranstaltungen mit Eintrittspreis, sondern auch bei solchen mit Kollekte möglich ist. Bereits jetzt unterstützt der Regierungsrat häufig solche Veranstaltungen. Mit der Überarbeitung des Chorfördermodells und der Aktualisierung des entsprechenden Merkblatts wird dieses Ansinnen nun auch im Bereich Laienchöre umgesetzt.
Nichts geändert hat sich an den weiteren Voraussetzungen für die Bewilligung von Beiträgen sowie am Subsidiaritätsprinzip des Chorfördermodells: Der Swisslos-Fonds kann in der Regel nur dann Kosten übernehmen, wenn die Durchführung des Projektes ohne staatliche Unterstützung gefährdet wäre sowie nicht bereits Subventionen der Kantone Basel-Stadt oder Basel-Landschaft gesprochen wurden.