Zugang in allen Lebensbereichen
Menschen mit Behinderungen haben das Recht, selbständig am öffentlichen Leben teilzunehmen. Damit dies möglich ist, müssen der öffentliche Raum, Verkehrsmittel und Angebote für alle zugänglich sein.
Zugang zum öffentlichen Raum
Der öffentliche Raum ist für alle da. Er muss daher barrierefrei nutzbar sein. Dazu braucht es abgesenkte Übergänge und Bodenbeläge, die gut mit dem Rollstuhl befahren werden können. Für blinde oder sehbehinderte Personen sind akustische Signale oder taktile Leitlinien wichtig zur Orientierung. Der Strassen- und Verkehrsraum gilt als hindernisfrei, wenn er nach der VSS Norm SN 640 075 gestaltet ist.
Zugang zu Gebäuden und Anlagen
Es gibt verbindliche Vorgaben für hindernisfreies Bauen. Wenn ein Gebäude neu gebaut oder umgebaut wird, dann werden diese anhand der SIA-Norm 500 überprüft. Menschen mit Behinderungen können den Zugang zu einem öffentlichen Gebäude beantragen. Auch Wohngebäude mit mehr als acht Wohnungen oder Gebäude mit mehr als 50 Arbeitsplätzen müssen barrierefrei sein, wenn sie neu- oder umgebaut werden.
- Schweizer Fachstelle Hindernisfreie Architektur
Fachinformationen zu Standards und Normen im Baubereich, Schulungen und Beratung
- Hindernisfreies Bauen
Informationen des Bau- und Gewebeinspektorats
- Pro Infirmis Fachstelle Hindernisfreie Architektur
Beratung und Prüfung von Baugesuchen
- Digitale Zugänglichkeit von Bauten und Anlagen
Pro Infirmis Schweiz erfasst dazu Daten.
Zugang zum öffentlichen Verkehr
Die persönliche Mobilität ist zentral für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Ein hindernisfreier Zugang zum ÖV ist für alle bequemer. Menschen mit Behinderungen müssen öffentliche Verkehrsmittel selbständig und spontan nutzen können. Wo dies nicht möglich ist, braucht es Hilfen oder Fahrdienste.
Häufig gesucht
Wo gibt es Behinderten-Parkplätze in Basel?
Zugang zu Gesundheitsleistungen
Menschen mit Behinderungen brauchen Zugang zu medizinischen Leistungen und sollen in ihrer Gesundheit geschützt werden. Alle Patientinnen und Patienten haben das Recht auf eine respektvolle Behandlung, die ihre Bedürfnisse und ihre Privatsphäre achtet. Dazu braucht es geschultes Personal.
Zugang zu Freizeit und Sport
Menschen mit Behinderungen sollen sich in ihrer Freizeit erholen oder Sport machen können. Angebote, die sich an die gesamte Bevölkerung richten, müssen daher von allen genutzt werden können. Öffentliche Veranstaltungen wie Festivals, Messen oder Märkte müssen barrierefrei zugänglich sein.
- Barrierefreie öffentliche Veranstaltungen
Informationen zum Bewilligungsverfahren
- Bauen & Installieren im öffentlichen Raum
Bewilligung und Anforderungen zur Barrierefreiheit
- Organisation eines hindernisfreien Events (Startet einen Download)
Leitfaden "Veranstaltungen für alle" von Pro Infirmis
- Sport für die gesamte Bevölkerung
Informationen des Sportamts
- PluSport Basel
Behindertensport in der Region
- Idée Sport - Open Sunday
Für Kinder mit und ohne Handicap
Zugang zu Kultur
Menschen mit Behinderungen sollen aktiv am kulturellen Leben in der Stadt teilnehmen – im Publikum, auf oder hinter der Bühne, in der künstlerischen oder institutionellen Auseinandersetzung mit Vielfalt und Diversität.