Kulturförderung
Professionelle Kulturschaffende können um Projekt- und Programmförderung ersuchen. Über Betriebsbeiträge an Kulturinstitutionen sichert der Kanton Basel-Stadt ein kontinuierliches kulturelles Angebot fürs Publikum. Ein Teil der Förderung erfolgt in Partnerschaft mit dem Kanton Basel-Landschaft.
Innovation und Qualität ermöglichen
Kunst ermöglicht durch unerwartete Ausdrucksformen kritische Auseinandersetzung mit Zeitfragen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen. Die staatliche Förderung von Kunst und Kultur soll dazu beitragen, die freie Entfaltung der Kunst und Kulturproduktion zu unterstützen, um dadurch Innovation und Qualität zur ermöglichen. Die Kunstfreiheit ist ein zentraler rechtsstaatlicher Wert.
Der Kanton Basel-Stadt setzt sich für inklusive Kulturangebote ein. Er orientiert sich an den Empfehlungen der nationalen Berufsverbände im Kulturbereich. In Basel gilt der Mindestlohn.
Gesetzliche Grundlagen
Die Kulturförderung Basel-Stadt basiert auf folgenden gesetzlichen Grundlagen:
Förderpartnerschaft von Basel-Stadt mit Basel-Landschaft
Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft arbeiten in der projektorientierten Kunst und Kultur-förderung in den Sparten Literatur, Musik, Film und Medienkunst sowie Darstellende Künste eng zusammen. Die beiden Kantone führen vier gemeinsame Fachausschüsse. In der zweiten Jahreshälfte 2024 ist zudem der Förderkredit Strukturentwicklung Teil der gemeinsamen Förderung. Daraus werden Projekte unterstützt, die der Entwicklung, Professionalisierung und Stabilisierung von kulturellen Institutionen und Organisationen in der Region Basel dienen. Die Geschäftsstelle ist bei der Abteilung Kulturförderung Baselland angesiedelt. Für die gemeinsame projektorientierte Förderung stellen die beiden Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft im Jahr 2024 jeweils 1'865’000 Millionen Franken zur Verfügung.
Die spartenunabhängige Förderung steht Kulturschaffenden zur Verfügung, die im Kanton Basel-Stadt tätig sind. Sie fördert das Kulturschaffen in einem breiten Verständnis, auch unabhängig von traditionellen Sparten und unterstützt interdisziplinäre Zusammenarbeiten und Projekte ebenso eine gezielte Kulturvermittlung.
Kulturplakate
Nichtkommerzielle Kulturinstitutionen und Kulturveranstalter mit Angeboten im Kanton Basel-Stadt können ein Gesuch zur Nutzung von Flächen für Kulturplakate im Format F4 einreichen.
Veranstaltungsbewilligungen
Damit grosse und mittlere Veranstaltungen Anwohnende nicht belasten, der Sauberkeit und Umwelt Sorge tragen und sicher durchgeführt werden können, brauchen sie eine Bewilligung.
Abteilung Kultur
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag, 8.30 bis 12.00h / 13.30 bis 17.00h
Freitag, 8.30 bis 12.00h / 13.30 bis 16.00h