Förderung von Kulturinstitutionen
Der Kanton Basel-Stadt unterstützt Kulturinstitutionen aller Sparten über Betriebsbeiträge. Die so genannten Staatsbeiträge werden in der Regel für eine Laufzeit von vier Jahren gesprochen. Sie können auf Gesuch hin verlängert werden.
Nachhaltige Förderung
Mit mehrjährigen Betriebsbeiträgen an kulturelle Institutionen steht der Kanton für Nachhaltigkeit, Kontinuität und langfristige Entwicklung des kulturellen Angebots ein.
Der öffentlich-rechtliche Auftrag der unterstützten Institutionen wird von der Abteilung Kultur in einem regelmässigen Dialog überprüft und begleitet.
Neben den Staatsbeiträgen wird die institutionelle Förderung im Kulturbereich auch in Form von einmaligen Investitionen eingelöst, in der Regel für Bauprojekte oder die Erneuerung technischer Anlagen. Sie unterliegt dem Staatsbeitragsgesetz des Kantons Basel-Stadt.
Der Kanton Basel-Landschaft beteiligt sich an den kulturellen Zentrumsleistungen durch eine jährliche Abgeltung in der Höhe von mindestens 9.6 Millionen Franken. Diese Beiträge werden zweckgebunden verwendet für die Finanzierung von Angeboten mit einem hohen Anteil Besuchender aus dem Kanton Basel-Landschaft.
Kontakt
Abteilung Kultur
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag, 8.30 bis 12.00h / 13.30 bis 17.00h
Freitag, 8.30 bis 12.00h / 13.30 bis 16.00h