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Stiftungen Basel-Stadt

Der Kanton Basel-Stadt hat die mit Abstand höchste Stiftungsdichte mit mehr als 45 Stiftungen auf 10'000 Einwohnerinnen und Einwohner (CH-Durchschnitt ca. 15). Von der Kleinststiftung bis zu globalen Playern finden sich in jeder Grösse und zu allen Gesellschaftsbereichen passende Partnerorganisationen und Gleichgesinnte.

Herzlich willkommen

Basel-Stadt ist der Kanton mit der höchsten Stiftungsdichte der Schweiz. Die Stadt Basel hat eine lange Stiftungstradition. Vordergründig wird Stiften in Basel eng mit Kunst und Kultur verbunden, jedoch gibt es auch namhafte Stiftungen in anderen gesellschaftsrelevanten Bereichen wie Sozial- und Gesundheitswesen, Bildung und Forschung, Wohnungsbau oder Umweltschutz. Basel ist Sitz des Schweizer Dachverbandes proFonds, Gründungsort von SwissFoundations, und auch das Center for Philanthropy Studies (CEPS) der Universität Basel ist ein Forschungs- und Weiterbildungsinstitut mit Ausstrahlung weit über die Schweiz hinaus. Zudem organisiert der Verein Stiftungsstadt Basel jährlich den Basler Stiftungstag, der als wichtige Plattform für den Austausch und die Vernetzung der Stiftungswelt dient. Das Haus der Stiftungen, betrieben von der Christoph Merian Stiftung (CMS), ist ein weiterer zentraler Anlaufpunkt für die Stiftungslandschaft in Basel. Auch die beiden digitalen Stiftungsplattformen StiftungSchweiz und fundraiso.ch haben ihren Sitz oder Ursprung in der Region. 

Stiftungsstandort Basel

In Basel eine Stiftung gründen

Möchten Sie in Basel eine Stiftung gründen? Aufgrund eines sehr liberalen Stiftungsrechts ist es in der Schweiz und im Kanton Basel-Stadt sehr einfach, eine gemeinnützige Stiftung zu gründen. Es bestehen nur wenige Beschränkungen, was Gründung, Zwecksetzung und Organisation der Stiftung betrifft.

Bei der Gründung sind folgende Stellen involviert und sollte folgender Ablauf beachtet werden: 

  1. Festlegen von Stiftungsurkunde und Stiftungsreglement mit Angaben zu Zweck, Vermögen und Stiftungsrat
  2. Wahl von Stiftungssitz und Aufsichtsbehörde (gemäss geografischer Ausrichtung der Stiftung)
  3. Freiwillige Vorprüfung von Urkunde und Reglement durch Aufsichts- und Steuerbehörde
  4. Notarielle Beurkundung und Eintrag im Handelsregister
  5. Beantragung Übernahme Stiftungsaufsicht
  6. Beantragung Steuerbefreiung bei Steuerbehörden

Einen Katalog von wichtigen Fragen und Antworten für angehende Stifterinnen und Stifter finden Sie auf der Webseite von SwissFoundations

Für Fragen vor und nach der Stiftungsgründung, steht Ihnen die Stiftungsaufsicht beider Basel zur Verfügung.

Kontakt

Steuerverwaltung des Kantons Basel-Stadt

Kontakt für Steuerfragen

BVG- und Stiftungsaufsicht beider Basel (BSABB)

Kontakt für Fragen zur Aufsicht

Djurdja Röthlisberger

Kontakt für Fragen zur Standortförderung
Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Basel-Stadt

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