Kantonale Schlichtungsstelle für Diskriminierungsfragen
Die Schlichtungsstelle versucht in einem einfachen Verfahren, unter den Parteien eine Einigung herbeizuführen. Streitigkeiten, welche Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts im Arbeitsleben betreffen, können vor die Schlichtungsstelle gebracht werden. Die Schlichtungsstelle ist gleichzeitig Beratungsstelle für Fragen betreffend das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Mann und Frau im Erwerbsleben.
Über uns
Arbeitnehmende dürfen nicht schlechter behandelt werden, weil sie ein bestimmtes Geschlecht haben. Das gilt auch für ihren Familienstand, ihre familiäre Situation oder eine Schwangerschaft.
Die Kantone sind von Gesetzes wegen verpflichtet, eine entsprechende Schlichtungsstelle zu führen. Diese Stelle berät in Rechtsfragen. Ebenfalls kümmert sie sich um die Schlichtung von Streitigkeiten zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern am Arbeitsplatz.
Das Ziel ist dabei stets, die Herbeiführung einer Einigung zwischen den Parteien, damit ein Gerichtsverfahren vermieden werden kann.
Leitung
Lic. iur. Sara Lehner Ryser
Kanzlei
Denise Görgens
Kommissionsmitglieder
Die Schlichtungsstelle ist doppelt paritätisch zusammengesetzt, sie besteht also aus Vertretenden von Arbeitgebenden- und Arbeitnehmendenorganisationen. Bei einer Schlichtungsverhandlung sind immer beide Geschlechter vertreten.
Vorsitzende
lic.iur. Sara Lehner Ryser, Präsidentin
lic.iur. Yvonne Schaffner, Vizepräsidentin
Ass.jur. Kathrin Kilian, Schreiberin
Vertretung Arbeitnehmendenorganisationen
Robert Friedli
lic.phil. Nina Hochstrasser
Benjamin Löpfe
Simone Schwery
Vertretung Arbeitgebendenorganisationen
Reto Baumgartner
MLaw Daniela Beck
MLaw Nadja Burkhardt
Dr.iur. Melanie Huber
Vertretende kantonale Verwaltung
lic.iur. Corinna Kaupp Somm
lic.iur. Françoise König
lic.iur. Philipp Schenker
Schlichtungsverfahren
Die Schlichtungsstelle ist sowohl für privatrechtliche, wie auch für öffentlich-rechtliche Anstellungsverhältnisse zuständig. Erforderlich ist einzig, dass sich entweder der/die Arbeitgebende oder der gewöhnliche Arbeitsort in Basel-Stadt befindet. Auch Kantonsangestellte können sich an die Schlichtungsstelle wenden.
Ein Verfahren wird durch Einreichung eines Schlichtungsgesuchs bei der Schlichtungsstelle eröffnet. Beide Parteien werden daraufhin zu einer Verhandlung vorgeladen und erhalten dabei die Gelegenheit, ihren Standpunkt darzulegen. Die Schlichtungsbehörde klärt den Sachverhalt ab und stellt den Parteien zusätzliche Fragen. Nach einer Beratung macht sie den Parteien einen Vergleichsvorschlag, um eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden. Gelingt dies nicht, kann der Fall an das Gericht oder an die zuständige Behörde weitergeleitet werden.
Die Verhandlung ist nicht öffentlich. Die Schlichtungsstelle für Diskriminierungsfragen ist unabhängig und sämtliche Mitglieder unterstehen dem Amtsgeheimnis.
Das Verfahren vor der Schlichtungsstelle für Diskriminierungsfragen ist kostenlos. Es kann mit oder ohne anwältliche Vertretung geführt werden. Jedoch müssen die Anwaltskosten von den Parteien selbst getragen werden.
Geschlechterdiskriminierung bei der Arbeit
Diskriminierungen im Erwerbsleben treten hauptsächlich durch Ungleichbehandlung bei der Anstellung, der Zuteilung der Aufgaben, den Arbeitsbedingungen, der Entlöhnung, der Aus- und Weiterbildung, sowie bei Beförderungen und bei Entlassungen auf.
Auch eine sexuelle Belästigung im Rahmen des Arbeitsverhältnisses stellt eine Diskriminierung dar.