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Verzeichnis der Verfahren mit Personendaten der Kantonspolizei

Hier finden Sie die Verfahren der Kantonspolizei, bei denen personenbezogene Daten bearbeitet werden.

Übersicht über die Verfahren mit Personendaten

Strafverfahren in der Ermittlungskompetenz der Kantonspolizei (inkl. Einspracheverfahren im Rahmen von Ordnungsbussen)

Bezeichnung
Strafverfahren in der Ermittlungskompetenz der Kantonspolizei (inkl. Einspracheverfahren im Rahmen von Ordnungsbussen)
Rechtsgrundlage(n)

Schweizerische Strafprozessordnung (SR 312.0)

Verordnung über die Durchführung des polizeilichen Ermittlungsverfahrens bei Vergehen und Übertretungen (SG 257.110)

Quelle(n)
Verantwortliche Stelle
Abteilung Verkehr
Internetauftritt
Zweck der Datenbearbeitung
Wird eine Strafanzeige bzw. Strafantrag gestellt oder stellt die Polizei selber einen Straftatbestand fest, werden polizeiliche Ermittlungen gegen die beschuldigte Person aufgenommen. Die Kantonspolizei überweist das Strafverfahren an die Staatsanwaltschaft zur Beurteilung der Schuld oder Unschuld der beschuldigten Person.

Administrativmassnahme- Verfahren gegenüber Fahrzeugführerinnen und -führer

Bezeichnung
Administrativmassnahme- Verfahren gegenüber Fahrzeugführerinnen und -führer
Rechtsgrundlage(n)
Art. 14 ff. Strassenverkehrsgesetz (SVG, SR 741.01)
Quelle(n)
Verantwortliche Stelle
Abteilung Verkehr, Ressort Administrativmassnahmen
Internetauftritt
Zweck der Datenbearbeitung
Anordnungen der Administrativbehörde des Wohnsitzkantons, welche der Besserung bzw. Erziehung von fehlbaren Fahrzeuglenkerinnen und -lenkern dienen, der Bekämpfung von Rückfällen im Rahmen von Strassenverkehrsdelikten oder die bezwecken, nicht fahrgeeignete Personen vom Verkehr fernzuhalten. Auch sollen Personen, die nicht oder nicht mehr fahrfähig sind, vom Verkehr ferngehalten werden. Z.B. durch Verwarnung, Führerausweisentzug, Sicherungsentzüge.

Verfahren bezüglich Führerzulassungen

Bezeichnung
Verfahren bezüglich Führerzulassungen
Rechtsgrundlage(n)
Art. 10 Abs. 2 und Art. 14 bis 15a Strassenverkehrsgesetz (SVG, SR 741.01)
Quelle(n)
Verantwortliche Stelle
Abteilung Verkehr, Ressort Führerzulassungen
Internetauftritt
Zweck der Datenbearbeitung
Der Gesetzgeber hat für bestimmte Fahrzeuge (insbesondere Motorfahrzeuge versch. Kategorien) festgelegt, zu deren Führung eine Führerausweis erforderlich ist. Ein Führerausweis wird erteilt, wenn eine amtliche Prüfung ergeben hat, dass der Bewerber die Verkehrsregeln kennt und Fahrzeuge der Kategorie, für die der Ausweis gilt, sicher zu führen versteht.

Verfahren bezüglich Fahrzeugzulassungen

Bezeichnung
Verfahren bezüglich Fahrzeugzulassungen
Rechtsgrundlage(n)
Art. 10 bis Art. 13 Strassenverkehrsgesetz (SVG, SR 741.01)
Quelle(n)
Verantwortliche Stelle
Abteilung Verkehr, Ressort Fahrzeugzulassungen
Internetauftritt
Zweck der Datenbearbeitung
Motorfahrzeuge und ihre Anhänger dürfen gestützt auf Bundesrecht nur mit Fahrzeugausweis und Kontrollschildern in Verkehr gebracht werden. Der Fahrzeugausweis wird nur erteilt, wenn das Fahrzeug den entsprechenden Vorschriften entspricht, verkehrssicher ist und die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung besteht.

Park- und Zufahrtsbewilligungen

Bezeichnung
Park- und Zufahrtsbewilligungen
Rechtsgrundlage(n)

Strassenverkehrsgesetz (SVG, SR 741.01)

Signalisationsverordnung (SSV, SR 741.21)

Verordnung über den Strassenverkehr (StVO, SG 952.200)

Verordnung über die Parkraumbewirtschaftung (PRBV, SG 952.560)

Verordnung betreffend die Ausnahmsweise Zufahrt in die Innenstadt (VKI, SG 952.300)

Quelle(n)
Verantwortliche Stelle
Abteilung Verkehr, Ressort Fahrzeugzulassungen
Internetauftritt
Zweck der Datenbearbeitung
Gestützt auf eidgenössisches und kantonales Recht können verschiedenartige Parkierbewilligungen beantragt werden (z.B. Anwohner-, Pendler-, Besucher- und Gewerbeparkkarten, Parkierbewilligungen für Ärzte, gehbehinderte Personen etc.). Auch Zufahrtsbewilligungen (z.B. für Fahrten trotz Fahrverboten, Fahrten ausserhalb der Sperrzeiten etc.) können beantragt werden. Die Bewilligungen werden vom Ressort Fahrzeugzulassungen erteilt, sofern der Gesuchsteller bzw. die Gesuchstellerin die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt.

Verfahren im Rahmen des kantonalen Taxiwesens (inkl. Bewilligungen für Standplätze Rikscha-Taxis)

Bezeichnung
Verfahren im Rahmen des kantonalen Taxiwesens (inkl. Bewilligungen für Standplätze Rikscha-Taxis)
Rechtsgrundlage(n)

Gesetz über den Betrieb von Taxis (Taxigesetz, SG 563.200)

Verordnung zum Taxigesetz (Taxiverordnung, SG 563.210)

Taxitarifverordnung (SG 563.280)

Taxi-Prüfungsreglement (SG 563.250)

§ 23 A Ziff. 5 lit. b der Verordnung über den Strassenverkehr (StVO, SG 952.200)

Verordnung betreffend Arbeits- und Ruhezeit der Taxiführer im Kanton Basel-Stadt (SG 812.350)

Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Führer von leichten Personentransportfahrzeugen und schweren Personenwagen (ARV 2, SR 822.222)

Quelle(n)
Verantwortliche Stelle
Abteilung Verkehr, Taxibüro
Internetauftritt
Zweck der Datenbearbeitung
Das kantonale Taxibüro erteilt auf Gesuch hin kantonale Taxichauffeurbewilligungen und/oder Taxihalterbewilligungen, sofern die Voraussetzungen gemäss den einschlägigen Rechtsgrundlagen erfüllt sind. Die Bewilligungen können entzogen werden, wenn die rechtlichen Voraussetzungen nicht oder nicht mehr bestehen oder wenn in schwerer Weise oder wiederholt gegen Verkehrsvorschriften
oder gegen Bestimmungen über den Betrieb von Taxis verstossen wird (Administrativverfahren).
Das Taxibüro stellt auch Bewilligungen für das Aufstellen von Rikscha-Taxis auf Taxistandplätzen aus.

Bewilligungen für Ausnahmetransporte und Ausnahmefahrzeuge, Sonderbewilligungen im Rahmen des Strassenverkehrs

Bezeichnung
Bewilligungen für Ausnahmetransporte und Ausnahmefahrzeuge, Sonderbewilligungen im Rahmen des Strassenverkehrs
Rechtsgrundlage(n)

Strassenverkehrsgesetz (SVG, SR 741.01)

Verkehrsregelnverordnung (VRV, SR 741.11)

Verkehrsversicherungsverordnung (VVV, SR 741.31)

Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer und -führerinnen (Chauffeurverordnung, ARV 1, SR 822.221)

Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR, SR 741.621)

Verordnung über den Strassenverkehr (Strassenverkehrsverordnung, StVO, SG 952.200)

Quelle(n)
Verantwortliche Stelle
Abteilung Verkehr, Ressort Kontrollen
Internetauftritt
Zweck der Datenbearbeitung
Die Abteilung Verkehr der Kantonspolizei Basel-Stadt erteilt bei gegebenen Rahmenbedingungen Sonderbewilligungen für folgende Bereiche:
- Bewilligungen für Ausnahmefahrzeuge und Ausnahmetransporte
- Bewilligungen für Sonntags-/ Nachtfahrten für schwere Motorwagen
- Bewilligungen für werkinternen Verkehr
- Bewilligungen für den Transport gefährlicher Güter
- Bewilligungen für die Befreiung von der Aufstellung über die Arbeits-, Lenk- und Ruhezeit
- Bewilligungen für das Mitführen von Personen auf Motorwagen und Anhänger

Bewilligungen im Rahmen von Demonstrationen, Kundgebungen, Veranstaltungen und Zustimmungserklärung Flugwesen

Bezeichnung
Bewilligungen im Rahmen von Demonstrationen, Kundgebungen, Veranstaltungen und Zustimmungserklärung Flugwesen
Rechtsgrundlage(n)

§§ 14 und 15 der Verordnung über den Strassenverkehr (Strassenverkehrsverordnung, StVO, SG 952.200)

§ 66 Polizeigesetz (PolG, SG 510.100)

Quelle(n)
Verantwortliche Stelle
Abteilung Verkehr, Ressort Veranstaltungen
Internetauftritt
Zweck der Datenbearbeitung
Die Kantonspolizei erteilt im Rahmen von Demonstrationen, Kundgebungen, Veranstaltungen Bewilligungen oder erlässt im Rahmen von Bewilligungsverfahren der Allmendverwaltung Auflagen.

Verfahren fehlende Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung

Bezeichnung
Verfahren fehlende Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung
Rechtsgrundlage(n)

Art. 7 Verkehrsversicherungsverordnung (VVV, SR 741.31)

Art. 16 Abs. 1 Strassenverkehrsgesetz (SVG, SR 741.01)

Quelle(n)
Verantwortliche Stelle
Abteilung Verkehr, Ressort Finanzen
Internetauftritt
Zweck der Datenbearbeitung
Nach Eingang der Meldung des Versicherers über das Aussetzen der obligatorischen Haftpflichtversicherung (Motorfahrzeug oder bestimmte Anhänger) entzieht die Behörde unverzüglich den Fahrzeugausweis und beauftragt die Polizei, Fahrzeugausweis und Kontrollschilder einzuziehen. Der Entzug fällt dahin, wenn der Behörde ein neuer Versicherungsnachweis vorliegt.

Gewinnung und Rekrutierung von Personen zur Ausbildung von Polizisten/innen und Sicherheitsassistenten/innen

Bezeichnung
Gewinnung und Rekrutierung von Personen zur Ausbildung von Polizisten/innen und Sicherheitsassistenten/innen
Rechtsgrundlage(n)

Personalgesetz (PG, SG 162.100)

Gesetz betreffend die Kantonspolizei Basel-Stadt (PolG, SG 510.100)

Quelle(n)
Verantwortliche Stelle
Personal und Prävention, Dienst Ausbildung und Rekrutierung
Internetauftritt
Zweck der Datenbearbeitung
Durch verschiedene Eignungstest (Sport, Deutsch, Psychologie etc.) werden Anwärter und Anwärterinnen für die Polizeischule sowie für die Sicherheitsassistenten-Schule gesucht und bei Eignung eingestellt und zu Polizisten/innen und Sicherheitsassistenten/innen ausgebildet.

Polizeiliche Ermittlungsverfahren, Einvernahmen von Personen

Bezeichnung
Polizeiliche Ermittlungsverfahren, Einvernahmen von Personen
Rechtsgrundlage(n)

Schweizerische Strafprozessordnung (StPO, SR 312.0)

Gesetz betreffend die Kantonspolizei Basel-Stadt (PolG, SG 510.100)

Quelle(n)
Verantwortliche Stelle
Spezialformationen, Fahndungsdienst
Internetauftritt
Zweck der Datenbearbeitung
Bearbeitung und Durchführung der dem Fahndungsdienst ex lege oder durch die Staatsanwaltschaft zugewiesenen polizeilichen Ermittlungsverfahren sowie polizeilichen Rechtshilfen und dazu Durchführungen von Einvernahmen.

Suche / Fahndung nach Personen

Bezeichnung
Suche / Fahndung nach Personen
Rechtsgrundlage(n)

Schweizerische Strafprozessordnung (StPO, SR 312.0)

Gesetz betreffend die Kantonspolizei Basel-Stadt (PolG, SG 510.100)

Quelle(n)
Verantwortliche Stelle
Spezialformationen, Fahndungsdienst
Internetauftritt
Zweck der Datenbearbeitung
Im Rahmen der Strafverfolgung, des Strafvollzugs (Vollzug von Vorführungs-, Zuführungs- und Haftbefehlen), des Schutzes von Personen vor sich selbst oder vor Anderen sowie zur Durchsetzung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sucht der Fahndungsdienst der Kantonspolizei Basel-Stadt nach vermissten resp. gesuchten Personen.

Identifikationsverfahren bei Todesfällen

Bezeichnung
Identifikationsverfahren bei Todesfällen
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz betreffend die Kantonspolizei Basel-Stadt (PolG, SG 510.100)
Quelle(n)
Verantwortliche Stelle
Spezialformationen, Fahndungsdienst
Internetauftritt
Zweck der Datenbearbeitung
Bei Todesfällen ist der Fahndungsdienst für die Identifikation von unbekannten toten Personen zuständig.

Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie Rapportierung an Staatsanwaltschaft

Bezeichnung
Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie Rapportierung an Staatsanwaltschaft
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz betreffend die Kantonspolizei Basel-Stadt (PolG, SG 510.100)
Quelle(n)
Verantwortliche Stelle
Spezialformationen, Einsatzzug
Internetauftritt
Zweck der Datenbearbeitung
Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Rapportierung von Übertretungen, Vergehen und Verbrechen an die zuständige Staatsanwaltschaft zwecks Durchführung von Strafverfahren.

Unterstützung bei psychologischen Fragestellungen

Bezeichnung
Unterstützung bei psychologischen Fragestellungen
Rechtsgrundlage(n)

Gesetz betreffend die Kantonspolizei Basel-Stadt (PolG, SG 510.100)

Personalgesetz (PG, SG 162.100)

Quelle(n)
Verantwortliche Stelle
Personal und Prävention, Psychosoziale Dienste (PSD)
Internetauftritt
Zweck der Datenbearbeitung
Bearbeitung interner und externer Meldungen an den PSD Kapo gemäss Grundauftrag des PSD: Der PSD stellt das Fachpersonal bei psychologischen Fragestellungen in Zusammenhang mit der Umsetzung des polizeilichen Generalauftrags bei der Kantonspolizei Basel-Stadt und den darüber hinausgehenden Bedürfnissen nach Fach- und Führungsunterstützung zu psychologischen Themen.
Unterstützung von Mitarbeitenden aller Stufen der Kantonspolizei Basel-Stadt (zivil und Uniform) in psychologischen Frage- und Problemstellungen.

Unterstützung von Menschen in Notsituationen, welche durch eine akute oder psychosoziale Krise in ihrer eigenen Handlungsfähigkeit beeinträchtigt sind.

Bezeichnung
Unterstützung von Menschen in Notsituationen, welche durch eine akute oder psychosoziale Krise in ihrer eigenen Handlungsfähigkeit beeinträchtigt sind.
Rechtsgrundlage(n)

Kindes- und Erwachsenenschutzgesetz (KESG, SG 212.400)

Gesetz betreffend die Kantonspolizei des Kantons Basel-Stadt (PolG, SG 510.100)

Quelle(n)
Verantwortliche Stelle
Personal und Prävention, Psychosoziale Dienste (PSD)
Internetauftritt
Zweck der Datenbearbeitung
Bearbeitung interner und externer Meldungen an den PSD Kapo gemäss Grundauftrag PSD: Personen, die aufgrund einer akuten oder psychosozialen Krise die öffentliche Sicherheit und Ordnung stören und dabei sich selbst oder Drittpersonen gefährden, werden durch den PSD stabilisiert und geeigneten Institutionen zugeführt.

Erfassung und Rapportierung von Vorfällen und strafbaren Handlungen zwecks Strafverfolgung

Bezeichnung
Erfassung und Rapportierung von Vorfällen und strafbaren Handlungen zwecks Strafverfolgung
Rechtsgrundlage(n)

Schweizerische Strafprozessordnung (StPO, SR 312.0)

Gesetz betreffend die Kantonspolizei des Kantonspolizei Basel-Stadt (PolG, SG 510.100)

Quelle(n)
Verantwortliche Stelle
Sicherheitspolizei
Internetauftritt
Zweck der Datenbearbeitung
Erfassen von Requisitionseinträgen, eigenen Feststellungen, Rapporten, Anzeigen und Überweisungen mit Antrag, welche der Erfassung und Rapportierung von Vorfällen und strafbaren Handlungen dienen. Diese werden zumeist an die Kriminalpolizei resp. Staatsanwaltschaft oder an anderen, zuständigen Amtsstellen zwecks Durchführung von (Straf-)Verfahren.

Erfassen von Vorfällen in Tierschutzangelegenheiten

Bezeichnung
Erfassen von Vorfällen in Tierschutzangelegenheiten
Rechtsgrundlage(n)

Tierschutzgesetz (TSchG, SR 455)

Tierschutzverordnung (TSchV, SR 455.1)

Gesetz betreffend die Kantonspolizei des Kantons Basel-Stadt (PolG, SG 510.100)

Quelle(n)
Verantwortliche Stelle
Spezialformationen, Diensthundegruppe
Internetauftritt
Zweck der Datenbearbeitung
Erfassen von Rapporten, Berichten, Requisitionseinträgen bei Vorfällen im Zusammenhang mit Jagd- und Tierschutzfällen. Weiterleitung an das Veterinäramt oder aber an die zuständige Staatsanwaltschaft.

Erteilung von Bewilligung in Jagdsachen

Bezeichnung
Erteilung von Bewilligung in Jagdsachen
Rechtsgrundlage(n)

Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG, SR 922.0)

Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSV, SR 922.01)

Quelle(n)
Verantwortliche Stelle
Spezialformationen, Diensthundegruppe (DHG)
Internetauftritt
Zweck der Datenbearbeitung
Erteilung von Jagdbewilligungen nach Abklärungen der entsprechender Eignung. Überprüfung von erteilten Bewilligungen.

Sicherheitsberatung von Privaten

Bezeichnung
Sicherheitsberatung von Privaten
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz betreffend die Kantonspolizei des Kantons Basel-Stadt (PolG, SG 510.100)
Quelle(n)
Verantwortliche Stelle
Personal und Prävention, Dienst für Prävention
Internetauftritt
Zweck der Datenbearbeitung
Beratung von Privatpersonen zur Verhütung von Einbrüchen, Diebstählen, etc.

Ausstellung von Führerausweisen für die Schifffahrt

Bezeichnung
Ausstellung von Führerausweisen für die Schifffahrt
Rechtsgrundlage(n)
Verordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern (Binnenschifffahrtverordnung, BSV, SR 747.201.1
Quelle(n)
Verantwortliche Stelle
Logistik, Rheinpolizei
Internetauftritt
Zweck der Datenbearbeitung
Die Polizei schreibt entweder schon bestehende Schiffführerausweise um oder aber stellt nach bestandener Schiffführerprüfung neue Schiffführerausweise aus.

Kontrolle auf Rhein

Bezeichnung
Kontrolle auf Rhein
Rechtsgrundlage(n)

Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt (BSG, SR 747.201)

Verordnung über die Binnenschifffahrt auf schweizerischen Gewässern (Binnenschifffahrtsverordnung BSV, SR 747.201.1)

Schweizerische Strafprozessordnung (StPO, SR 312.0)

Gesetz betreffend die Kantonspolizei des Kantons Basel-Stadt (PolG, SG 510.100)

Quelle(n)
Verantwortliche Stelle
Logistik, Rheinpolizei
Internetauftritt
Zweck der Datenbearbeitung
Kontrollen von Schiffführern auf dem Rhein und allfälligen weiteren Gewässern beim Patrouillieren oder nach Meldungen von Bürgern und bei Gesetzeswiderhandlungen Rapportierung an zuständige Stelle.

Erteilen von Waffenerwerbs- und tragscheinen

Bezeichnung
Erteilen von Waffenerwerbs- und tragscheinen
Rechtsgrundlage(n)

Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz, WG, SR 514.54)

Verordnung über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffenverordnung, WV, SR 514.541)

Reglement für die Prüfung über die Waffenhandelsbewilligung (SR 514.544.1)

Schweizerische Strafprozessordnung (StPO, SR 312.0)

Gesetz betreffend die Kantonspolizei des Kantons Basel-Stadt (PolG, SG 510.100)

Quelle(n)
Verantwortliche Stelle
Logistik, Fachstelle Waffen
Internetauftritt
Zweck der Datenbearbeitung
Die Fachstelle Waffen der Kantonspolizei Basel-Stadt überprüft bestehende Waffenerwerbs- und tragscheine und erteilt bei Vorhandensein der Voraussetzungen die nötigen Waffenerwerbs- und tragscheine. Sie führt in Verfahren Einvernahmen zu Waffenfragen durch.

Entgegennahme von Notrufen sowie anderen, bei der Einsatzzentrale eingehende Anrufe

Bezeichnung
Entgegennahme von Notrufen sowie anderen, bei der Einsatzzentrale eingehende Anrufe
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz betreffend die Kantonspolizei des Kantons Basel-Stadt (PolG, SG 510.100)
Quelle(n)
Verantwortliche Stelle
Logistik, Einsatzzentrale
Internetauftritt
Zweck der Datenbearbeitung
Die Einsatzzentrale protokolliert und journalisiert eingehende Meldungen von Bürgern, Polizei, Rettung und anderen Organisationen, um gezielt die nötigen und notwendigen Mitteln zur Erfüllung des Grundauftrags einzusetzen.