Verzeichnis der Verfahren mit Personendaten der Kantonspolizei
Hier finden Sie die Verfahren der Kantonspolizei, bei denen personenbezogene Daten bearbeitet werden.
Übersicht über die Verfahren mit Personendaten
Strafverfahren in der Ermittlungskompetenz der Kantonspolizei (inkl. Einspracheverfahren im Rahmen von Ordnungsbussen)
Bezeichnung | Strafverfahren in der Ermittlungskompetenz der Kantonspolizei (inkl. Einspracheverfahren im Rahmen von Ordnungsbussen) |
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Rechtsgrundlage(n) | Schweizerische Strafprozessordnung (SR 312.0) Verordnung über die Durchführung des polizeilichen Ermittlungsverfahrens bei Vergehen und Übertretungen (SG 257.110) |
Quelle(n) | |
Verantwortliche Stelle | Abteilung Verkehr |
Internetauftritt | |
Zweck der Datenbearbeitung | Wird eine Strafanzeige bzw. Strafantrag gestellt oder stellt die Polizei selber einen Straftatbestand fest, werden polizeiliche Ermittlungen gegen die beschuldigte Person aufgenommen. Die Kantonspolizei überweist das Strafverfahren an die Staatsanwaltschaft zur Beurteilung der Schuld oder Unschuld der beschuldigten Person. |
Administrativmassnahme- Verfahren gegenüber Fahrzeugführerinnen und -führer
Bezeichnung | Administrativmassnahme- Verfahren gegenüber Fahrzeugführerinnen und -führer |
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Rechtsgrundlage(n) | Art. 14 ff. Strassenverkehrsgesetz (SVG, SR 741.01) |
Quelle(n) | |
Verantwortliche Stelle | Abteilung Verkehr, Ressort Administrativmassnahmen |
Internetauftritt | |
Zweck der Datenbearbeitung | Anordnungen der Administrativbehörde des Wohnsitzkantons, welche der Besserung bzw. Erziehung von fehlbaren Fahrzeuglenkerinnen und -lenkern dienen, der Bekämpfung von Rückfällen im Rahmen von Strassenverkehrsdelikten oder die bezwecken, nicht fahrgeeignete Personen vom Verkehr fernzuhalten. Auch sollen Personen, die nicht oder nicht mehr fahrfähig sind, vom Verkehr ferngehalten werden. Z.B. durch Verwarnung, Führerausweisentzug, Sicherungsentzüge. |
Verfahren bezüglich Führerzulassungen
Bezeichnung | Verfahren bezüglich Führerzulassungen |
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Rechtsgrundlage(n) | Art. 10 Abs. 2 und Art. 14 bis 15a Strassenverkehrsgesetz (SVG, SR 741.01) |
Quelle(n) | |
Verantwortliche Stelle | Abteilung Verkehr, Ressort Führerzulassungen |
Internetauftritt | |
Zweck der Datenbearbeitung | Der Gesetzgeber hat für bestimmte Fahrzeuge (insbesondere Motorfahrzeuge versch. Kategorien) festgelegt, zu deren Führung eine Führerausweis erforderlich ist. Ein Führerausweis wird erteilt, wenn eine amtliche Prüfung ergeben hat, dass der Bewerber die Verkehrsregeln kennt und Fahrzeuge der Kategorie, für die der Ausweis gilt, sicher zu führen versteht. |
Verfahren bezüglich Fahrzeugzulassungen
Bezeichnung | Verfahren bezüglich Fahrzeugzulassungen |
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Rechtsgrundlage(n) | Art. 10 bis Art. 13 Strassenverkehrsgesetz (SVG, SR 741.01) |
Quelle(n) | |
Verantwortliche Stelle | Abteilung Verkehr, Ressort Fahrzeugzulassungen |
Internetauftritt | |
Zweck der Datenbearbeitung | Motorfahrzeuge und ihre Anhänger dürfen gestützt auf Bundesrecht nur mit Fahrzeugausweis und Kontrollschildern in Verkehr gebracht werden. Der Fahrzeugausweis wird nur erteilt, wenn das Fahrzeug den entsprechenden Vorschriften entspricht, verkehrssicher ist und die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung besteht. |
Park- und Zufahrtsbewilligungen
Bezeichnung | Park- und Zufahrtsbewilligungen |
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Rechtsgrundlage(n) | Strassenverkehrsgesetz (SVG, SR 741.01) Signalisationsverordnung (SSV, SR 741.21) Verordnung über den Strassenverkehr (StVO, SG 952.200) Verordnung über die Parkraumbewirtschaftung (PRBV, SG 952.560) Verordnung betreffend die Ausnahmsweise Zufahrt in die Innenstadt (VKI, SG 952.300) |
Quelle(n) | |
Verantwortliche Stelle | Abteilung Verkehr, Ressort Fahrzeugzulassungen |
Internetauftritt | |
Zweck der Datenbearbeitung | Gestützt auf eidgenössisches und kantonales Recht können verschiedenartige Parkierbewilligungen beantragt werden (z.B. Anwohner-, Pendler-, Besucher- und Gewerbeparkkarten, Parkierbewilligungen für Ärzte, gehbehinderte Personen etc.). Auch Zufahrtsbewilligungen (z.B. für Fahrten trotz Fahrverboten, Fahrten ausserhalb der Sperrzeiten etc.) können beantragt werden. Die Bewilligungen werden vom Ressort Fahrzeugzulassungen erteilt, sofern der Gesuchsteller bzw. die Gesuchstellerin die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt. |
Verfahren im Rahmen des kantonalen Taxiwesens (inkl. Bewilligungen für Standplätze Rikscha-Taxis)
Bezeichnung | Verfahren im Rahmen des kantonalen Taxiwesens (inkl. Bewilligungen für Standplätze Rikscha-Taxis) |
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Rechtsgrundlage(n) | Gesetz über den Betrieb von Taxis (Taxigesetz, SG 563.200) Verordnung zum Taxigesetz (Taxiverordnung, SG 563.210) Taxitarifverordnung (SG 563.280) Taxi-Prüfungsreglement (SG 563.250) § 23 A Ziff. 5 lit. b der Verordnung über den Strassenverkehr (StVO, SG 952.200) Verordnung betreffend Arbeits- und Ruhezeit der Taxiführer im Kanton Basel-Stadt (SG 812.350) Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Führer von leichten Personentransportfahrzeugen und schweren Personenwagen (ARV 2, SR 822.222) |
Quelle(n) | http://www.gesetzessammlung.bs.ch/frontend/versions/100 http://www.gesetzessammlung.bs.ch/frontend/versions/103 http://www.gesetzessammlung.bs.ch/frontend/versions/107 http://www.gesetzessammlung.bs.ch/frontend/versions/1838 http://www.gesetzessammlung.bs.ch/frontend/versions/2197 http://www.gesetzessammlung.bs.ch/frontend/versions/564 http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19810081/201201010000/822.222.pdf |
Verantwortliche Stelle | Abteilung Verkehr, Taxibüro |
Internetauftritt | |
Zweck der Datenbearbeitung | Das kantonale Taxibüro erteilt auf Gesuch hin kantonale Taxichauffeurbewilligungen und/oder Taxihalterbewilligungen, sofern die Voraussetzungen gemäss den einschlägigen Rechtsgrundlagen erfüllt sind. Die Bewilligungen können entzogen werden, wenn die rechtlichen Voraussetzungen nicht oder nicht mehr bestehen oder wenn in schwerer Weise oder wiederholt gegen Verkehrsvorschriften oder gegen Bestimmungen über den Betrieb von Taxis verstossen wird (Administrativverfahren). Das Taxibüro stellt auch Bewilligungen für das Aufstellen von Rikscha-Taxis auf Taxistandplätzen aus. |
Bewilligungen für Ausnahmetransporte und Ausnahmefahrzeuge, Sonderbewilligungen im Rahmen des Strassenverkehrs
Bezeichnung | Bewilligungen für Ausnahmetransporte und Ausnahmefahrzeuge, Sonderbewilligungen im Rahmen des Strassenverkehrs |
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Rechtsgrundlage(n) | Strassenverkehrsgesetz (SVG, SR 741.01) Verkehrsregelnverordnung (VRV, SR 741.11) Verkehrsversicherungsverordnung (VVV, SR 741.31) Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer und -führerinnen (Chauffeurverordnung, ARV 1, SR 822.221) Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR, SR 741.621) Verordnung über den Strassenverkehr (Strassenverkehrsverordnung, StVO, SG 952.200) |
Quelle(n) | http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19580266/index.html http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19620246/index.html http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19590239/index.html http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19950157/index.html http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20022136/index.html http://www.gesetzessammlung.bs.ch/frontend/versions/2197 |
Verantwortliche Stelle | Abteilung Verkehr, Ressort Kontrollen |
Internetauftritt | |
Zweck der Datenbearbeitung | Die Abteilung Verkehr der Kantonspolizei Basel-Stadt erteilt bei gegebenen Rahmenbedingungen Sonderbewilligungen für folgende Bereiche: - Bewilligungen für Ausnahmefahrzeuge und Ausnahmetransporte - Bewilligungen für Sonntags-/ Nachtfahrten für schwere Motorwagen - Bewilligungen für werkinternen Verkehr - Bewilligungen für den Transport gefährlicher Güter - Bewilligungen für die Befreiung von der Aufstellung über die Arbeits-, Lenk- und Ruhezeit - Bewilligungen für das Mitführen von Personen auf Motorwagen und Anhänger |
Bewilligungen im Rahmen von Demonstrationen, Kundgebungen, Veranstaltungen und Zustimmungserklärung Flugwesen
Bezeichnung | Bewilligungen im Rahmen von Demonstrationen, Kundgebungen, Veranstaltungen und Zustimmungserklärung Flugwesen |
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Rechtsgrundlage(n) | §§ 14 und 15 der Verordnung über den Strassenverkehr (Strassenverkehrsverordnung, StVO, SG 952.200) § 66 Polizeigesetz (PolG, SG 510.100) |
Quelle(n) | |
Verantwortliche Stelle | Abteilung Verkehr, Ressort Veranstaltungen |
Internetauftritt | |
Zweck der Datenbearbeitung | Die Kantonspolizei erteilt im Rahmen von Demonstrationen, Kundgebungen, Veranstaltungen Bewilligungen oder erlässt im Rahmen von Bewilligungsverfahren der Allmendverwaltung Auflagen. |
Verfahren fehlende Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung
Bezeichnung | Verfahren fehlende Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung |
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Rechtsgrundlage(n) | Art. 7 Verkehrsversicherungsverordnung (VVV, SR 741.31) Art. 16 Abs. 1 Strassenverkehrsgesetz (SVG, SR 741.01) |
Quelle(n) | |
Verantwortliche Stelle | Abteilung Verkehr, Ressort Finanzen |
Internetauftritt | |
Zweck der Datenbearbeitung | Nach Eingang der Meldung des Versicherers über das Aussetzen der obligatorischen Haftpflichtversicherung (Motorfahrzeug oder bestimmte Anhänger) entzieht die Behörde unverzüglich den Fahrzeugausweis und beauftragt die Polizei, Fahrzeugausweis und Kontrollschilder einzuziehen. Der Entzug fällt dahin, wenn der Behörde ein neuer Versicherungsnachweis vorliegt. |
Gewinnung und Rekrutierung von Personen zur Ausbildung von Polizisten/innen und Sicherheitsassistenten/innen
Bezeichnung | Gewinnung und Rekrutierung von Personen zur Ausbildung von Polizisten/innen und Sicherheitsassistenten/innen |
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Rechtsgrundlage(n) | Personalgesetz (PG, SG 162.100) Gesetz betreffend die Kantonspolizei Basel-Stadt (PolG, SG 510.100) |
Quelle(n) | |
Verantwortliche Stelle | Personal und Prävention, Dienst Ausbildung und Rekrutierung |
Internetauftritt | |
Zweck der Datenbearbeitung | Durch verschiedene Eignungstest (Sport, Deutsch, Psychologie etc.) werden Anwärter und Anwärterinnen für die Polizeischule sowie für die Sicherheitsassistenten-Schule gesucht und bei Eignung eingestellt und zu Polizisten/innen und Sicherheitsassistenten/innen ausgebildet. |
Polizeiliche Ermittlungsverfahren, Einvernahmen von Personen
Bezeichnung | Polizeiliche Ermittlungsverfahren, Einvernahmen von Personen |
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Rechtsgrundlage(n) | Schweizerische Strafprozessordnung (StPO, SR 312.0) Gesetz betreffend die Kantonspolizei Basel-Stadt (PolG, SG 510.100) |
Quelle(n) | |
Verantwortliche Stelle | Spezialformationen, Fahndungsdienst |
Internetauftritt | |
Zweck der Datenbearbeitung | Bearbeitung und Durchführung der dem Fahndungsdienst ex lege oder durch die Staatsanwaltschaft zugewiesenen polizeilichen Ermittlungsverfahren sowie polizeilichen Rechtshilfen und dazu Durchführungen von Einvernahmen. |
Suche / Fahndung nach Personen
Bezeichnung | Suche / Fahndung nach Personen |
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Rechtsgrundlage(n) | Schweizerische Strafprozessordnung (StPO, SR 312.0) Gesetz betreffend die Kantonspolizei Basel-Stadt (PolG, SG 510.100) |
Quelle(n) | |
Verantwortliche Stelle | Spezialformationen, Fahndungsdienst |
Internetauftritt | |
Zweck der Datenbearbeitung | Im Rahmen der Strafverfolgung, des Strafvollzugs (Vollzug von Vorführungs-, Zuführungs- und Haftbefehlen), des Schutzes von Personen vor sich selbst oder vor Anderen sowie zur Durchsetzung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sucht der Fahndungsdienst der Kantonspolizei Basel-Stadt nach vermissten resp. gesuchten Personen. |
Identifikationsverfahren bei Todesfällen
Bezeichnung | Identifikationsverfahren bei Todesfällen |
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Rechtsgrundlage(n) | Gesetz betreffend die Kantonspolizei Basel-Stadt (PolG, SG 510.100) |
Quelle(n) | |
Verantwortliche Stelle | Spezialformationen, Fahndungsdienst |
Internetauftritt | |
Zweck der Datenbearbeitung | Bei Todesfällen ist der Fahndungsdienst für die Identifikation von unbekannten toten Personen zuständig. |
Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie Rapportierung an Staatsanwaltschaft
Bezeichnung | Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie Rapportierung an Staatsanwaltschaft |
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Rechtsgrundlage(n) | Gesetz betreffend die Kantonspolizei Basel-Stadt (PolG, SG 510.100) |
Quelle(n) | |
Verantwortliche Stelle | Spezialformationen, Einsatzzug |
Internetauftritt | |
Zweck der Datenbearbeitung | Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Rapportierung von Übertretungen, Vergehen und Verbrechen an die zuständige Staatsanwaltschaft zwecks Durchführung von Strafverfahren. |
Unterstützung bei psychologischen Fragestellungen
Bezeichnung | Unterstützung bei psychologischen Fragestellungen |
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Rechtsgrundlage(n) | Gesetz betreffend die Kantonspolizei Basel-Stadt (PolG, SG 510.100) Personalgesetz (PG, SG 162.100) |
Quelle(n) | |
Verantwortliche Stelle | Personal und Prävention, Psychosoziale Dienste (PSD) |
Internetauftritt | |
Zweck der Datenbearbeitung | Bearbeitung interner und externer Meldungen an den PSD Kapo gemäss Grundauftrag des PSD: Der PSD stellt das Fachpersonal bei psychologischen Fragestellungen in Zusammenhang mit der Umsetzung des polizeilichen Generalauftrags bei der Kantonspolizei Basel-Stadt und den darüber hinausgehenden Bedürfnissen nach Fach- und Führungsunterstützung zu psychologischen Themen. Unterstützung von Mitarbeitenden aller Stufen der Kantonspolizei Basel-Stadt (zivil und Uniform) in psychologischen Frage- und Problemstellungen. |
Unterstützung von Menschen in Notsituationen, welche durch eine akute oder psychosoziale Krise in ihrer eigenen Handlungsfähigkeit beeinträchtigt sind.
Bezeichnung | Unterstützung von Menschen in Notsituationen, welche durch eine akute oder psychosoziale Krise in ihrer eigenen Handlungsfähigkeit beeinträchtigt sind. |
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Rechtsgrundlage(n) | Kindes- und Erwachsenenschutzgesetz (KESG, SG 212.400) Gesetz betreffend die Kantonspolizei des Kantons Basel-Stadt (PolG, SG 510.100) |
Quelle(n) | |
Verantwortliche Stelle | Personal und Prävention, Psychosoziale Dienste (PSD) |
Internetauftritt | |
Zweck der Datenbearbeitung | Bearbeitung interner und externer Meldungen an den PSD Kapo gemäss Grundauftrag PSD: Personen, die aufgrund einer akuten oder psychosozialen Krise die öffentliche Sicherheit und Ordnung stören und dabei sich selbst oder Drittpersonen gefährden, werden durch den PSD stabilisiert und geeigneten Institutionen zugeführt. |
Erfassung und Rapportierung von Vorfällen und strafbaren Handlungen zwecks Strafverfolgung
Bezeichnung | Erfassung und Rapportierung von Vorfällen und strafbaren Handlungen zwecks Strafverfolgung |
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Rechtsgrundlage(n) | Schweizerische Strafprozessordnung (StPO, SR 312.0) Gesetz betreffend die Kantonspolizei des Kantonspolizei Basel-Stadt (PolG, SG 510.100) |
Quelle(n) | |
Verantwortliche Stelle | Sicherheitspolizei |
Internetauftritt | |
Zweck der Datenbearbeitung | Erfassen von Requisitionseinträgen, eigenen Feststellungen, Rapporten, Anzeigen und Überweisungen mit Antrag, welche der Erfassung und Rapportierung von Vorfällen und strafbaren Handlungen dienen. Diese werden zumeist an die Kriminalpolizei resp. Staatsanwaltschaft oder an anderen, zuständigen Amtsstellen zwecks Durchführung von (Straf-)Verfahren. |
Erfassen von Vorfällen in Tierschutzangelegenheiten
Bezeichnung | Erfassen von Vorfällen in Tierschutzangelegenheiten |
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Rechtsgrundlage(n) | Tierschutzgesetz (TSchG, SR 455) Tierschutzverordnung (TSchV, SR 455.1) Gesetz betreffend die Kantonspolizei des Kantons Basel-Stadt (PolG, SG 510.100) |
Quelle(n) | |
Verantwortliche Stelle | Spezialformationen, Diensthundegruppe |
Internetauftritt | |
Zweck der Datenbearbeitung | Erfassen von Rapporten, Berichten, Requisitionseinträgen bei Vorfällen im Zusammenhang mit Jagd- und Tierschutzfällen. Weiterleitung an das Veterinäramt oder aber an die zuständige Staatsanwaltschaft. |
Erteilung von Bewilligung in Jagdsachen
Bezeichnung | Erteilung von Bewilligung in Jagdsachen |
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Rechtsgrundlage(n) | Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG, SR 922.0) Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSV, SR 922.01) |
Quelle(n) | |
Verantwortliche Stelle | Spezialformationen, Diensthundegruppe (DHG) |
Internetauftritt | |
Zweck der Datenbearbeitung | Erteilung von Jagdbewilligungen nach Abklärungen der entsprechender Eignung. Überprüfung von erteilten Bewilligungen. |
Sicherheitsberatung von Privaten
Bezeichnung | Sicherheitsberatung von Privaten |
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Rechtsgrundlage(n) | Gesetz betreffend die Kantonspolizei des Kantons Basel-Stadt (PolG, SG 510.100) |
Quelle(n) | |
Verantwortliche Stelle | Personal und Prävention, Dienst für Prävention |
Internetauftritt | |
Zweck der Datenbearbeitung | Beratung von Privatpersonen zur Verhütung von Einbrüchen, Diebstählen, etc. |
Ausstellung von Führerausweisen für die Schifffahrt
Bezeichnung | Ausstellung von Führerausweisen für die Schifffahrt |
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Rechtsgrundlage(n) | Verordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern (Binnenschifffahrtverordnung, BSV, SR 747.201.1 |
Quelle(n) | |
Verantwortliche Stelle | Logistik, Rheinpolizei |
Internetauftritt | |
Zweck der Datenbearbeitung | Die Polizei schreibt entweder schon bestehende Schiffführerausweise um oder aber stellt nach bestandener Schiffführerprüfung neue Schiffführerausweise aus. |
Kontrolle auf Rhein
Bezeichnung | Kontrolle auf Rhein |
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Rechtsgrundlage(n) | Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt (BSG, SR 747.201) Verordnung über die Binnenschifffahrt auf schweizerischen Gewässern (Binnenschifffahrtsverordnung BSV, SR 747.201.1) Schweizerische Strafprozessordnung (StPO, SR 312.0) Gesetz betreffend die Kantonspolizei des Kantons Basel-Stadt (PolG, SG 510.100) |
Quelle(n) | |
Verantwortliche Stelle | Logistik, Rheinpolizei |
Internetauftritt | |
Zweck der Datenbearbeitung | Kontrollen von Schiffführern auf dem Rhein und allfälligen weiteren Gewässern beim Patrouillieren oder nach Meldungen von Bürgern und bei Gesetzeswiderhandlungen Rapportierung an zuständige Stelle. |
Erteilen von Waffenerwerbs- und tragscheinen
Bezeichnung | Erteilen von Waffenerwerbs- und tragscheinen |
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Rechtsgrundlage(n) | Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz, WG, SR 514.54) Verordnung über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffenverordnung, WV, SR 514.541) Reglement für die Prüfung über die Waffenhandelsbewilligung (SR 514.544.1) Schweizerische Strafprozessordnung (StPO, SR 312.0) Gesetz betreffend die Kantonspolizei des Kantons Basel-Stadt (PolG, SG 510.100) |
Quelle(n) | http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19983208/index.html http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20081148/index.html http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19983267/index.html http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20052319/index.html http://www.gesetzessammlung.bs.ch/data/510.100/de |
Verantwortliche Stelle | Logistik, Fachstelle Waffen |
Internetauftritt | |
Zweck der Datenbearbeitung | Die Fachstelle Waffen der Kantonspolizei Basel-Stadt überprüft bestehende Waffenerwerbs- und tragscheine und erteilt bei Vorhandensein der Voraussetzungen die nötigen Waffenerwerbs- und tragscheine. Sie führt in Verfahren Einvernahmen zu Waffenfragen durch. |
Entgegennahme von Notrufen sowie anderen, bei der Einsatzzentrale eingehende Anrufe
Bezeichnung | Entgegennahme von Notrufen sowie anderen, bei der Einsatzzentrale eingehende Anrufe |
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Rechtsgrundlage(n) | Gesetz betreffend die Kantonspolizei des Kantons Basel-Stadt (PolG, SG 510.100) |
Quelle(n) | |
Verantwortliche Stelle | Logistik, Einsatzzentrale |
Internetauftritt | |
Zweck der Datenbearbeitung | Die Einsatzzentrale protokolliert und journalisiert eingehende Meldungen von Bürgern, Polizei, Rettung und anderen Organisationen, um gezielt die nötigen und notwendigen Mitteln zur Erfüllung des Grundauftrags einzusetzen. |