Verzeichnis der Verfahren mit Personendaten der Rettung
Hier finden Sie die Verfahren der Rettung, bei denen personenbezogene Daten bearbeitet werden.
Übersicht über die Verfahren mit Personendaten
Militär
Bezeichnung | Militär |
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Rechtsgrundlage(n) | Militärgesetz (MG) Verordnung über die Militärdienstpflicht (MDV) |
Quelle(n) | |
Verantwortliche Stelle | Kreiskommando |
Internetauftritt | |
Zweck der Datenbearbeitung | Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreiskommandos betreuen im administrativen Bereich die Angehörigen der Armee vom Orientierungstag, bis hin zur Entlassung aus der Wehrpflicht. Gleichzeitig erfüllt das Kreiskommando Basel-Stadt sämtliche Aufgaben des Kontrollführers für die Stadt und für die beiden Landgemeinden, Riehen und Bettingen. Die umfassende Orientierung der Stellungspflichtigen sowie nach dem Wohnkantonsprinzip das Dienstverschiebungswesen bilden die eigentlichen Hauptaufgaben. Überdies ist die Gruppe Militär für das Schiesswesen und die Kontrolle über die Erfüllung der obligatorischen Schiesspflicht verantwortlich. |
Zivilschutz
Bezeichnung | Zivilschutz |
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Rechtsgrundlage(n) | Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz (BZG) Zivilschutzverordnung (ZSV) |
Quelle(n) | |
Verantwortliche Stelle | Zivilschutz |
Internetauftritt | |
Zweck der Datenbearbeitung | Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zivilschutzes betreuen im administrativen Bereich die Angehörigen des Zivilschutzes von der Rekrutierung, bis hin zur Entlassung aus der Schutzdienstpflicht. Gleichzeitig erfüllt der Zivilschutz Basel-Stadt sämtliche Aufgaben des Kontrollführers für die Stadt und die beiden Landgemeinden, Riehen und Bettingen. Die umfassende Orientierung der Schutzdienstpflichtigen sowie nach dem Wohnkantonsprinzip das Dienstverschiebungswesen bilden die eigentlichen Hauptaufgaben. Überdies ist die Gruppe Zivilschutz für das Aufgebotswesen und das Disziplinarwesen verantwortlich. |
Wehrpflichtersatz
Bezeichnung | Wehrpflichtersatz |
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Rechtsgrundlage(n) | 661 Bundesgesetz über die Wehrpflichtersatzabgabe (WPEG) vom 12.Juni 1959 661.1 Verordnung über die Wehrpflichtersatzabgabe (WPEV) vom 30.August 1995 |
Quelle(n) | |
Verantwortliche Stelle | Wehrpflichtersatz |
Internetauftritt | |
Zweck der Datenbearbeitung | Die Behörde für die Wehrpflichtersatzabgabe Basel-Stadt ist Partnerin der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) und der Kantonalen Steuerverwaltung (STV BS) und arbeitet eng mit dem Kreiskommando Basel-Stadt zusammen. Sie veranlagt und bezieht die Wehrpflichtersatzabgaben der nicht Militär- oder Zivildienst leistenden Schweizer. |
Einsatzdokumentation
Bezeichnung | Einsatzdokumentation |
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Rechtsgrundlage(n) | Gesundheitsgesetz Basel-Stadt (300.100) |
Quelle(n) | |
Verantwortliche Stelle | Abteilung Sanität |
Internetauftritt | |
Zweck der Datenbearbeitung | Erfassen der Personalien und Dokumentation von medizinischen Daten und Leistungen zur Weiterbehandlung und Rückverfolgbarkeit. |