E-Voting
Seit dem Urnengang vom 18. Juni 2023 können Auslandschweizer Stimmberechtigte und Stimmberechtigte mit Behinderungen im Kanton Basel-Stadt ihre Stimme wieder elektronisch abgeben.
E-Voting für Auslandschweizer Stimmberechtigte
Alle im Kanton Basel-Stadt registrierten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer dürfen elektronisch über eidgenössische Vorlagen abstimmen. Sie erhalten automatisch einen Stimmrechtsausweis, mit dem Sie elektronisch, brieflich oder an der Urne abstimmen können.
Ein Eintrag ins Stimmregister für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer ist vorgängig notwendig und erfolgt über die Schweizer Vertretung im Ausland. Anmeldungen oder Adressänderungen müssen spätestens acht Wochen vor dem Urnengang bei der entsprechenden Stimmgemeinde eintreffen.
- Weitere Informationen: eda.admin.ch
E-Voting für Menschen mit Behinderungen
Am Urnengang vom 24. November 2024 können Menschen mit Behinderungen den elektronischen Stimmkanal nicht nutzen.
Im 2024 steht E-Voting für die kantonalen Wahlen nicht zur Verfügung. Dasselbe gilt für Abstimmungen, die am gleichen Termin stattfinden wie Wahlen. Bei Terminen, an denen nur Abstimmungen zum Entscheid vorgelegt werden, können Menschen mit Behinderungen E-Voting hingegen auch im 2024 wie gewohnt nutzen.
Für die elektronische Stimmabgabe zugelassen sind Stimmberechtigte, die einen der folgenden Nachweise vorlegen können:
- IV-Ausweis aufgrund des Bezugs einer IV-Rente oder Hilflosenentschädigung (HE)
- Ärztliches Attest, welches belegt, dass die Stimme auf konventionellem Weg nicht ohne fremde Hilfe abgegeben werden kann
Für die Nutzung des elektronischen Stimmkanals ist eine einmalige Anmeldung erforderlich. Den Stimmberechtigten, die sich für E-Voting angemeldet haben, wird künftig bei jeder Abstimmung das Stimmmaterial sowohl für die elektronische Stimmabgabe wie auch für die bisherigen Kanäle (brieflich und Urne) zugesendet.
Wenn Sie Interesse haben und einen entsprechenden Nachweis (Kopie) vorlegen können, füllen Sie bitte das Anmeldeformular aus, welches aufgrund Ihrer Wohnadresse direkt an Ihre Stimmgemeinde übermittelt wird.
Wichtig: Melden Sie sich mit Kopie des Nachweises (IV-Ausweis oder ärztliches Attest) bis zum 55. Tag vor dem Urnengang an. Später eingehende Anmeldungen können erst für den nächsten Termin berücksichtigt werden.
Anleitung zur Handhabung der Stimmunterlagen für Sehbehinderte
- Den Stimmrechtsausweis an den perforierten Stellen auftrennen.
- Den mittleren Abschnitt für E-Voting, der oben und unten perforiert ist, identifizieren.
- Den Abschnitt im Scanner einlesen – eine Prägung oben rechts im mittleren Abschnitt zeigt Ihnen Vorder- und Rückseite an (auf der Vorderseite finden Sie Sicherheitshinweise, auf der Rückseite die Codes).
- Die Seite mit den Codes für später auf dem Bildschirm bereithalten.
- Den Browser öffnen und URL bs.evoting.ch eingeben
- Der Anleitung und den Hinweisen auf dem Bildschirm folgen:
• Auf «Jetzt abstimmen» klicken
• Gesetzliche Hinweise zur Kenntnis nehmen und bestätigen
• Initialisierungscode vom eingescannten Stimmrechtsausweis und Geburtsdatum eingeben
• Stimme abgeben
• Angezeigte Prüfcodes auf dem Bildschirm mit den Prüfcodes auf dem Stimmrechtsausweis abgleichen
• Bestätigungscode eingeben
• Finalisierungscode zwischen Stimmrechtsausweis und Bildschirm abgleichen
Informationen zum E-Voting-System
Die Schweizerische Post betreibt das E-Voting-System des Kantons Basel-Stadt. Informationen zum System, zur Sicherheit und zum Abstimmungsprozess finden Sie auf der E-Voting-Informationsplattform der Kantone .
Häufig gestellte Fragen
Auf der E-Voting-Informationsplattform der Kantone finden Sie ausführliche Antworten auf Fragen zur Sicherheit und Stimmabgabe. Wenn Sie keine passende Antwort finden, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Weitere Hinweise
- Grobkonzept und gesetzliche Grundlage (Geschäft des Grossen Rats)
- Dossier E-Voting des Bundes