Ersatzwahlen in das Arbeitsgericht für den Rest der Amtsperiode 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2027
Einreichung von Wahlvorschlägen
Wahlvorschläge für den Rest der Amtsperiode vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2027 können von Arbeitnehmerorganisationen (als Arbeitnehmervertreter/in der Berufsgruppe 2 «Gastgewerbe») oder von Arbeitgeberorganisationen (als Arbeitgebervertreter/in der Gruppe 3 «Verwaltung, Verkauf, Elektronische Datenverarbeitung (EDV), Chemische Industrie») zuhanden des Regierungsrates schriftlich bis spätestens Montag, 23. Juni 2025, 09.00 Uhr, beim Präsidialdepartement, Staatskanzlei, Wahlen und Abstimmungen, eingereicht werden. Zur Einreichung bitten wir um vorgängige Terminvereinbarung (061 267 48 68).
Wählbarkeitsvoraussetzungen
Wählbarkeitsvoraussetzung ist die Stimmberechtigung im Kanton Basel-Stadt.
Zusätzliche Wählbarkeitsvoraussetzung:
Als Arbeitnehmervertreter/in wählbar sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Gewerbe-, Handels- oder Fabrikationsgeschäft, die nicht Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im Sinne von § 14 Abs. 1 GOG sind.
Als Arbeitgebervertreter/in wählbar sind die Geschäftsinhaberinnen und -inhaber sowie Prokuristinnen und Prokuristen, bei Gesellschaften die unbeschränkt haftenden Teilhaberinnen und Teilhaber sowie bei juristischen Personen die laut dem Handelsregister zu deren Vertretung ermächtigten Personen. Von der Leitung des Geschäfts können Personen als Arbeitgebende bezeichnet werden, welche Vollmacht zur Anstellung und Entlassung von Arbeitnehmenden erhalten haben.
Wahlvorschlagsformular mit detaillierten Angaben zur korrekten Einreichung
- Gruppe 2: Gastgewerbe
- Vertretung der Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer: Wahlvorschlagsformular
- Gruppe 3: Verwaltung, Verkauf, Elektronische Datenverarbeitung (EDV), Chemische Industrie
- Vertretung der Arbeitgeberin oder Arbeitgeber: Wahlvorschlagsformular
Weitere Informationen
Kantonsblatt vom 22. Februar 2025
- Gruppe 2: Gastgewerbe – Vertretung der Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer Ersatzwahl einer Richterin oder eines Richters des Arbeitsgerichts für den Rest der Amtsperiode 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2027
- Gruppe 3: Verwaltung, Verkauf, Elektronische Datenverarbeitung (EDV), Chemische Industrie – Vertretung der Arbeitgeberin oder Arbeitgeber Ersatzwahl einer Richterin oder eines Richters des Arbeitsgerichts für den Rest der Amtsperiode 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2027