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Zustandsbericht Biotechnologie

Laborumgebung mit Mikroskop und Wissenschaftler, der Probenröhrchen handhabt.
© Kathrin Schulthess

Um neue Anwendungen und Wechselwirkungen im pharmazeutisch-medizinischen Bereich oder in der Biotechnologie und Landwirtschaft zu erforschen respektive neu zu entwickeln, werden vermehrt Tätigkeiten mit pathogenen oder gentechnisch veränderten Organismen (GVO) durchgeführt. Damit die Verwendung dieser Organismen möglichst keinen Schaden für Mensch und Umwelt verursacht, sind diese Tätigkeiten, basierend auf dem Umweltschutzgesetz (USG), in der Einschliessungsverordnung (ESV), der Freisetzungsverordnung (FrSV) und im Gentechnikgesetz (GTG) geregelt. Tätigkeiten, welche im geschlossenen System durchgeführt werden, sind melde- oder bewilligungspflichtig. Entsprechend dem Risiko müssen Sicherheitsmassnahmen eingehalten werden, um das Entweichen von Organismen zu minimieren oder zu verhindern.

Freisetzungsversuche mit GVO für Forschungszwecke bedürfen einer Bewilligung des Bundes, welche erfahrungsgemäss nur mit hohen Sicherheitsanforderungen erteilt wird. Der kommerzielle Anbau von GVO ist aufgrund des im GTG festgelegten Moratoriums bis mindestens Ende 2025 verboten.

Inhalte aktualisiert im März 2024.

Indikatoren

Ursachen

Die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit im pharmazeutisch-medizinischen Bereich sowie die biotechnologische Produktion, die in den beiden Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft kontinuierlich zunimmt, bringen eine vermehrte Verwendung von pathogenen oder gentechnisch veränderten Organismen (GVO) mit sich. In Abhängigkeit des Risikos müssen diese Tätigkeiten in Hochsicherheitslaboratorien durchgeführt werden. Die Schweiz importiert grosse Mengen von Getreide zur Nahrungsmittelversorgung. Dieses Getreide kann Spuren von gentechnisch verändertem Raps enthalten.

Belastungen

Die Verwendung von pathogenen, gebietsfremden oder gentechnisch veränderten Organismen hat die Unterstellung unter die Einschliessungsverordnung (ESV) zur Folge. Die Forschungslaboratorien und die biotechnischen Produktionsanlagen werden daher als sogenannte «geschlossene Systeme» behandelt. Zu einer Belastung der Umwelt aus diesen Einrichtungen könnte es nur bei einer unbeabsichtigten Freisetzung (Ereignis) kommen.


Im Jahr 2012 wurde in den Häfen beider Kantone und im Basler Bahnhof St. Johann das Vorkommen von unbeabsichtigt freigesetzten GV-Rapspflanzen nachgewiesen. Der Grund dafür liegt beim Warenumschlag von verunreinigten Getreideladungen. Die unbeabsichtigte Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) geht mit der weltweiten Zunahme von Anbauflächen für GVO einher.

Zustand

Die Vollzugsbehörden beider Kantone führen regelmässig und ausgehend vom jeweiligen Risiko bei den Forschungs- und Biotechbetrieben Kontrollen gemäss Einschliessungsverordnung durch. Diese haben zum Ziel, die Eigenverantwortung zu fördern und das Sicherheitsbewusstsein zu stärken. In den meisten Fällen zeigt sich ein positives Bild. Aber auch heute müssen bei Inspektionen immer wieder Beanstandungen bei den technischen und organisatorischen Sicherheitsmassnahmen, wie beispielsweise bei der Abfallentsorgung (Sterilisation im Autoklaven vor Ort), oder beim Einsatz von mikrobiologischen Sicherheitswerkbänken gemacht werden. Normalerweise ist durch die festgestellten Mängel keine Gefahr im Verzug. Die Mängel werden auf Aufforderung der Vollzugsbehörde in der Regel fristgerecht behoben.

Seit 2012 werden die Häfen beider Kantone und der Basler Bahnhof St. Johann laufend auf das Vorkommen von gentechnisch verändertem Raps (GV-Raps) kontrolliert, einerseits durch die Selbstkontrolle der Betreiber und andererseits durch die Kontrolle der kantonalen Vollzugsbehörden.

Im Hafen im Kanton Basel-Landschaft wurde im Jahr 2012 lediglich eine GV-Rapspflanze gefunden. Seither wurde kein GV-Raps mehr nachgewiesen.

Hingegen werden im Hafen Basel-Stadt und im Bahnhof St. Johann immer wieder GV-Rapspflanzen an den bereits bekannten Hotspots nachgewiesen. Diese Vorkommen werden umgehend bekämpft. Über die Jahre konnte ein Rückgang erkannt werden. Seit 2016 ist der Bahnhof St. Johann frei von GV-Raps. Wegen der langen Keimfähigkeit des Rapses wird das Gebiet aber noch mehrere Jahre überwacht werden müssen.

Auswirkungen

Eine unkontrollierte oder unbeabsichtigte Freisetzung beziehungsweise Verbreitung von pathogenen Organismen könnte möglicherweise Krankheiten und/oder Allergien bei Mensch und Tier verursachen.

Noch ist unklar, wie sich die zunehmende Verbreitung der Gentechnologie langfristig auf die Umwelt, die menschliche Gesundheit, die biologische Vielfalt und das Zusammenleben der Arten auswirken wird. Dies gilt auch für gentechnisch veränderten Raps. Weil fundierte Informationen fehlen, können keine klaren Aussagen über allfällige Auswirkungen auf die Umwelt gemacht werden.

Massnahmen

Im Bereich der Biotechnologie ist das Vorsorgeprinzip besonders wichtig, da zurzeit noch keine ausreichenden Informationen zu den langfristigen und indirekten Umweltauswirkungen von gentechnisch veränderten Organismen vorliegen.

Der Umgang mit Organismen ist in der Schweiz gesetzlich geregelt. Die Vorschriften

• schreiben eine allgemeine Sorgfaltspflicht vor,

• regeln den Umgang in geschlossenen Systemen,

• verlangen Sicherheitsmassnahmen und Risikobewertungen,

• regeln Melde-, Bewilligungs- und Informationspflicht

• regeln die Kontrollen durch die kantonalen Vollzugsbehörden.

Aufgrund der im Jahr 2021 im Parlament beschlossenen Verlängerung des Moratoriums für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) bis Ende 2025, ist der Anbau von GVO in der Landwirtschaft weiterhin verboten.

Gegen den unbeabsichtigten Eintrag von GVO beim Warenumschlag von verunreinigten Ladungen kann momentan nicht vorgegangen werden. Daher ist die kontinuierliche Kontrolle auf unabsichtlich freigesetzten GV-Raps unumgänglich. Durch sofort eingeleitete Bekämpfungen im Falle eines GV-Rapsnachweises kann das Schutzziel der Verhinderung einer GV-Rapsausbreitung erreicht werden.

Weiterführende Informationen

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