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Herausgeber/Éditeur/Editore/Publisher: Kanton Basel-Stadt
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Zustandsbericht Landschaft

Landschaft mit dunklen Wolken und sonnenbeschienener Wiese.
© Amt für Umwelt und Energie Basel-Stadt

Der Landschaftsbegriff ist vielfältig besetzt und lässt sich nicht eindeutig definieren. Im Rahmen des Umweltberichts beider Basel wird «Landschaft» als primärer Raum des Nicht-Siedlungsgebiets verstanden.

Die Landschaft spielt als Teil der Umwelt eine zentrale Rolle. Vor allem im Zuge des Bevölkerungswachstums und durch den erhöhten Ressourcenverbrauch der vergangenen Jahrzehnte wurde die unverbaute Landschaft durch die Ausdehnung des Siedlungsgebiets und der Verkehrsflächen deutlich reduziert. Dieser Druck von aussen hält weiterhin an. Darüber hinaus wird der Landschaftsraum durch intensivierte landwirtschaftliche Nutzung, Bauten ausserhalb der Bauzone mit den entsprechenden Erschliessungsanlagen sowie durch intensivierte Freizeit- und Erholungsnutzung zunehmend unter Druck gesetzt. Dies bewirkt eine Abnahme der Landschaftsqualität und eine Reduktion von zusammenhängenden, grossen Landschaftsräumen.

Der Landschaftsschutz soll dem entgegenwirken. Sein Ziel ist es, einen stabilen Naturhaushalt zu erhalten und ein intaktes Landschaftsbild zu bewahren. Der Landschaftsschutz sichert Pflanzen und Tieren einen ausreichend grossen Lebensraum und den Menschen einen Erholungs- sowie Identifikationsraum.

Der Landschaftsschutz ist als Bestandteil des Natur- und Heimatschutzes grundsätzlich Sache der Kantone, wobei der Bund laut Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) die Kantone bei dieser Aufgabe unterstützen soll. Dies geschieht vor allem durch spezielle gesetzliche Vorgaben sowie das Aufstellen von Inventaren.

Auf kantonaler Ebene bildet das Gesetz über den Natur- und Landschaftsschutz das Rückgrat des Landschaftsschutzes. Neben den Grundsätzen werden hier schützenswerte Objekte sowie die Schutzmassnahmen definiert.

Auch die Instrumente der Raumplanung können direkt und indirekt dem Schutz der Landschaft dienen. Zu den direkten Instrumenten zählen die Naturschutz- und Schonzonen sowie die Landschaftsschutzzonen im Rahmen der Nutzungsplanung. Übergeordnet wirken die Vorranggebiete Landschaft und Landschaftsschutzgebiete im Rahmen der Richtplanung. Auch die aktuellen Richtplananpassungen dienen dem Schutz der Landschaft; sie verfolgen das Ziel einer Siedlungsentwicklung nach innen als Konsequenz der teilrevidierten Anpassung des Raumplanungsgesetzes. Schliesslich unterstützt der Sachplan Fruchtfolgeflächen, der in erster Linie auf die Ernährungssicherheit zielt, indirekt ebenfalls den Schutz zusammenhängender Landwirtschaftsflächen.

Inhalte aktualisiert im 2021.

Indikatoren

Ursachen

Der zentrale Verursacher des Drucks, der auf die Landschaft ausgeübt wird, ist der Mensch. Vor allem der durchschnittlich erhöhte Ressourcenverbrauch für Wohnen, Mobilität und Erholung des Einzelnen setzt das Nicht-Siedlungsgebiet bei einer stetig steigenden Bevölkerungsanzahl unter Druck.

So kommt im Kanton Basel-Landschaft zum Bevölkerungswachstum von etwas mehr als 8% in den vergangenen 15 Jahren noch ein steigender Wohnflächenverbrauch von 2 m² pro Person hinzu. Damit liegt der Kanton Basel-Landschaft auch über dem Schweizer Durchschnitt. Das leichte Bevölkerungswachstum im Kanton Basel-Stadt wird hingegen von einem leicht abnehmenden Wohnflächenverbrauch begleitet.

Ein ähnliches Bild zeigt sich beim Motorisierungsgrad. Aufgrund der guten Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr sowie insgesamt kürzerer Wege liegt der Wert für Basel-Stadt bei weniger als zwei Dritteln des Wertes im Landkanton. Der rückläufige Trend zeigt sich im Kanton Basel-Stadt schon seit 15 Jahren, dagegen steigt der Motorisierungsgrad im Kanton Basel-Landschaft kontinuierlich an, in den letzten 15 Jahren allerdings weniger steil.

Belastungen

Die zentralen Belastungen für die Landschaft werden durch die Ausdehnung des Siedlungskörpers, aber vor allem durch Bauten und Anlagen im Landschaftsraum verursacht.

Dabei konnte jetzt, nach Jahren des Bauzonenwachstums, deren Ausdehnung in beiden Kantonen gestoppt werden. Sobald die neuen gesetzlichen Vorschriften zur verstärkten Siedlungsentwicklung nach innen vollends greifen, ist davon auszugehen, dass auch eine Abnahme von unüberbauten Bauzonen festzustellen sein wird.

Allerdings gibt es bei den Bautätigkeiten ausserhalb der Bauzonen keinen positiven Trend zu verzeichnen. So wird im Kanton Basel-Landschaft innerhalb der Landwirtschaftszone weiter jährlich eine Fläche von mehr als einem halben Hektar durch Neubauten versiegelt. Auch insgesamt nimmt die Bodenversiegelung im Kanton Basel-Landschaft zu, während sie im Stadtkanton zwischen 1982 und 2014 nur geringfügig angestiegen ist.

Zustand

Mit Hilfe der in zwölf Jahresabständen durchgeführten Arealstatistik lässt sich der Zustand der Landschaft quantitativ ermitteln. Auch hier zeigt sich, dass insbesondere im Kanton Basel-Landschaft die Siedlungsflächen im Zeitraum von 1982 bis 2014 um mehr als 22% deutlich zugenommen haben, sodass sie im Jahr 2014 insgesamt bei etwa 18% liegen. Das Siedlungsgebiet nimmt vor allem durch den Verbrauch von Landwirtschaftsgebiet zu. Im städtischen Kanton Basel-Stadt ist der Anteil der Siedlungsflächen mit gut 71% deutlich höher als in Basel-Landschaft, hat aber in den vergangenen Jahren jedoch kaum zugenommen.

Eher qualitative Aussagen lassen sich mit dem Indikator «Freiheitsgrad» machen. Er ermittelt die Gebiete, die als völlig unverbaut anzusehen sind. In dem relativ kurzen Beobachtungszeitraum sind keine grossen Veränderungen feststellbar.

Auswirkungen

Der Druck auf die Landschaft bewirkt, dass sie ihre Qualität als Erholungs- und Identifikationsraum für den Menschen zu verlieren droht. Deshalb dient die Bewahrung eines intakten Landschaftsbildes direkt dem Wohlbefinden des Menschen.

Der Erhalt grosser, zusammenhängender und weitgehend unverbauter Landschaftsräume ist eine entscheidende Voraussetzung für die Sicherung der biologischen Vielfalt. Einschränkungen bei der Landschaftsqualität haben den Rückgang der Artenvielfalt zur Folge.

Massnahmen

Es gibt eine Vielzahl direkter und indirekter Massnahmen, die dem Schutz der Landschaft dienen. Vor allem die direkten Massnahmen, die seit den 1990er-Jahren in den jeweiligen Gesetzen über den Natur- und Landschaftsschutz vorgesehen sind, kamen im letzten Jahrzehnt zum Tragen. So ist der Anteil von geschützten Flächen an der gesamten Kantonsfläche im Kanton Basel-Landschaft von 7,5% im Jahr 2010 auf 8,8% im Jahr 2019 gestiegen. Im gleichen Zeitraum blieb der Flächenanteil im Kanton Basel-Stadt mit 0,1% konstant niedrig. Auch die Fläche der gepflegten Waldränder nahm in den vergangenen zehn Jahren ständig zu, was einer strukturreichen und ökologisch wertvollen Landschaft zugutekommt.

Die raumplanerischen Massnahmen wirken sich besonders auf die zuletzt konstant gebliebene Bauzonenfläche aus. Innerhalb der Bauzone sorgen Prozesse der Siedlungserneuerung durch Wohnersatzbauten dafür, dass der Druck auf die Landschaft abnimmt. So wird im Kanton Basel-Landschaft bereits beinahe jede zweite Wohnung im Bestand erstellt. Dabei wird im Schnitt jede abgerissene Wohnung durch 2,1 neue Wohnungen ersetzt. Im Kanton Basel-Stadt erfolgt der Bau neuer Wohnungen ausschliesslich im Bestand beziehungsweise auf Arealen, die sich in Transformation befinden. Seit 2008 steigt der gesamte Wohnungsbestand leicht und stetig an. Weitere Massnahmen, die der ästhetischen und ökologischen Qualität der Landschaft zugutekommen, sind Beiträge im Rahmen der landwirtschaftlichen Direktzahlungen an Biodiversitätsförderflächen und Massnahmen für die Verbesserung oder Erhaltung der Landschaftsqualität.

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