Au-pair
Au-pair aus EU/EFTA-Staaten
Sie möchten als Au-pair in der Schweiz arbeiten? Au-pairs aus EU-/EFTA müssen zwischen 17 und 30 Jahre alt sein. Au-pairs unterliegen nicht dem Freizügigkeitsabkommen. Deshalb müssen Sie ein Gesuch inklusive Arbeitsvertrag und Lebenslauf beim Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) des Kantons Basel-Stadt einreichen.
Gesuchseingabe
Achtung: Beide Gesuche sind auszufüllen und einzureichen
Verlängerung der Bewilligung
Verlängerungen für Au-pairs aus EU-/EFTA sind bis 2 Jahre möglich.
Au-pair aus Drittstaaten
Ihre Nationalität liegt ausserhalb der EU/EFTA? Au-pairs aus Drittstaaten müssen zwischen 18 und 25 Jahre alt sein. Reichen Sie Ihr Gesuch bitte über eine schweizerische Au-pair-Organisation ein.
Bewilligung verlängern
Verlängerungen für Au-pairs aus Drittstaaten sind bis zu einem Jahr möglich.
Arbeitsbeziehungen
Arbeitsbewilligungen
Telefonische Beratung:
9.00 - 11.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
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4058 Basel
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Utengasse 364058 Basel