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Zuzug in den Kanton Basel-Stadt

Sie ziehen von einem anderen Kanton oder aus dem Ausland nach Basel, Riehen oder Bettingen? Dann müssen Sie sich innert 14 Tagen beim Einwohneramt anmelden. Auf dieser Seite finden Sie alle nötigen Informationen und Links.

Online-Anmeldung eines Zuzugs über eUmzug

Ihren Zuzug aus einem anderen Kanton der Schweiz nach Basel-Stadt können Sie online über die Plattform eUmzug melden.

Ausnahmen betreffend eUmzug

Die Online-Anmeldung via eUmzug-Plattform kann nicht verwendet werden:

  • von Bürgerinnen und Bürgern von Nicht-EU/EFTA-Staaten (Drittstaaten)
  • wenn Sie sich bei Ihrer letzten Wohngemeinde bereits abgemeldet haben
  • bei Zuzug aus dem Ausland (alle Nationalitäten)
  • bei Wochenaufenthalt

In diesen Fällen melden Sie sich bitte persönlich beim Einwohneramt des Kantons Basel-Stadt an. Details zu den erforderlichen Unterlagen siehe weiter unten.

Persönliche Anmeldung bei Zuzug aus einem anderen Kanton

Hier finden Sie alle Informationen für die persönliche Anmeldung beim Einwohneramt, wenn Sie aus einem anderen Schweizer Kanton in den Kanton Basel-Stadt zuziehen.

Persönliche Anmeldung bei Zuzug aus dem Ausland

Hier finden Sie alle Informationen für die persönliche Anmeldung beim Einwohneramt, wenn Sie aus dem Ausland in den Kanton Basel-Stadt zuziehen.

Karte von Basel-Stadt
Zur Karte von MapBS. Externer Link, wird in einem neuen Tab oder Fenster geöffnet

Einwohneramt

Spiegelgasse 6
4001 Basel

Öffnungszeiten

Mo, Di, Do, Fr: 09:00 - 17:30
Mi: 09:00 - 18:30


Wichtige Hinweise zum Zuzug nach Basel-Stadt

  • Sie ziehen nach Riehen oder Bettingen? Dann können sich auch bei der Gemeindeverwaltung Riehen oder Bettingen anmelden.
  • Die Erfassung der biometrischen Daten erfolgt zentral im Einwohneramt Basel.
  • Die Gebühr für die Anmeldung beim Einwohneramt beträgt 25 Franken.
  • Die Gebühr für die Anmeldung im zentralen Migrationssystem (ZEMIS) und die Ausstellung des Ausländerausweises wird durch das Migrationsamt in Rechnung gestellt.
  • Dokumente reichen Sie in den Landessprachen Deutsch, Französisch, Italienisch oder auf Englisch ein. Papiere in anderen Sprachen sind zu übersetzen, z.B. durch GGG Migration.
  • Eine eigenständige Anmeldung ist ab Erreichen der Volljährigkeit (18 Jahre) möglich. Minderjährige Personen benötigen die Zustimmung der Eltern beziehungsweise des Vormunds.
  • Verbeiständete Personen benötigen eine Einverständniserklärung der Beistandsperson.
  • Heimatscheine oder Zivilstandsdokumente wie Familienbüchlein, Familienausweis, Personenstandsausweis, Familienschein bestellen Sie beim Zivilstandsamt Ihres Heimatorts. Der Geburtsschein kann beim Zivilstandsamt des Geburtsorts bestellt werden.
  • Adresssperre: Auf schriftlichen Antrag kann die eigene Adresse im Einwohnerregister kostenlos gesperrt werden (Antragsformular). 

Administrative Wohnungsnummer (AWN)


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