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Pharmazeutische Anliegen

Im Umgang mit Arzneimitteln müssen Fachpersonen und Berufsgattungen Bewilligungen einholen. Und es gilt einiges zu beachten. Fachpersonen finden auf dieser Seite diverse Bewilligungsformulare zum Umgang mit Betäubungsmitteln und weiteren Substanzen. Ebenso sind hier Merkblätter zum Anwenden von Arzneimitteln in diversen Berufssituationen zu finden sowie Informationen zu Inspektionen.

Einleitung

Der pharmazeutische Dienst sorgt unter anderem für die Sicherheit im Umgang mit Heilmitteln im Kanton Basel-Stadt. Er ist in den Medizinischen Diensten des Gesundheitsdepartementes angesiedelt.

Der pharmazeutische Dienst unter der Leitung der Kantonsapothekerin erteilt Betäubungsmittelbewilligungen an Institutionen, Spitäler sowie an Alters- und Pflegeheime zum Umgang mit Arzneimitteln in ihren Institutionen. Zusätzlich überwacht der Dienst den Verkehr von Arzneimitteln in Zusammenarbeit mit Swissmedic und weiteren Behörden. 

In regelmässigen Abständen inspiziert die Kantonsapothekerin öffentliche Apotheken, Spitalapotheken und Drogerien. 

Die Kantonsapothekerin überwacht zudem die Ausübung von Heilmittelberufen und erteilt deren Bewilligungen.
 

Gesuche und Formulare

Im Umgang mit Blutprodukten und Betäubungsmitteln müssen Fachpersonen oder Institutionen eine Bewilligung des Pharmazeutischen Dienstes einholen. Zudem finden Fachpersonen hier weitere Formulare.

Inspektionen

Die Kantonsapothekerin inspiziert in regelmässigen Abständen öffentliche Apotheken, Spitalapotheken und Drogerien. Ebenso inspiziert sie Arztpraxen bezüglich des Aufbereitens von Medizinprodukten und Betriebe, welche Betäubungsmittel lagern.

Gebühren

Gebühren

Inspektionen pro Stunde: 200 Franken

Bewilligungen zum Umgang mit Betäubungsmitteln: 200 Franken bis 1000 Franken

Für Blutlager: 400 Franken

Betäubungsmittel-Rezeptblock: 30 Franken

Positionspapiere der Kantonsapothekervereinigung

Der Pharmazeutische Dienst erhält oft Anfragen zum Umgang mit Arzneimitteln. Er berät bei entsprechenden Fragen. Die häufigsten Anfragen betreffen:

  • Cannabis für medizinische Zwecke
  • Einfuhr nicht zugelassener verwendungsfertiger Arzneimittel
  • Umsetzungshilfe «Persönliche Abgabe und Dokumentationspflicht rezeptpflichtiger Arzneimittel in öffentlichen Apotheken»

Weitere Positionspapiere finden Sie auf der Website der Kantonsapothekervereinigung. Die Kantonsapothekerin von Basel-Stadt ist Mitglied der Vereinigung.

Meldeformulare

Gewisse Tätigkeiten oder Vorkommnisse sind meldepflichtig. Zum Beispiel, wenn Sie feststellen, dass es sich um eine Rezeptfälschung handelt.

  • Meldung Off Label Use: Die Abgabe oder die Verordnung einer als Arzneimittel zugelassenen kontrollierten Substanz (Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe) für eine andere als die zugelassene Indikation sind dem Pharmazeutischen Dienst innerhalb von 30 Tagen zu melden.
  • Einzelfallmeldung: Gesuch um Bewilligung einer längerdauernden und hochdosierten Verschreibung eines Betäubungsmittels resp. eines psychotropen Stoffes ohne entsprechende Zulassung bei der Swissmedic (Off Label Use).
  • Abgabe eines Arzneimittels mit kontrollierten Substanzen im Notfall
  • Meldung einer Rezeptfälschung
  • Betäubungsmittel-Lagerliste für Apotheken

Sie finden hier die nötigen Formulare.

Merkblätter für diverse Berufe zum Umgang mit Arzneimitteln

Der Pharmazeutische Dienst hat für folgende Berufe Merkblätter erstellt zur Anwendung von Arzneimitteln im Rahmen ihrer Berufsausübung. In den Merkblättern sind jeweils auch die bewilligten Arzneimittel enthalten, welche zum Einsatz kommen dürfen:

  • in der Geburtshilfe
  • in der Dentalhygiene
  • in der Kosmetik

Substitutionsbehandlung

Bei der Substitutionsbehandlung handelt es sich um eine medizinische und psychosoziale Intervention bei Heroinabhängigkeit.

Was ist eine Substitutionsbehandlung?

Die Behandlung von Heroinabhängigkeit mit ärztlich verschriebenen Drogenersatzstoffen (zum Beispiel Methadon) wird als Substitutionsbehandlung bezeichnet. Ziel der Substitutionsbehandlung ist die gesundheitliche und soziale Stabilisierung der schwer abhängigen Personen. Neben der ärztlichen Versorgung erfolgt aus diesem Grund in der Regel auch die psychosoziale Begleitung der Betroffenen beispielsweise durch eine Suchtberatungsstelle.

Die Substitutionsbehandlungen werden auf Antrag durch die Abteilung Bewilligungen und Support der Medizinischen Dienste bewilligt und sind an bestimmte Voraussetzungen und Auflagen geknüpft.

Bedingungen für eine Substitutionsbehandlung

  • Um eine Substitutionsbehandlung zu erhalten, muss eine sogenannte Indikation gestellt werden. Die Indikation für eine Substitutionsbehandlung für Betroffene aus dem Kanton Basel-Stadt kann nur durch eine der beiden baselstädtischen Indikationsstellen erfolgen: Dies sind das Suchtambulatorium (SAM) der Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel und das Therapiezentrum Basel (TZB). Das Suchtambulatorium kann die Substitutionsbehandlung an hierfür berechtigte Hausärztinnen und Hausärzte delegieren. Betroffene müssen sich dort persönlich melden und erhalten dann Informationen zur weiteren Vorgehensweise. Hier können Sie sich auch über die Möglichkeit einer psychosozialen Begleitung und der Vermittlung weiterer Unterstützungsangebote informieren.
  • Voraussetzung für eine Substitutionsbehandlung ist die Volljährigkeit der betroffenen Person und eine ärztlich attestierte Abhängigkeitserkrankung. Ausnahmen für Personen unter 18 Jahren bedürfen besonderer Prüfung.
  • Das Rezept für das Substitutionsmedikament kann nur über diejenige Arztpraxis erfolgen, welche die Verantwortung für die Umsetzung der Substitutionsbehandlung trägt. Ein Wechsel des Substitutionsmittels oder Veränderungen des Abgabeortes sind unverzüglich der Abteilung Bewilligungen und Suport zu melden.

Andere Betäubungsmittelverschreibungen wegen einer Abhängigkeitskrankheit

Für die Verschreibung, die Abgabe und die Verabreichung von Betäubungsmitteln zur Behandlung von betäubungsmittelabhängigen Personen ausserhalb einer Substitutionsbehandlung mit Betäubungsmitteln braucht es ebenfalls eine Bewilligung. Die Bewilligung wird vom Kanton erteilt. Sie kann mit untenstehendem Formular beim Kantonsarzt beantragt werden.

Substitutionsrichtlinien und Antragsformulare

Weitere Informationen

Kontakt

Medizinische Dienste des Gesundheitsdepartementes Basel-Stadt

Bewilligungen und Support
Postadresse: Malzgasse 30 4001 Basel

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