Kantonsapothekerin Basel-Stadt
In jedem Kanton gibt es eine Kantonsapothekerin oder einen Kantonsapotheker. Die Aufgaben sind sehr vielfältig und durch nationale und kantonale Gesetze vorgeschrieben. Im Mittelpunkt der Kantonsapothekerin Basel-Stadt stehen die Sicherheit und die Qualität des Heilmittelwesens im Kantonsgebiet.
Gesetzliche Grundlagen
Die Kantonsapothekerin vollzieht die eidgenössischen und kantonalen Gesetze im Heilmittelbereich. Es handelt sich dabei insbesondere um folgende Gesetze:
- Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz, HMG)
- Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (Betäubungsmittelgesetz, BetmG)
- kantonales Gesundheitsgesetz
Die Kantonsapothekerin berät die Kantonsregierung, private Institutionen und Personen bei Fragen im Zusammenhang mit Arzneimitteln.
Hoheitliche Aufgaben
- Beaufsichtigen der Heilmittelberufe und Erteilen der Bewilligungen (Apothekerinnen und Apotheker, Drogistinnen und Drogisten, ein Teil der ärztlichen Tätigkeiten, Institutionen)
- Beaufsichtigen der Betriebe, die Heilmittel abgeben (Apotheken, Drogerien, Spitäler, Pflegeheime und so weiter)
- Überwachen des Verkehrs von Arzneimitteln in Zusammenarbeit mit Swissmedic und weiteren Behörden
- Kontrolle der guten Herstellungspraxis für Arzneimittel in kleinen Mengen
- Durchführen von regelmässigen Inspektionen in Apotheken, Drogerien, Spitalapotheken, Arztpraxen bezüglich Aufbereiten von Medizinprodukten sowie von Betrieben, welche Betäubungsmittel lagern.
- Bewilligungen zum Ausüben des Berufes als Apothekerin oder Apotheker
Auf dieser Seite finden Apothekerinnen und Apotheker Informationen und die nötigen Formulare für die Berufsausübung.
- Bewilligungen zum Ausüben des Berufes als Drogistin oder Drogist
Auf dieser Seite finden Drogistinnen und Drogisten Informationen und die nötigen Formulare für die Berufsausübung.
- Diverse pharmazeutische Anliegen
Im Umgang mit Arznei- und Betäubungsmitteln gilt es einiges zu beachten. Hier sind Informationen und nötige Unterlagen zu finden.
Weitere Aufgaben
- Beraten der kantonalen Regierung und Verwaltung, des Parlaments oder Kommissionen und anderer Akteure zu Themen des Heilmittelwesens
- Beteiligung an kantonalen, nationalen und bei Bedarf bei internationalen Arbeitsgruppen im pharmazeutischen Bereich
- Teilnahme an der Ausarbeitung und Umsetzung von Konzepten, namentlich im Bereich der Gesundheitsvorsorge
- Beteiligung an der Umsetzung der Politik zur Verbesserung der öffentlichen Gesundheit gemeinsam mit anderen Akteuren
Kontakt
Medizinische Dienste
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag:
09.00 bis 12.00 Uhr