Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Spitalbewilligung

Hier finden Sie Informationen zu den Betriebsbewilligungen an Spitäler.

Erteilung einer Betriebsbewilligung

Wer im Kanton Basel-Stadt ein Spital betreiben möchte, benötigt eine Betriebsbewilligung. Im Bewilligungsverfahren wird geprüft, ob die gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind.

Die Betriebsbewilligung wird erteilt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • das erforderliche Fachpersonal ist verfügbar;
  • eine zweckentsprechende Einrichtung ist verfügbar;
  • für die Fortbildung des Personals ist gesorgt;
  • ein angemessenes Qualitätssicherungssystem liegt vor;
  • eine Haftpflichtversicherung oder eine andere gleichwertige Sicherheit liegt vor;
  • eine zweckentsprechende pharmazeutische Versorgung ist gewährleistet.

Die Voraussetzungen zum Erhalt einer Betriebsbewilligung sind primär im Gesundheitsgesetz und in der Bewilligungsverordnung festgehalten.

Sie können das Gesuch um Erteilung einer Betriebsbewilligung der Abteilung Spitalversorgung elektronisch oder per Post einreichen.

Gebühren

Die Gebühr für die Erteilung einer Betriebsbewilligung beträgt 700 bis 7'000 Franken.

Abrechnung über die OKP

Bitte beachten Sie, dass die Kosten für die Spitalleistungen zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) und der Kantonsanteil erst abgerechnet werden können, wenn das Spital auf der Spitalliste aufgeführt ist.

Änderungen bei einer Betriebsbewilligung

Insbesondere folgende Änderungen bei einer bereits vorliegenden Betriebsbewilligung haben Sie zwei Monate im Voraus zu melden:

  • der Wechsel der medizinischen oder fachlichen Leitung eines Betriebs oder deren Stellvertretung;
  • der Umbau der Betriebsräumlichkeiten;
  • die Eröffnung, Übernahme oder Adresswechsel des Betriebs;
  • die Änderung der Rechtsform der betriebsführenden Organisation;
  • die Änderung der Zielsetzungen des Betriebs;
  • die Vornahme eines Wechsels bei den Räumlichkeiten (z.B. Wechsel an einen neuen Standort und Aufgabe des bisherigen Standorts).

Unvorhergesehene Ereignisse sind sofort nach Eintritt der Veränderung zu melden.

Melden Sie die Änderungen elektronisch oder per Post der Abteilung Spitalversorgung.

Gebühren

Gewisse Änderungen führen zu einer Änderung der bestehenden Bewilligung und andere zur Ausstellung einer neuen Betriebsbewilligung.

Die Gebühr für die Änderung einer Betriebsbewilligung beträgt 200 bis 500 Franken.

Kontakt

Abteilung Spitalversorgung

Thomas von Allmen, M.H.A
Anschrift: Gesundheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt Bereich Gesundheitsversorgung Abteilung Spitalversorgung Thomas von Allmen, M.H.A Leiter Abteilung Spitalversorgung Malzgasse 30, Postfach 4001 Basel

Für dieses Thema zuständig

Inhalt aktualisiert