Tages- und Nachtpflegeeinrichtungsbewilligung
Hier finden Sie Informationen zu Betriebsbewilligungen an Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen.
Für Bewilligungsgesuche sowie Gesuche für die Zulassung zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) von Gesundheitsfachpersonen sind im Bereich Pflege folgende Stellen zuständig:
- Berufsausübungsbewilligungen für Pflegefachpersonen gemäss Gesundheitsberufegesetz (GesBG), ohne Spitex
Zuständigkeit: Medizinische Dienste
- Berufsausübungsbewilligungen für Spitex-Einzelpersonen, Pflegedienstleitungen und stellvertretende Pflegedienstleitungen in Spitex-Organisationen
Zuständigkeit: Bereich Gesundheitsversorgung
- Berufsausübungsbewilligungen für Pflegedienstleitungen und stellvertretende Pflegedienstleitungen in Pflegeheimen und Tagesstrukturen
Zuständigkeit: Bereich Gesundheitsversorgung
- Betriebsbewilligungen für Pflegeheime, Tagesstrukturen und Spitex-Organisationen
Zuständigkeit: Bereich Gesundheitsversorgung
Erteilung einer Betriebsbewilligung
Wer im Kanton Basel-Stadt eine Tages- und Nachtpflegeeinrichtung betreiben möchte, benötigt eine Betriebsbewilligung. Im Bewilligungsverfahren wird geprüft, ob die gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind.
Die Betriebsbewilligung wird erteilt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- das erforderliche Fachpersonal ist verfügbar;
- eine zweckentsprechende Einrichtung ist verfügbar;
- für die Fortbildung des Personals ist gesorgt;
- ein angemessenes Qualitätssicherungssystem liegt vor;
- eine Haftpflichtversicherung oder eine andere gleichwertige Sicherheit liegt vor.
Die Bewilligung kann beim Fachbereich Aufsicht und Qualität der Abteilung Langzeitpflege beantragt werden.
Gebühren
Die Gebühr für die Erteilung einer Betriebsbewilligung beträgt 400 bis 3'500 Franken.
Änderungen bei einer Betriebsbewilligung
Insbesondere folgende Änderungen bei einer bereits vorliegenden Betriebsbewilligung haben Sie zwei Monate im Voraus zu melden:
- der Wechsel der fachlichen Leitung oder deren Stellvertretung;
- der Umbau der Betriebsräumlichkeiten;
- die Eröffnung, Übernahme oder Adresswechsel des Betriebs;
- die Änderung der Rechtsform der betriebsführenden Organisation;
- die Änderung der Zielsetzungen des Betriebs;
- die Vornahme eines Wechsels bei den Räumlichkeiten (z.B. Wechsel an einen neuen Standort und Aufgabe des bisherigen Standorts).
Unvorhergesehene Ereignisse sind sofort nach Eintritt der Veränderung zu melden.
Melden Sie die Änderungen elektronisch oder per Post dem Fachbereich Aufsicht und Qualität der Abteilung Langzeitpflege.
Gebühren
Gewisse Änderungen führen zu einer Änderung der bestehenden Bewilligung und andere zur Ausstellung einer neuen Betriebsbewilligung.
Die Gebühr für die Änderung einer Betriebsbewilligung beträgt 200 bis 500 Franken.
Rechtliche Grundlagen
Das Bewilligungswesen für die Gesundheitsberufe basiert auf verschiedenen rechtlichen Grundlagen.
Kantonale Gesetze und Verordnungen:
Eidgenössische Gesetze und Verordnungen:
Weitere Informationen
Informationen für Leistungserbringer finden Sie im nachfolgendem Link.