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Freiwilliger Verzicht auf den Lernfahr- oder Führerausweis

Sie möchten freiwillig auf Ihren Lernfahr- oder Führerausweis vorläufig oder definitiv, teilweise oder ganz verzichten? Eine Verzichtserklärung zieht die Löschung der Fahrerlaubnis der entsprechenden Kategorie(n) nach sich.

Wann ist der Verzicht auf den Lernfahr- oder Führerausweis angezeigt?

Wenn Sie sich als Fahrer oder Fahrerin im Strassenverkehr unsicher fühlen und der Meinung sind, dass Sie mit einem Motorfahrzeug – Auto oder Motorrad – nicht mehr am Verkehr teilnehmen sollten oder möchten, können Sie auf den Lernfahr- oder Führerausweis freiwillig verzichten. Mit dem Einreichen einer Verzichtserklärung werden Ihr Lernfahrausweis oder Ihr Führerausweis oder diejenige/n Kategorie/n darin, auf die Sie verzichtet möchten, gelöscht. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Wiedererteilungsgesuch gestellt werden.

Vorübergehender/Definitiver Verzicht

Wenn Sie freiwillig vorübergehend oder definitiv auf Ihren Lernfahr- oder Führerausweis verzichten möchten, lassen Sie uns die Verzichtserklärung inkl. Ihrem Führerausweis im Original zukommen.

Die Verzichtserklärung kann vorläufig oder definitiv, teilweise oder ganz erfolgen. So oder so: Jeder Verzicht zieht die Löschung der Fahrerlaubnis der entsprechenden Kategorie(n) nach sich.

Es steht Ihnen offen, auf den Führerausweis vorläufig (maximal während zwei Jahren) zu verzichten. Dies beispielsweise, wenn Sie die verkehrsmedizinische Untersuchung ab dem 75 Altersjahr nicht zeitnah erfüllen können. Sobald uns der positive ärztliche Bericht vorliegt, können wir Ihnen den Führerausweis wieder aushändigen. Soweit uns innerhalb von zwei Jahren (gerechnet ab dem Datum der Verzichtserklärung) keine Unterlagen eingereicht werden, wird der vorläufige Verzicht unwiderruflich in einen definitiven Führerausweisverzicht umgewandelt.

Teilweiser Verzicht

Bei Verzicht auf einzelne Kategorien stellen wir Ihnen einen neuen Lernfahr- oder Führerausweises aus. Dies ist gebührenpflichtig. 

Wiedererteilungsgesuch

Sie ändern Ihre Meinung? Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Wiedererteilungsgesuch gestellt werden. Bitte nehmen Sie mit uns telefonisch oder schriftlich Kontakt auf. 

Voraussetzungen für einen erneuten Antrag

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Wiedererteilungsgesuch gestellt werden. 

Verzicht Führerausweis Wiedererteilungsvoraussetzungen (PDF) (Startet einen Download)

Gebühren

Die Löschung bei definitivem und vorübergehendem Verzicht erfolgt gebührenfrei.

40.– Franken für Neuausstellung des Führerausweises im Kreditkartenformat

75.– Franken für Ersatz und gleichzeitige Umtausch des altrechtlichen blauen oder gelben Führerausweis aus Papier in einen Führerausweis im Kreditkartenformat.

Kontakt

Bei Fragen oder für weitere Informationen steht Ihnen das Team der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt während der Schalter- und Telefonöffnungszeiten persönlich oder telefonisch zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass bei einer persönlichen Abgabe mit längeren Wartezeiten zu rechnen ist. Ausserhalb unserer Öffnungszeiten können Sie uns auch ein Couvert mit den erforderlichen Unterlagen in den Briefkasten werfen.

Schalteröffnungszeiten: 
Montag und Mittwoch         8.00 – 12.00 und 13.30 – 16.00 Uhr
Dienstag und Freitag           8.00 – 13.00 Uhr
Donnerstag                         13.30 – 16.00 Uhr

Telefonöffnungszeiten: 
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag       9.00 – 11.00 Uhr 
Montag, Mittwoch und Donnerstag        14.00 – 16.00 Uhr

Karte von Basel-Stadt
Zur Karte von MapBS. Externer Link, wird in einem neuen Tab oder Fenster geöffnet

Kantonspolizei Basel-Stadt

Motorfahrzeugkontrolle
Clarastrasse 38
Postfach
4005 Basel

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