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Führerausweis auf Probe

Neulenker und Neulenkerinnen erhalten nach bestandener Fahrprüfung einen Führerausweis auf Probe. Die Probezeit dauert drei Jahre.

Was ist ein Führerausweis auf Probe?

Sie besitzen einen befristeten Führerausweis, beispielsweise nach bestandener Fahrprüfung. Dies ist auf dem Führerausweis in der Rubrik 4b/Auflaufdatum vermerkt. Den Führerausweis auf Probe oder auch befristeter Führerausweis genannt, gibt es nur bei den Kategorien A, A35kW (Motorräder) und B (Personenwagen). 

Dauer der Probezeit

Die Probezeit beträgt drei Jahre. 

Das gilt es zu berücksichtigen

  • Mit dem Führerausweis auf Probe gilt null Alkohol beim Fahren.
  • Innerhalb des ersten Jahres müssen Neulenker und Neulenkerinnen die obligatorische Weiterausbildung (WAB-Kurs) besuchen, sonst droht bei einer Polizeikontrolle eine Busse. 
  • Sollte die Weiterausbildung (WAB-Kurs) nicht innerhalb der dreijährigen Probezeit absolviert worden sein, erlischt die Fahrberechtigung
  • Erfolgt während der Probezeit eine mittlere oder schwere Zuwiderhandlung, wird der Führerausweis entzogen und die Probezeit verlängert sich um ein Jahr. Bei einem zweiten Führerausweisentzug wegen einer mittleren oder schweren Widerhandlung kann der Führerausweis erst wieder erlangt werden, wenn der Prozess Fahren lernen neu durchlaufen wird.

Sicher durch die Probezeit

Sie haben die Fahrprüfung bestanden und besitzen nun Ihren Führerausweis auf Probe. Die Beratungsstelle für Unfallverhütung BFU gibt Tipps, wie sie sicher durch die Probezeit fahren.

BFU-Ratgeber «Sicher durch die Probezeit» für Neulenkerinnen und Neulenker

Obligatorische Weiterausbildung

Die obligatorische Weiterausbildung ist innerhalb eines Jahres nach der Erteilung des Führerausweises auf Probe zu absolvieren. Sie dauert 7 Stunden und wird an einem Tag durchgeführt.

Nach dem Besuch der Weiterausbildung muss der Kursveranstalter den Kursteilnehmenden die Teilnahme schriftlich bestätigen. Wir empfehlen, die Kursbescheinigung beim Lenken von Motorfahrzeugen mitzuführen und bei einer allfälligen Kontrolle der Polizei vorzuweisen.

Inhaber und Inhaberinnen eines Führerausweises, welche die obligatorische Weiterausbildung nicht innerhalb von zwölf Monaten besuchen, werden mit Busse bis zu 300 Franken bestraft.

Der Kurs wird durch private Organisationen angeboten. Anerkannte Kursanbieter finden Sie unter Zweiphasenausbildung

So erhalte ich den unbefristeten Führerausweis

Wenn Sie die obligatorische Weiterbildung absolviert haben und während drei Jahren keine Zuwiderhandlungen vorliegen, wird der Führerausweis auf Probe gegen einen unbefristeten Führerausweis getauscht. Sie brauchen nichts weiter zu tun, der Führerausweis wird Ihnen frühestens 4 Wochen vor Ablauf der Probezeit automatisch zugestellt.

Melden Sie uns eine allfällige Adressänderung innerhalb von 14 Tagen. Bei einem ausserkantonalen Wohnsitzwechsel kann eine fehlende Information über den Wohnsitzwechsel dazu führen, dass Sie keinen definitiven Führerausweis erhalten. Melden Sie sich in einem solchen Fall umgehend bei der zuständigen Motorfahrzeugkontrolle / Strassenverkehrsamt. Bitte beachten Sie, dass Sie in dieser Zeit keine Fahrberechtigung haben.

Bei einem Umzug ins Ausland wird Ihnen der definitive Führerausweis nicht ausgestellt, da Sie nicht mehr in der Schweiz wohnhaft sind. Bitte beachten Sie die ausländischen Umtauschregeln betreffend eines Führerausweises. Wir bitten Sie, sich diesbezüglich für weitere Informationen mit den zuständigen Behörden des jeweiligen Landes in Verbindung zu setzen. 

Gebühr

75.– Franken für alle Kategorien bei Erstausstellung
40.– Franken jeder weitere Ausweis

Änderungen vorbehalten. Die Bezahlung erfolgt über eine Rechnung, die wir Ihnen im Anschluss zustellen.

Kontakt

Bei Fragen oder für weitere Informationen steht Ihnen das Team der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt während der Schalter- und Telefonöffnungszeiten persönlich oder telefonisch zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass bei einer persönlichen Abgabe mit längeren Wartezeiten zu rechnen ist.

Schalteröffnungszeiten: 
Montag und Mittwoch         8.00 – 12.00 und 13.30 – 16.00 Uhr
Dienstag und Freitag           8.00 – 13.00 Uhr
Donnerstag                         13.30 – 16.00 Uhr

Telefonöffnungszeiten: 
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag       9.00 – 11.00 Uhr 
Montag, Mittwoch und Donnerstag        14.00 – 16.00 Uhr

Karte von Basel-Stadt
Zur Karte von MapBS. Externer Link, wird in einem neuen Tab oder Fenster geöffnet

Kantonspolizei Basel-Stadt

Motorfahrzeugkontrolle
Clarastrasse 38
Postfach
4005 Basel

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