Führerausweis auf Probe
Neulenker und Neulenkerinnen erhalten nach bestandener Fahrprüfung einen Führerausweis auf Probe. Die Probezeit dauert drei Jahre.
Was ist ein Führerausweis auf Probe?
Sie besitzen einen befristeten Führerausweis, beispielsweise nach bestandener Fahrprüfung. Dies ist auf dem Führerausweis in der Rubrik 4b/Auflaufdatum vermerkt. Den Führerausweis auf Probe oder auch befristeter Führerausweis genannt, gibt es nur bei den Kategorien A, A35kW (Motorräder) und B (Personenwagen).
Dauer der Probezeit
Die Probezeit beträgt drei Jahre.
Das gilt es zu berücksichtigen
- Mit dem Führerausweis auf Probe gilt null Alkohol beim Fahren.
- Innerhalb des ersten Jahres müssen Neulenker und Neulenkerinnen die obligatorische Weiterausbildung (WAB-Kurs) besuchen, sonst droht bei einer Polizeikontrolle eine Busse.
- Sollte die Weiterausbildung (WAB-Kurs) nicht innerhalb der dreijährigen Probezeit absolviert worden sein, erlischt die Fahrberechtigung.
- Erfolgt während der Probezeit eine mittlere oder schwere Zuwiderhandlung, wird der Führerausweis entzogen und die Probezeit verlängert sich um ein Jahr. Bei einem zweiten Führerausweisentzug wegen einer mittleren oder schweren Widerhandlung kann der Führerausweis erst wieder erlangt werden, wenn der Prozess Fahren lernen neu durchlaufen wird.
Sicher durch die Probezeit
Sie haben die Fahrprüfung bestanden und besitzen nun Ihren Führerausweis auf Probe. Die Beratungsstelle für Unfallverhütung BFU gibt Tipps, wie sie sicher durch die Probezeit fahren.
Obligatorische Weiterausbildung
Die obligatorische Weiterausbildung ist innerhalb eines Jahres nach der Erteilung des Führerausweises auf Probe zu absolvieren. Sie dauert 7 Stunden und wird an einem Tag durchgeführt.
Nach dem Besuch der Weiterausbildung muss der Kursveranstalter den Kursteilnehmenden die Teilnahme schriftlich bestätigen. Wir empfehlen, die Kursbescheinigung beim Lenken von Motorfahrzeugen mitzuführen und bei einer allfälligen Kontrolle der Polizei vorzuweisen.
Inhaber und Inhaberinnen eines Führerausweises, welche die obligatorische Weiterausbildung nicht innerhalb von zwölf Monaten besuchen, werden mit Busse bis zu 300 Franken bestraft.
Der Kurs wird durch private Organisationen angeboten. Anerkannte Kursanbieter finden Sie unter Zweiphasenausbildung.
So erhalte ich den unbefristeten Führerausweis
Wenn Sie die obligatorische Weiterbildung absolviert haben und während drei Jahren keine Zuwiderhandlungen vorliegen, wird der Führerausweis auf Probe gegen einen unbefristeten Führerausweis getauscht. Sie brauchen nichts weiter zu tun, der Führerausweis wird Ihnen frühestens 4 Wochen vor Ablauf der Probezeit automatisch zugestellt.
Melden Sie uns eine allfällige Adressänderung innerhalb von 14 Tagen. Bei einem ausserkantonalen Wohnsitzwechsel kann eine fehlende Information über den Wohnsitzwechsel dazu führen, dass Sie keinen definitiven Führerausweis erhalten. Melden Sie sich in einem solchen Fall umgehend bei der zuständigen Motorfahrzeugkontrolle / Strassenverkehrsamt. Bitte beachten Sie, dass Sie in dieser Zeit keine Fahrberechtigung haben.
Bei einem Umzug ins Ausland wird Ihnen der definitive Führerausweis nicht ausgestellt, da Sie nicht mehr in der Schweiz wohnhaft sind. Bitte beachten Sie die ausländischen Umtauschregeln betreffend eines Führerausweises. Wir bitten Sie, sich diesbezüglich für weitere Informationen mit den zuständigen Behörden des jeweiligen Landes in Verbindung zu setzen.
Gebühr
75.– Franken für alle Kategorien bei Erstausstellung
40.– Franken jeder weitere Ausweis
Änderungen vorbehalten. Die Bezahlung erfolgt über eine Rechnung, die wir Ihnen im Anschluss zustellen.
Kontakt
Für schriftliche Anfragen verwenden Sie bitte nachstehendes Kontaktformular.
Das Team der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt steht Ihnen bei Fragen oder für weitere Informationen auch persönlich oder telefonisch zur Verfügung. Bitte beachten Sie die Schalter- und Telefonöffnungszeiten. Wenn Sie persönlich vorbeikommen, planen Sie bitte eine längere Wartezeit ein.
Verkehrszulassungen
Öffnungszeiten
Telefonöffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag von 09:00 Uhr - 11:00 Uhr und Montag, Mittwoch und Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Schalteröffnungszeiten:
Montag und Mittwoch 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag und Freitag 08:00 Uhr - 13:00 Uhr und Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr