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Tagesschilder

Benötigen Sie ein Tagesschild für die kurzzeitige Inverkehrsetzung eines nicht immatrikulierten Fahrzeuges? Auf dieser Seite finden Sie alle relevanten Informationen.

Zweck des Tagesausweises

Tagesausweise dienen der kurzzeitigen Inverkehrsetzung nicht immatrikulierter Fahrzeuge und werden an Personen mit Wohnsitz in der Schweiz erteilt. Im Vordergrund stehen dabei neben Überführungsfahrten insbesondere Fahrten zur amtlichen Prüfung vor der Immatrikulation.

Für den Export von Fahrzeugen sind provisorische Kontrollschilder zu lösen gem. Art. 16-19 der Verkehrs-Versicherungs-Verordnung (VVV). Hier finden Sie Informationen zum Export eines Fahrzeuges.

Gültigkeitsdauer

Tagesausweise werden ausgestellt für eine Gültigkeitsdauer von 24, 48, 72 oder 96 Stunden.

Benötigte Unterlagen

Zusammen mit dem Gesuch um Erteilung eines Tagesausweises sind folgende Unterlagen an unseren Schaltern im 1. Stock einzureichen:

  • Identitätsnachweis (Pass, ID, Ausländerausweis etc.)
  • Fahrzeugdokumente

Gültigkeitsdauer

Tagesausweise werden ausgestellt für eine Gültigkeitsdauer von 24, 48, 72 oder 96 Stunden.

Benötigte Unterlagen

Zusammen mit dem Gesuch um Erteilung eines Tagesausweises sind folgende Unterlagen an unseren Schaltern im 1. Stock einzureichen:

  • Identitätsnachweis (Pass, ID, Ausländerausweis etc.)
  • Fahrzeugdokumente

Verwendung

Ein Fahrzeug, das mit einem Tagesausweis versehen ist, darf nur für unentgeltliche Fahrten verwendet und nicht vermietet werden. Es dürfen sich nebst dem Fahrzeugführer höchstens acht Personen in einem solchen Fahrzeug befinden. Dies gilt auch dann, wenn das Fahrzeug mehr Sitzplätze aufweist. Tagesausweise dürfen nicht verwendet werden für:

  • den Transport gefährlicher Güter, für die gemäss Art. 12 VVV eine erhöhte Mindestversicherung erforderlich ist.
  • für Sachentransporte mit schweren Motorfahrzeugen oder mit Anhängern, deren Gesamtgewicht mehr als 3500 kg beträgt.

Betriebssicherheit

Gemäss Art. 29 des Strassen-Verkehrs-Gesetzes (SVG) und Art. 57 der Verkehrsregeln-Verordnung (VRV) dürfen nur Fahrzeuge in Verkehr gesetzt werden, wenn deren Betriebssicherheit und Verkehrstüchtigkeit gewährleistet ist.

Für die Erteilung von Tagesschildern ist die Einhaltung der Frist über die periodische Nachprüfung erforderlich. Ist ein Fahrzeug nicht mehr in der Zeitperiode geprüft, verlangen wir eine Bestätigung über die Betriebssicherheit eines Fahrzeuges, welche nur von einer Garage mit Selbstabnahmeberechtigung ausgefüllt und unterschrieben sein darf. 

Kontrollschilder

Die mit dem Tagesausweis abgegebenen Kontrollschilder sind unmittelbar nach Ablauf der Gültigkeit des Ausweises in den bereitgestellten Briefkasten der Motorfahrzeugkontrolle oder auf einem Polizeiposten im Kanton Basel-Stadt abzugeben. Sie können auch per A-Post an die Motorfahrzeugkontrolle des Kantons Basel-Stadt zugesandt werden. Nicht rechtzeitig abgegebene Schilder müssen polizeilich eingezogen werden. Für die Anordnung des Schildereinzugs wird eine Umtriebsgebühr von 200.– Franken berechnet.

Werden Kontrollschilder nach Ablauf der Gültigkeit nicht rechtzeitig zurückgegeben, sind für jeden weiteren Tag (angebrochene Tage zählen als ganze Tage) die Versicherungsprämien und allfällige Gebühren zu entrichten.

Rückerstattung Guthaben

Allfällige Guthaben überweisen wir direkt auf Bank- und Postkonti, sofern uns diese Verbindung bekannt ist. 

eFormular zur Erfassung der IBAN

Versicherung

Der Halter, der sich um einen Tagesausweis bewirbt, hat der von den Kantonen abzuschliessenden Kollektivhaftpflichtversicherung beizutreten.

Tagesausweise für die Fahrt zur amtlichen Prüfung eines zu immatrikulierenden Motorfahrzeuges können aufgrund des für das Fahrzeug bestehenden Versicherungsnachweises erteilt werden (Art. 21 Abs. 5 VVV).

Kontakt

Bei Fragen oder für weitere Informationen steht Ihnen das Team der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt während der Schalter- und Telefonöffnungszeiten persönlich oder telefonisch zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass bei einer persönlichen Abgabe mit längeren Wartezeiten zu rechnen ist.

Schalteröffnungszeiten: Montag und Mittwoch 8.00 – 12.00 und 13.30 – 16.00 Uhr, Dienstag und Freitag 8.00 – 13.00 Uhr, Donnerstag 13.30 – 16.00 Uhr
Telefonöffnungszeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag von 9.00 – 11.00 Uhr und Montag, Mittwoch und Donnerstag von 14.00 – 16.00 Uhr

Karte von Basel-Stadt
Zur Karte von MapBS. Externer Link, wird in einem neuen Tab oder Fenster geöffnet

Kantonspolizei Basel-Stadt

Motorfahrzeugkontrolle
Clarastrasse 38
Postfach
4005 Basel

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