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Jemand ist gestorben: Was muss ich tun?

Was muss ich tun, wenn jemand in meiner Familie oder in meinem Umfeld gestorben ist? Wem muss ich den Todesfall melden? Kann ich mein tot geborenes Kind beerdigen? Was kostet eine Bestattung und welche Grabarten gibt es?

Erste Handlungen bei einem Todesfall

Bei einem Todesfall müssen trotz Trauer und Schmerz innert kurzer Zeit einige Handlungen getätigt werden.

Der Tod ist zu Hause eingetreten

Ist die Ihnen nahestehende Person zu Hause verstorben, sind folgende Schritte so rasch wie möglich einzuleiten:

  1. Benachrichtigen Sie die Ärztin oder den Arzt der verstorbenen Person. Ist sie oder er nicht erreichbar, rufen Sie den Notfallarzt oder die Notfallärztin an. Sie oder er bestätigt den Tod und füllt den «Totenschein» beziehungsweise die Ärztliche Todesbescheinigung aus.
  2. Informieren Sie ein Bestattungsinstitut. Das Vorgehen und die Adresse finden Sie beim Abschnitt "Unentgeltliche Bestattung".
  3. Melden Sie den Todesfall innerhalb von zwei Tagen dem Bestattungsbüro auf dem Friedhof am Hörnli.

Der Tod ist in einem Spital, einer Klinik oder in einem Heim eingetreten

  • Die Angehörigen erhalten zusammen mit der ärztlichen Todesbescheinigung ein Anzeigeformular von der Spitalverwaltung.
  • Auftrag an das Bestattungsinstitut durch Sie oder die Institution (die entsprechende Adresse finden Sie weiter unten auf dieser Seite).
  • War die verstorbene Person in Basel wohnhaft, vereinbaren Sie einen Termin mit dem Bestattungsbüro, um die Bestattung zu organisieren.
  • Hatte die verstorbene Person ihren Wohnsitz nicht in Basel, so erfolgt die Anzeige des Todesfalls direkt durch die Spital- beziehungsweise Heimleitung. Als Hinterbliebene melden Sie sich auf der Gemeindeverwaltung am Wohnort der oder des Verstorbenen, um die Bestattung zu organisieren. 

Der Tod ist in einem anderen Kanton eingetreten

Ist der Tod in einem anderen Kanton eingetreten, müssen Sie den Todesfall beim zuständigen Zivilstandsamt des Sterbeorts melden. 

Todesfall, bei dem die Polizei beigezogen werden muss

Bei einem Verbrechen, einem Unfalltod oder einem Suizid muss die Polizei informiert werden. Sie wiederum benachrichtigt das Institut für Rechtsmedizin. In diesem Fall befolgen Sie bitte die Anweisungen der Polizei.


Kontakt und Öffnungszeiten Bestattungsbüro

Bestattungsbüro

Hörnliallee 70
4125 Riehen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten Verwaltung
Mo - Fr: 09.00 - 12.00 Uhr | 13.00 - 16.00 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit Verwaltung
Mo/ Di/ Do/ Fr: 08.00 - 12.00 Uhr | 13.00 - 16.00 Uhr
Mi: 09.00 - 12.00 Uhr | 13.00 - 16.00 Uhr

Öffnungszeiten Friedhofsanlage
Sommerzeit: 07.00 - 19.30 Uhr
Winterzeit:  08.00-17.30 Uhr


Anmeldung Todesfall

Bitte melden Sie den Todesfall innert zwei Tagen dem Bestattungsbüro Friedhof am Hörnli.

Termin vereinbaren

Bitte melden Sie Ihren Besuch telefonisch unter +41 (0)61 605 21 80 an und vereinbaren Sie einen Termin. Beachten Sie dabei die Frei- und Feiertage, an denen das Bestattungsbüro geschlossen bleibt.

Zur Anmeldung verpflichtet sind:

  • Die Direktionen von Kliniken, Heimen und Anstalten
  • Die Behörden, die vom Todesfall Kenntnis erhalten
  • Die zugezogene Ärztin oder der zugezogene Arzt sowie die zugezogenen ärztlichen Hilfspersonen
  • Die Familienangehörigen oder allfällige Bevollmächtigte
  • Anwesende Personen, die beim Tod einer fremden Person zugegen waren oder deren Leiche finden.

Erforderliche Unterlagen zur Anmeldung eines Todesfalls

Nach einem telefonischen Kontakt, bei dem wir gemeinsam die ersten Schritte besprechen, stellen Sie bitte alle erforderlichen Unterlagen zusammen. Zur Anmeldung des Todesfalls bringen Sie wenn möglich folgende Dokumente mit:

  • Ärztliche Todesbescheinigung
  • Anzeigeformular des Spitals oder Alters- und Pflegeheims, falls der Tod in einem Spital respektive in einem Heim eingetreten ist
  • Familienbüchlein bzw. Familienausweis/Partnerschaftsausweis der verstorbenen Person, sofern vorhanden
  • Zusätzlich, wenn die verstorbene Person nicht Schweizer/in war:
  • Niederlassungs- oder Ausländerausweis
  • Ausländischer Pass oder Identitätskarte der verstorbenen Person

Die von Ihnen abgegebenen Unterlagen werden anschliessend ans Zivilstandsamt zur Registrierung weitergeleitet.

Wenn der Todesfall in einem anderen Kanton eingetreten ist

Die Person ist in einem anderen Kanton verstorben, war jedoch im Kanton Basel-Stadt wohnhaft: Wenn eine Beisetzung auf einem baselstädtischen Friedhof gewünscht wird, dann muss beim Bestattungsbüro beim Friedhof am Hörnli ein Gesprächstermin vereinbart werden. 

Für die Organisation der Bestattung bitten wir Sie, die Todesurkunde des zuständigen Zivilstandsamtes oder das nachgeführte Familienbüchlein mitzubringen.

Weitere Unterlagen zur Bestattung

Ein Todesfall ist mit vielen Formalitäten verbunden. Damit Sie diese so unkompliziert wie möglich regeln können, stellen wir Ihnen die wichtigsten Formulare zum Download zur Verfügung.

Wegleitung für die Bestattung (Startet einen Download) Liste zugelassene Bestatterinnen und Bestatter (Startet einen Download) Bestellformular Leichenpass (Startet einen Download) Merkblatt Leichenpass (Startet einen Download) Formular zur Übertragung der Vollmacht (Startet einen Download)

Unentgeltliche Bestattung

Jede Einwohnerin und jeder Einwohner des Kantons Basel-Stadt hat das Recht auf eine unentgeltliche Erd- oder Urnenbestattung.

Die unentgeltliche Bestattung beinhaltet folgende Leistungen:

  • Beratung der Hinterbliebenen durch das Bestattungsbüro
  • Einsargung in einen Basler Staatssarg
  • Einkleiden in ein einfaches Hemd
  • Überführung der verstorbenen Person auf einen Basler Friedhof (sofern innerhalb des Kantonsgebietes verstorben)
  • Aufbahrung in einem einfachen Aufbahrungsraum hinter Glas
  • Trauerfeier mit Orgelbegleitung in einer Friedhofkapelle
  • Einäscherung
  • Benützung eines Erdreihen-, Urnenreihen- oder anonymen Gemeinschaftsgrabes für die Dauer der gesetzlichen Ruhefrist
  • Beisetzung der Urne oder die Beisetzung des Sarges in einem Grabe

Alle Wünsche, die über dieses Grundangebot hinausgehen, sind kostenpflichtig. Wenn Sie ein Begräbnis oder eine Trauerfeier anders gestalten möchten, können Sie sich jederzeit an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wenden, die Ihnen gerne weiterhelfen.

Wird eine verstorbene Person ohne Anspruch auf die unentgeltliche Bestattung auf einem der Basler Friedhöfe beigesetzt, gehen sämtliche anfallenden Kosten zu Lasten der Anmelderin bzw. des Anmelders.

Weitere Bestattungsunternehmen

Es steht Ihnen frei, die Abwicklung des Todesfalls bei einem anderen Bestattungsunternehmen in Auftrag zu geben.

Eine Auswahl finden Sie beim Verband der Bestattungsdienste. Bei einigen Unternehmen erhalten die Hinterbliebenen ebenfalls einen kostenlosen Sarg (Staatssarg) und das Leichenhemd; alle weiteren Dienstleistungen wie beispielsweise der Transport werden in Rechnung gestellt.

Unsere Mitarbeitenden des Bestattungsbüros informieren Sie bei Fragen auch gerne persönlich. 

Schweizerischer Verband der Bestattungsdienste

Das Portal bestatter.ch beantwortet Ihnen alle Fragen rund um die Themen Bestattung und Bestattungsvorsorge.


Abdankungsfeier

Eine Abdankungsfeier kann öffentlich oder im engsten Kreis stattfinden. Gerne zeigen wir auf, wie Sie eine Abdankungsfeier gestalten können. Auf Wunsch stehen unterschiedlich grosse Kapellen oder ein religionsneutraler Raum zur Verfügung. 

Musik

Für die musikalische Begleitung steht Ihnen ein Team von professionellen Musikerinnen und Musikern zur Verfügung. Im Rahmen der unentgeltlichen Bestattung ist ihr Einsatz (max. 45 Minuten) kostenlos.

Die Organistinnen und Organisten sind in der Lage, jede Trauerfeier mit der individuell passenden Musik (etwa dem Lieblingslied der oder des Verstorbenen) zu untermalen. Dabei können sie auf die friedhofseigene Notenbibliothek mit über 1000 Titeln aus allen Musikrichtungen zurückgreifen.

Der Orgeldienst nimmt Ihre Wünsche entgegen und hilft Ihnen, alle Fragen bezüglich der musikalischen Gestaltung zu klären. Ausserdem vermittelt er, falls erwünscht, einen oder mehrere Solistinnen oder Solisten. Hierfür sind mit Kosten ab CHF 300 je Solistin bzw. je Solist zu rechnen.

Falls Sie keine Musik zur Trauerfeier wünschen, bitten wir Sie um eine rechtzeitige Abmeldung, spätestens aber 48 Stunden vorher (Montag – Freitag). Die Abmeldung kann entweder im Beratungsgespräch oder direkt beim Orgeldienst erfolgen.

Orgeldienst

Hörnliallee 70
4125 Riehen

Öffnungszeiten

Montag - Freitag
08.30 - 11.30 Uhr

Das Büro Orgeldienst ist von 8.30 bis 11.30 Uhr unter der Telefonnummer +41(0)79 645 17 40 erreichbar. Ausserhalb dieser Zeiten können Sie auf Band sprechen oder Sie schreiben eine Mail an: orgeldienst@bs.ch

Abschiedsrednerinnen und -redner

Wenn Sie wünschen, dass eine Pfarrerin, ein Pfarrer oder ein Priester die Trauerfeier abhält, melden Sie sich bitte beim zuständigen Pfarramt. Ansonsten stellt Ihnen das Bestattungsbüro gerne eine Liste mit freien Rednerinnen und Rednern zur Verfügung. Für Beerdigungen auf dem jüdischen Friedhof ist die Israelitische Gemeinde Basel zuständig. Muslime wenden sich bitte an die Basler Muslim Kommission.

Weitere Informationen Rednerinnen und Redner

Hier können Sie unsere Listen mit den Kontakten zu freien Rednerinnen und Rednern sowie zu den zuständigen Pfarrämtern herunterladen.

Kontakte kirchliche Trauerfeier (Startet einen Download) Kontakte freie Rednerinnen und Redner (Startet einen Download)

Rückführung ins Ausland - Leichenausfuhr

Wird eine in Basel verstorbene Person ins Ausland überführt, muss ein in Basel zugelassenes Bestattungsunternehmen ein Einsargungs- und Versiegelungsprotokoll ausstellen. Das Bestattungsbüro stellt bei Vorweisen des Originals dieses Protokolls den Leichenpass aus. Diese Dokumente erlauben dem Bestattungsunternehmen, den Leichnam zu transportieren und dem Zielfriedhof zu übergeben. Die Kosten dafür übernehmen die Angehörigen.


Tot geborene Kinder

Die Bestattung eines tot geborenen Kindes ist für die Eltern besonders wichtig, um sich würdevoll von ihrem Kind zu verabschieden und die tiefe Trauer zu verarbeiten.

Wie können wir unser tot geborenes Kind bestatten?

Als Totgeborenes wird ein Kind bezeichnet, das ohne Lebenszeichen und mit einem Geburtsgewicht von mindestens 500 Gramm oder nach vollendeter 22. Schwangerschaftswoche auf die Welt kommt. Diese Kinder werden in einem kleinen Särglein auf dem Kinderfeld des Friedhofs am Hörnli beigesetzt. Bitte benachrichtigen Sie das Zivilstandsamt innert drei Tagen nach der Geburt. Die Bestattung ist für Einwohnerinnen und Einwohner des Kanton Basel-Stadt unentgeltlich.

Für Kinder, die vor diesem Zeitpunkt tot geboren werden,  gibt es kein standardisiertes Verfahren und keine Meldepflicht für die Eltern. Die Geburt kann aber dem Zivilstandsamt gemeldet werden. Dieses stellt auf Antrag eine Bestätigung aus. Auf dem Friedhof am Hörnli haben Eltern verschiedene Möglichkeiten, ihr Kind zu bestatten: In einem anonymen Gemeinschaftsgrab, in einem Familiengrab oder in einer Urnennische. 

Eltern, die eine Frühgeburt bestatten möchten, können sich direkt bei der Verwaltung des Friedhofs am Hörnli unter folgender Telefonnummer melden: +41 61 605 21 00.

Gedenk- und Trauerfeier für frühverstorbene Kinder

Für alle Betroffenen findet jährlich am zweiten Dienstag nach Ostern eine Gedenk- und Trauerfeier für frühverstorbene Kinder statt. Der Anlass wird organisiert durch die Spitalseelsorge. Details zum nächsten Anlass finden Sie, indem Sie beim Veranstaltungskalender im Suchfeld das Stichwort 'Sternenkinder' eingeben.


Grabverkauf und Grabpflege

Auf dem Friedhof am Hörnli und auf dem Wolfgottesacker können Sie ein Nutzungsrecht für Grabstätten erwerben. Zudem unterstützt Sie die Stadtgärtnerei bei deren Unterhalt und Pflege. 

Grabarten und Grabmale

Es gibt viele Grabformen - vom Familiengrab oder dem Reihengrab über die Urnennische bis hin zum Waldcarré. Wir zeigen Ihnen die Unterschiede auf und beraten Sie gerne.

Kontakt Friedhöfe

Friedhof am Hörnli

Hörnliallee 70
4125 Riehen

Öffnungszeiten

Montag - Sonntag
Sommerzeit 07.00 - 19.30 Uhr
Winterzeit 08.00 - 17.30 Uhr

Wolfgottesacker

Münchensteinerstr. 99
4052 Basel

Öffnungszeiten

Montag - Sonntag
Sommerzeit 07.30 - 19.30 Uhr
Winterzeit 08.00 - 17.30 Uhr

Bestimmung der Bestattungsart

Sie haben die Möglichkeit, bereits zu Lebzeiten zu regeln, wie Sie dereinst bestattet werden möchten. Am besten nutzen Sie dafür das untenstehende Formular.

Erklärung über die Bestattungsart (Startet einen Download)

Für dieses Thema zuständig

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