Das Referendum ergreifen
Auf dieser Seite erfahren Sie, wann es zu einer Referendumsabstimmung kommt und wie Sie das Referendum ergreifen können.
Das Referendum
Der Referendum ist ein verfassungsrechtlich verankertes Verfahren, das es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, im Nachhinein über Entscheide oder Fragen von Staatsorganen abzustimmen.
Gesetzliche Grundlagen
Die gesetzlichen Grundlagen zum Referendum finden Sie im Gesetz betreffend Initiative und Referendum (IRG).
Welche Arten von Referenden gibt es?
Die Kantonsverfassung unterscheidet zwischen dem obligatorischen und dem fakultativen Referendum.
Wird die Kantonsverfassung ganz oder teilweise revidiert, müssen die Stimmberechtigten obligatorisch darüber abstimmen. Die Kantonsverfassung zählt zudem weitere Vorlagen auf, die dem obligatorischen Referendum unterliegen.
Von einem fakultativen Referendum spricht man, wenn über eine Vorlage erst abgestimmt wird, wenn dies von den Stimmberechtigten verlangt wird. Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf das fakultative Referendum.
Gegen was kann das fakultative Referendum ergriffen werden?
Alle Gesetze und Grossratsbeschlüsse, die dem fakultativen Referendum unterliegen, werden mit einem entsprechenden Hinweis im Kantonsblatt veröffentlicht. Gegen diese kann das Referendum ergriffen werden.
Wer kann ein Referendum ergreifen?
Alle Stimmberechtigten können das Referendum ergreifen. Die Bildung eines Komitees ist, im Gegensatz zu Initiativen, nicht nötig.
Wie viele Unterschriften braucht es?
Für das Zustandekommen eines fakultativen Referendums sind 2'000 gültige Unterschriften von im Kanton Basel-Stadt Stimmberechtigten nötig.
Welche Formvorschriften gibt es?
Die Frist für die Einreichung des Referendums beträgt 42 Tage vom Tag nach der Veröffentlichung im Kantonsblatt an gerechnet. Massgebend für das Datum der Veröffentlichung ist das Datum des Kantonsblattes. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag oder einen im Kanton anerkannten Feiertag, endet die Frist am darauf folgenden Werktag (Samstage gelten als Werktage).
Die Unterschriftenliste muss folgende Angaben enthalten:
- die Bezeichnung des Gesetzes oder Grossratsbeschlusses mit dem Datum der Beschlussfassung durch den Grossen Rat;
- die politische Gemeinde, in der die Unterzeichnenden stimmberechtigt sind (für die drei Gemeinden Basel, Bettingen und Riehen müssen je eigene Unterschriftenlisten erstellt werden);
- den Hinweis, dass sich strafbar macht, wer das Ergebnis einer Unterschriftensammlung für ein Referendum fälscht.
Die gesamte Unterschriftenliste muss auf Papierbogen (Blatt oder Karte) gestaltet und eingereicht werden. Im Gegensatz zu den Initiativen muss die Unterschriftenliste nicht von der Staatskanzlei vorgeprüft werden.
Die Stimmberechtigten müssen Name, Vorname, Geburtsdatum (Tag, Monat, Jahr) und Adresse (Strasse, Nr.) auf der Unterschriftenliste angeben. Jede Unterschrift muss auf einer separaten Zeile eingetragen werden.
Einreichung: Die Unterschriftenlisten eines Referendums müssen innerhalb der Referendumsfrist ungeprüft und im Original eingereicht werden. Für die persönliche Übergabe im Hof des Rathauses sprechen Sie den Termin bitte frühzeitig mit der Staatskanzlei ab (etwa zwei Wochen im Voraus): Tel. +41 61 267 48 44.
Weiteres Vorgehen
Die Staatskanzlei stellt aufgrund der Stimmrechtsbescheinigung fest, ob das Referendum genügend gültige Unterschriften aufweist und zustande gekommen ist. Die Verfügung über das Zustandekommen veröffentlicht sie im Kantonsblatt.
Der Regierungsrat legt den Termin der Volksabstimmung fest. Die Volksabstimmung muss innerhalb eines Jahres seit dem Grossratsbeschluss stattfinden. Ein zustande gekommenes Referendum kann nicht zurückgezogen werden.
Weiterführende Informationen zu Referenden
Informationen zu Referenden in Gebärdensprache
Dem Kanton Basel-Stadt ist es wichtig, gehörlosen Menschen den Zugang zu Informationen zu erleichtern und einen Beitrag zur Inklusion zu leisten.
Video in Gebärdensprache, Untertitel und Spoken Subtitles sind einschaltbar.
Referenden im Kanton Basel-Stadt
Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über die hängigen und erledigten Referenden im Kanton Basel-Stadt.
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