Entsorgungsmonopol für Gewerbekehricht
Hier erfahren Sie alles über die Siedlungsabfallentsorgung für KMUs ab dem 1. Januar 2025 und wie Sie am besten vorgehen.
Allgemeine Vorgaben
Per 1. Januar 2025 übernimmt das Tiefbauamt Basel-Stadt die Abfallentsorgung für sämtliche kleine und mittlere Unternehmen in Basel. Bis zum 1. Juli 2025 müssen Unternehmen mit weniger als 250 Vollzeitstellen ihre haushaltsähnlichen Abfälle, sogenannte nicht betriebsspezifische Siedlungsabfälle, über das Tiefbauamt entsorgen. Betriebsspezifische Abfälle bleiben davon ausgenommen.
- Wenn Sie mit dem gebührenpflichtigen Bebbi-Sack entsorgen und für alle Abfallarten gemäss offiziellem Abfuhrplan die Stadtreinigung nutzen, müssen Sie nichts unternehmen.
- Wenn Sie bereits als Kundin oder Kunde bei der Stadtreinigung registriert sind, müssen Sie nichts unternehmen.
- Wenn Sie neu dem Entsorgungsmonopol unterstellt sind, beachten Sie bitte die weiterführenden Informationen. Unter Fragen und Antworten finden Sie alle Schritte, die Sie jetzt unternehmen müssen.
Hintergrundinformationen
Der Kanton vollzieht damit das Entsorgungsmonopol bei Gewerbekehricht auf dem Gebiet der Stadt Basel gemäss der Abfallverordnung des Bundes. Dieses umfasst seit dem 1. Januar 2019 neben Haushaltsabfällen auch haushaltsähnliche Abfälle von kleinen und mittleren Unternehmen. Der Grosse Rat hat im Dezember 2022 die Stadtreinigung des Tiefbauamts beauftragt, in Basel das Entsorgungsmonopol bei Gewerbekehricht gemäss der geltenden Verordnung (VVEA) umzusetzen.
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Kontakt für Gewerbekunden
Weitere Dokumente
Merkblatt zur Siedlungsabfallentsorgung bei KMUs (Startet einen Download)Dieses Merkblatt bietet Ihnen eine kompakte Übersicht.
Beschlüsse des Grossen RatsHier finden Sie die Beschlüsse des Grossen Rats zur Umsetzung des Entsorgungsmonopols bei Gewerbekehricht gemäss VVEA
MedienmitteilungPer 1. Januar 2025 übernimmt das Tiefbauamt Basel-Stadt die Abfallentsorgung für sämtliche kleine und mittlere Unternehmen in Basel. Bis zum 1. Juli 2025 müssen Unternehmen mit weniger als 250 Vollzeitstellen ihre haushaltsähnlichen Abfälle über das Tiefbauamt entsorgen. Spezialabfälle bleiben ausgenommen. Damit vollzieht der Kanton das Entsorgungsmonopol bei Gewerbekehricht gemäss der Abfallverordnung des Bundes.