Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Mehrwertabgabefonds

Der Kanton fördert seit 2005 mit Geldern aus dem Mehrwertabgabefonds die Lebensqualität im dichten Stadtraum. Dabei setzt er Massnahmen zur Hitzeminderung, Förderung der Biodiversität, Aufwertung von Erholungsräumen und Ausweitung der Grünflächen auf Basler Boden um.

Was ist der Mehrwertabgabefonds?

Der Mehrwertabgabefonds der Stadt Basel wurde von der Regierung eingerichtet, um einen Ausgleich zur inneren städtebaulichen Verdichtung zu ermöglichen. Die Mehrwertabgabe ist somit ein Erfolgsmodell, dank ihr lässt sich die Lebensqualität im dichten urbanen Umfeld massgeblich erhöhen.


Rechtliche Grundlagen

Gemäss geltendem Bau- und Planungsgesetz (730.100) werden Vorteile, die den Eigentümerinnen und Eigentümern eines Grundstückes in Basel entstehen, wenn die zulässige Geschossfläche durch Änderung der Zoneneinteilung oder der Zonenvorschriften, durch einen Bebauungsplan oder durch eine Bewilligung vergrössert wird, mit einer Mehrwertabgabe belastet (§120). Diese wird dem Mehrwertabgabefonds zugewiesen, der im Bau- und Verkehrsdepartement verwaltet wird (BPV §86 2).

Die Mittel aus dem Mehrwertabgabefonds müssen innerhalb der Stadt für folgende Zwecke eingesetzt werden:

  • Die Schaffung oder Aufwertung öffentlicher Grün- und Freiräume zur Aufwertung des Wohnumfelds 
  • Klimaschutz- und Klimaadaptionsmassnahmen zur Vermeidung und Minderung von Hitzeinseleffekten
  • Das Einrichten oder Optimieren von naturnahen Erholungsräumen, die der Allgemeinheit offenstehen
  • Die Förderung der Biodiversität

Die auf einem Areal abgeschöpften Abgaben können, soweit möglich und sinnvoll, unmittelbar zugunsten von öffentlich zugänglichen Grün- und Freiräumen auf ebendiesem Gebiet verwendet werden. In Ausnahmefällen können die Beiträge auch naturnahen Erholungsräumen ausserhalb des Stadt- und Kantonsgebietes zugesprochen werden, wenn diese angrenzend sind und überwiegend von der hiesigen Bevölkerung genutzt werden. Ordentliche Instandsetzungs- und Unterhaltsarbeiten auf Grünanlagen dürfen hingegen nicht aus dem Mehrwertabgabefonds finanziert werden. Bei Parzellen in Riehen und Bettingen bestimmen die jeweiligen Gemeinden den Verwendungszweck für die dadurch erzielten Einnahmen selbst.


Verwendungszweck

Eine Win-win-Situation

Die Zweckbindung beruht auf dem Grundgedanken, dass eine Verdichtung der Nutzung auf einzelnen Grundstücken in der Stadt Basel nur zu rechtfertigen ist, wenn an einem anderen Ort in der Stadt ein Ausgleich in der Form von zusätzlichen Grünflächen geschaffen wird. 

Der Mehrwertabgabe-Kreislauf (Startet einen Download)

Beitragshöhe

Die Höhe der Abgabe beträgt 40% des Bodenmehrwerts abzüglich eines Freibetrags von CHF 20'000. 

Für dieses Thema zuständig

Inhalt aktualisiert

Kontakt

Christiane Dannenberger
Leiterin Betriebswirtschaft, Stv. Amtsleiterin