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Gemeindeversammlung 2/2024

24. Sep
Turnhalle Bettingen
Symbol für eine Gruppe von Menschen.

Traktanden

  1. Protokoll der Sitzung vom 23. April 2024
  2. Wahl eines Mitglieds in die Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission ab 1. Mai 2025
  3. Kreditvorlage öffentlicher Verkehr: Betrieb eines abendlichen Rufbusses in Bettingen per Fahrplanwechsel vom 15. Dezember 2024
  4. Diversa
    a) Eingegangene Anträge
    b) Weitere Rückmeldungen aus dem Plenum

Weiterführende Informationen zu Traktandum 3

Ausgangslage
An der EGV vom 12. Dezember 2023 haben sich die Stimmberechtigten für die Wiedereinführung des abendlichen Rufbusses ausgesprochen. Zugleich wurde ein Kredit für den Betrieb des Rufbusses bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2024 sowie für die Durchführung einer Submission für den Betrieb in den Folgejahren gesprochen.

Für die Durchführung der Submission hat der Gemeinderat ein externes Büro mit langjähriger Erfahrung in der Ausschreibung von Transportleistungen im öffentlichen Verkehr beigezogen. Dieses hat die Submission integral begleitet, von der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen über die Evaluation der Offerten bis zur Vergabeempfehlung.

Die öffentliche Ausschreibung wurde am 27. Juni 2024 publiziert. Sie beinhaltet den Betrieb des abendlichen Rufbusses ab dem 15. Dezember 2024 fix für 4 Jahre mit Option auf Verlängerung durch die Gemeinde um maximal 5 weitere Jahre. Dies gewährleistet die nötige Flexibilität im Hinblick auf eine allfällige Neuvergabe in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Riehen.

Bis zur Abgabefrist am 07. August 2024 wurde eine gültige Offerte eingereicht. Die Ermittlung der vorteilhaftesten Offerten anhand der vorgängig definierten Zuschlagskriterien entfiel deshalb. Der Gemeinderat hat am 19.08.2024 der Margarethen Bus AG den Zuschlag erteilt, vorbehältlich des dazu nötigen Budgetbeschlusses der EGV, welcher Gegenstand der vorliegenden Kreditvorlage ist.

Alternativen zur Submission, insbesondere eine Direktvergabe, wurden vorgängig ebenfalls geprüft, erwiesen sich aber als nachteilig oder nicht machbar. Grund dafür ist, dass Direkt- vergaben nur im konzessionierten Verkehr möglich sind und im Falle einer Konzessionierung ein Niederflureinstieg des Fahrzeugs Pflicht ist. Hersteller kleiner Fahrzeuge mit Niederflur- einstieg gibt es nur sehr wenige und es sind nicht jene, welche üblicherweise die Busse für den öffentlichen Verkehr herstellen. Entsprechend sind a) die Lieferfristen sehr lang (mind. 12 Monate) und b) passen die Fahrzeuge nicht in die Flotte der öV-Anbieter, weshalb diese kein Interesse haben, ein solches Fahrzeug zu beschaffen.

Konzept Rufbus 2025 und Folgejahre

Angebot
Der Rufbus stellt abends ab ca. 20 Uhr, wenn die Buslinie 32 nur noch bis Bettingen, Dorf verkehrt, die Erschliessung von Bettingen bis ca. 1 Uhr morgens sicher. Er verkehrt nur bei Bedarf und ohne fixe Route bzw. ohne festen Fahrplan innerhalb des ganzen Gemeindegebietes von Bettingen.

Priorität hat dabei die Weiterbeförderung der mit der Buslinie 32 ankommenden Fahrgäste. Dazu wartet der Rufbus an der Haltestelle Bettingen, Dorf auf die Ankunft der von Riehen herkommenden Buslinie 32. In der Gegenrichtung (von der Haustüre im Gemeindegebiet bis zur Haltestelle Bettingen, Dorf) und für alle anderen Fahrten im Gemeindegebiet (von einem beliebigen Punkt A zu einem beliebigen Punkt B) haben die Kundinnen und Kunden ihren Fahrtwunsch vorgängig telefonisch anzumelden.

Die Benutzung des Rufbusses ist für die Fahrgäste kostenlos.

Der Rufbus wird mit einem modernen Kleinbus (Mercedes Benz Sprinter) mit 8 Fahrgastsitzplätzen betrieben (baugleiches Fahrzeug wie Ruftaxi Riehen). Das Diesel-Fahrzeug hat keinen Niederflur-Einstieg, verfügt aber über einen Elektrolift, so dass Fahrgäste im Rollstuhl befördert werden können. Es bietet Platz für einen Kinderwagen. Für den Transport von Kindern stehen zudem die nötigen Gerätschaften (Babyschale, Kindersitz und Sitzerhöhung) zur Verfügung.

Da der Anbieter das Fahrzeug erst bei Auftragserteilung definitiv bestellt, werden die Fahrten bis zu dessen Lieferung mit einem baugleichen Fahrzeug (gleicher Typ, gleiche Grösse, Rollstuhlrampe statt Lift) durchgeführt. Der Anbieter rechnet mit einer Lieferfrist für das neue Fahrzeug von ca. 7 Monaten.

Der Gemeinderat hatte sich erhofft, dass Offerten eingehen, die den Betrieb des Rufbusses mit einem Elektrobus vorsehen, und dies in den Ausschreibungsunterlagen mit entsprechenden Zuschlagskriterien signalisiert. Dies war aber nicht der Fall. Da das nun für den Einsatz vorgesehene Fahrzeug baugleich ist wie das Ruftaxi Riehen, entstehen hingegen Synergien, die im Falle eines Elektrobusses nicht vorhanden gewesen wären. Dies konkret beim Reservefahrzeug und künftig allenfalls in Form eines gemeinsamen Rufbusses.

Kosten
Der Betrieb des Rufbusses kostet bei täglich fünf Betriebsstunden CHF 218'740 pro Jahr inkl. Mehrwertsteuer. Hinzu kommen eine mögliche kleine Reserve fürs Rüsten des Fahrzeuges sowie die Kosten der Anpassung an die Teuerung, die gemäss Vertrag auszugleichen ist. Zusätzliche Leistungen (wenn z.B. die Betriebszeit der Linie 32 um eine Stunde eingekürzt würde und jene des Rufbusses entsprechend verlängert werden müsste) können zu weiteren Anpassungen der Kosten führen.

Der Rufbus verkehrt in den Fahrplanjahren 2025-2028, d.h. der Kredit gilt für die kommenden vier Jahre als neue wiederkehrende Ausgabe gemäss §44 der Gemeindeordnung.

Alternativen
Bei Ablehnung der Kreditvorlage würde die Auftragsvergabe hinfällig und der Betrieb des Rufbusses würde per 14. Dezember 2024 eingestellt. Entsprechend wäre der obere Dorfteil zwischen Bettingen Dorf und Chrischonaklinik abends nach 20 Uhr nicht mehr mit dem öffentlichen Verkehr erschlossen. Gemäss dem Auftrag des Souveräns zur Wiedereinführung des Rufbusses wurden mit dem Kanton dazu keine Alternativen erarbeitet. Im Falle einer Ablehnung der Kreditvorlage müsste der damalige Planungsstand (Betrieb Linie 32 von «Riehen, Bettingerstrasse» bis «Bettingen, Chrischonaklinik» bis Betriebsschluss, dafür durchgehend nur im 30-min-Takt) mit dem Kanton von Neuem geklärt werden.

Antrag 1 des Gemeinderates
Die Einwohnergemeindeversammlung vom 24. September 2024 bewilligt den Kredit für den Betrieb des abendlichen Rufbusses in Bettingen für die Fahrplanjahre 2025 bis 2028 in der Höhe von CHF 230'000 pro Jahr inkl. MwSt. zuzüglich Teuerung und allfälligen kleineren Anpassungen am Betriebskonzept.

Antrag 2 des Gemeinderates
Die Einwohnergemeindeversammlung gibt dem Gemeinderat die Kompetenz, über die Ausübung der optionalen Vertragsverlängerung zu denselben Konditionen um maximal fünf weitere Jahre (Fahrplanjahre 2029 bis max. 2033) zu entscheiden.

Prüfung GRPK: Ausschreibung Rufbus - und folgendem Kreditantrag
Bericht und Antrag der Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission (GRPK) Bettingen zum Antrag Gemeinderat an Gemeindeversammlung vom 24. September 2024

Auftrag und Ziel
Gestützt auf § 34 Abs. 4 Bst. a) Gemeindeordnung (GO) prüft die GRPK als von der Gemeindeversammlung gewähltes Kontrollorgan die Anträge für die Stimmberechtigten. Sie
erstattet den Stimmberechtigten schriftlich Bericht über ihre Feststellungen und stellt Antrag gemäss § 2 Abs. 3 Ordnung für die Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission (OGRPK).

Prüfgebiet
An der Einwohnergemeindeversammlung (EGV) vom 12.12.2023 haben sich die Stimmberechtigten für die Wiedereinführung des abendlichen Rufbusses ausgesprochen. Zugleich wurde ein Kredit für den Betrieb des Rufbusses bis zum Fahrplanwechsel mi Dezember 2024 sowie für die Durchführung einer Submission für den Betrieb in den Folgejahren gesprochen.
Das Ergebnis der Submission führt nun zu einem entsprechenden Kreditantrag. Die Prüfung des Antrags umfasst die Rechtmässigkeit, die finanzrechtliche und rechnerische Richtigkeit
sowie die Zweckmässigkeit und Effektivität unter Einbezug der langfristigen Strategie des Gemeinderats.

Durchführung der Prüfung
Die Prüfung wurde auf Basis der Unterlagen des Gemeinderats zum Geschäft (Nummer 2255 im CMI) durchgeführt.

Feststellungen der GRPK
Der Gemeinderat hat mithilfe der Firma Rapp Ausschreibeunterlagen erstellt und am 26.06.2024 diese ni SIMAP als Projekt 283846 mi offenen Verfahren publiziert. Es gab 9 Abrufe der Unterlagen und ein Angebot der Margrethen Bus AG (MAB). Die Öffnung des Angebots fand am 09.08.2024 statt und wurde ordentlich protokolliert. Dei Offerte war gültig. Insbesondere erfüllte sie die Eignungskriterien, und umfasst ale verlangten Leistungen in der nötigen Qualität. Der Gemeinderat hat ni Vorbereitung der Kreditvorlage auch geklärt, ob es sich für den Zeitraum des Vertrages mi Fale der Annahme um gebundene Ausgaben handelt. Es handelt sich um gebundene Ausgaben. Die Kosten, ohne Reserve, betragen CHF 218'740 pro Jahr inkl. MwSt. bei 365 Tagen und 5 Stunden Betriebszeit. Es gibt auch eine Option der MAB, am Wochenende mit Nachtbusbetrieb der
Linie 32 die Betriebszeiten von 01.00 bis 03.30 Uhr zu verlängern (CHF 235/Nacht excl. MwSt., Preisstand Oktober 2024). Diese Option ist kein Teil der Kreditvorlage und wird vom Gemeinderat nicht beantragt. Der Antrag des Gemeinderats erfült eal Prüfkriterien.
Der Gemeinderat beantragt CHF 2300' 00 pro Jahr inkl. MwSt,. welche eine kleine Reserve einschliesst, um allfällige Anpassungen an die Teuerung vornehmen zu können und/oder zusätzliche Leistungen anfordern zu können, die unter anderem aufgrund angepasster
Betriebszeiten bei der Linie 32 nötigt werden können.

Antrag
Die GRPK empfiehlt der Einwohnergemeindeversammlung, den Antrag des Gemeinderats (Unterantrag 1 und 2) anzunehmen.

Veranstaltungsort

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