Betroffen von Gewalt
Wenn Sie in der Schweiz durch eine Straftat körperlich, psychisch oder sexuell beeinträchtigt wurden, haben Sie ein Recht auf Unterstützung und Hilfe: auf Opferhilfe.
Sind Sie selbst von Gewalt betroffen?
Damit Sie möglichst schnell Unterstützung erhalten, empfehlen wir Ihnen, sich an eine Opferberatungsstelle zu wenden. Sie erhalten dort kostenlose und umfassende Beratung. Bei Bedarf werden Ihnen Fachpersonen (Therapeutinnen und Therapeuten, Anwältinnen und Anwälten, Ärztinnen und Ärzten) vermittelt. Sie erhalten auch Soforthilfe für die dringendsten Bedürfnisse, die als Folge der Gewalttat entstehen.
Eine Ihnen nahe stehende Person oder jemand, den Sie kennen, ist von Gewalt betroffen?
Auch Angehörige von Opfern und ihnen nahestehende Personen können Opferhilfe erhalten. Wenden Sie sich in jedem Fall möglichst rasch an eine Beratungsstelle der Opferhilfe Ihrer Wahl oder unterstützen Sie Gewalt betroffene Personen, sich dorthin zu wenden.
Wichtig zu Wissen
Opferberatungsstellen gibt es in der ganzen Schweiz. Sie dürfen frei wählen, wo Sie sich beraten lassen.
Amt für Sozialbeiträge (ASB)
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch und Freitag:
08.30 - 11.30 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr
Dienstag:
08.30 - 11.30 Uhr und 13.30 - 15.00 Uhr
Donnerstag:
10.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr