Mietbeiträge für rollstuhlgängiges Wohnen beantragen
Sind Sie auf einen Rollstuhl angewiesen? Dann könnten Sie Beiträge für die Miete einer rollstuhlgängigen Wohnung erhalten.
Wann und wie können Sie sich anmelden?
Um einen Beitrag für die Miete einer rollstuhlgängigen Wohnung zu erhalten, müssen Sie schriftlich beim Amt für Sozialbeiträge einen Antrag stellen.
Die Anmeldung in 4 Schritten
1. Laden Sie das Antragsformular auf Beiträge für die Miete einer rollstuhlgängigen Wohnung (PDF, 635 KB) herunter.
2. Füllen Sie das Formular am Computer aus oder drucken Sie es aus, um Ihre Anmeldung auf Papier zu erstellen.
3. Stellen Sie die im Formular genannten erforderlichen Belege zusammen. Bitte schicken Sie nur Kopien ein. Originale werden nicht zurückgeschickt.
4. Drucken Sie den Antrag aus und unterschreiben Sie diesen. Senden Sie den ausgefüllten Antrag mit den Kopien Ihrer Belege an folgende Adresse:
Amt für Sozialbeiträge
Mietzinsbeiträge
Postfach
4005 Basel
Alle Ihre Angaben werden streng vertraulich behandelt.
Benötigen Sie Hilfe beim Ausfüllen? Wir sind für Sie da!
Was passiert mit Ihrer Anmeldung?
- Ihre Anmeldung wird von einer Fachperson in unserer Abteilung entgegengenommen und geprüft.
- Fehlen Unterlagen, kontaktieren wir Sie.
- Sind alle Unterlagen vollständig, beträgt die Bearbeitungszeit ungefähr 6 Wochen.
- Nach dem Entscheid erhalten Sie von uns eine schriftliche Antwort mit einer Zusage oder eine Absage mit Begründung.
Sie erhalten eine Zusage: Worauf müssen Sie achten?
- In der Zusage wird Ihnen die Höhe des Beitrags genannt. Das Geld erhalten Sie monatlich.
- Die Zusage gilt, so lange sich an Ihrer Lebenssituation nichts ändert.
- Wir überweisen Ihnen die Beiträge ab dem ersten Monat nach Einreichung des Antrags. Für die Zeit vor Ihrer Anmeldung (rückwirkend) werden keine Beiträge gewährt.
Meldepflicht bei geänderten Verhältnissen
Wesentliche Veränderungen müssen Sie uns sofort melden. Dazu gehören:
- Änderungen an Ihrer finanziellen Situation +/- 20% (z.B. Einnahmen, Vermögen)
- Wohnungswechsel (Umzug/Wegzug)
- Auszug / Einzug von Mitbewohner/innen
- Zivilstandesänderung
- Änderung der Zahlungsverbindung
Melden Sie uns diese Veränderungen schriftlich oder per E-Mail. Legen Sie nach Möglichkeit Nachweise bei. Schreiben Sie bitte Name, Vorname und Versicherten-Nummer auf die Nachweise. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie etwas melden müssen, fragen Sie bei uns nach.
Sie erhalten eine Absage: Wie weiter?
Mögliche Gründe für eine Absage
- Sie haben Anspruch auf eine Rente der AHV oder IV.
- Die Wohnung ist zu gross für den Haushalt und hat zu viele Zimmer.
- Sie leben seit weniger als zwei Jahren im Kanton Basel-Stadt. In diesem Fall schreiben wir Ihnen, ab welchem Datum Sie einen Antrag stellen können.
Falls Sie Rückfragen haben, melden Sie sich gerne bei uns.
Machen Sie den Kurztest, welche Sozialleistungen für Sie in Frage kommen.
Wir sind für Sie da!
In der Abteilung Mietbeiträge arbeiten etwa 20 Fachpersonen. Uns ist es ein Anliegen, dass Sie die Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen. Sie dürfen sich gerne mit Ihren Fragen bei uns melden.
Rufen Sie uns an Telefon: +41 61 267 87 11
Schreiben Sie uns eine E-Mail: asb-mb@bs.ch
Schreiben Sie uns oder kommen Sie vorbei.
Amt für Sozialbeiträge (ASB)
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch und Freitag:
08.30 - 11.30 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr
Dienstag:
08.30 - 11.30 Uhr und 13.30 - 15.00 Uhr
Donnerstag:
10.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr