Überbrückungsleistungen beantragen
Wann und wo können Sie sich anmelden?
Melden Sie sich für Überbrückungsleistungen an, sobald Sie
- über 60 Jahre alt sind,
- frühestens im Monat Ihres 60. Geburtstages keinen Anspruch auf Arbeitslosentaggelder mehr haben,
- und zusätzlich kein oder wenig Vermögen haben, d.h. weniger als 50’000 Franken (Alleinstehende) oder 100’000 Franken (Ehepaare).
Melden Sie sich so bald wie möglich an, denn Sie erhalten Überbrückungsleistungen in der Regel ab dem Zeitpunkt Ihrer Anmeldung. Nur in Ausnahmefällen können Leistungen rückwirkend ausbezahlt werden.
Welche Unterlagen benötigen Sie?
Um sich für Überbrückungsleistungen anzumelden, braucht es diese Informationen und Belege:
- Wie hoch sind die AHV-Beiträge und Ihre Altersrente (bei Männern ab 62 Jahren und bei Frauen ab 61 Jahren). Diese Informationen finden Sie in Ihrem individuellen AHV-Kontoauszug und der Vorausberechnung der Altersrente.
- Ihren individuellen AHV-Kontoauszug bestellen Sie hier Die Vorausberechnung Ihrer Altersrente erhalten Sie bei der LINK Ausgleichskasse.
- Wie hoch ist Ihr aktuelles EInkommen? Dieses kann zum Beispiel aus einer Erwerbsarbeit oder aus Mieteinnahmen stammen.
- Lohnabrechnungen
- Kontoauszüge mit regelmässigen Mietzinseingängen
- Angaben zu Ihrem Vermögen: Hierzu gehören zum Beispiel Ersparnisse und Wohneigentum.
- Steuerbescheinigungen Bank- und Postkonti
- Angaben zu Ihren Ausgaben: Dazu zählen vor allem die Mietkosten und die Krankenkassenprämien.
- Mietvertrag
- Krankenkassenpolice
Alle Ihre Angaben werden streng vertraulich behandelt.
Wichtig zu wissen
Wenn Sie sich für Überbrückungsleistungen anmelden, können Sie ab Ihrer Pensionierung automatisch Ergänzungsleistungen erhalten. Sie müssen also Ihre Anmeldung und die Unterlagen nur einmal einsenden.
Wie können Sie sich anmelden?
Die Anmeldung in 4 Schritten:
1. Füllen Sie das Anmeldeformular online auf der zentralen Seite des Bundes aus.
2. Drucken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular aus und unterschreiben Sie dieses.
3. Stellen Sie die Belege zusammen.
(Bitte nur Kopien einschicken. Originale werden nicht zurückgeschickt).
4. Senden Sie die ausgefüllte und unterschriebene Anmeldung mit den Kopien Ihrer Belege an das Amt für Sozialbeiträge (ASB):
Amt für Sozialbeiträge
Abteilung Überbrückungsleistungen
Grenzacherstrasse 62
4005 Basel
E-Mail: asb@bs.ch
Brauchen Sie Hilfe bei der Anmeldung oder haben Sie keinen Computer, Drucker oder Internetanschluss, melden Sie sich bei uns.
Was passiert mit Ihrer Anmeldung?
- Ihre Anmeldung wird von einer Fachperson in unserer Abteilung entgegengenommen und geprüft.
- Fehlen Unterlagen, kontaktieren wir Sie.
- Sind alle Unterlagen vollständig, beträgt die Bearbeitungszeit ungefähr 3 Monate.
- Nach dem Entscheid erhalten Sie von uns eine schriftliche Antwort mit einer Zusage oder eine Absage mit Begründung.
Sie erhalten eine Zusage: Worauf müssen Sie achten?
- In der Zusage wird Ihnen der Betrag und der Beginn der Zahlungen genannt. Das Geld wird Ihnen direkt überwiesen.
- Ihr Anspruch auf Ergänzungsleistungen ab Erreichen des Rentenalters wird automatisch geprüft. Sie erhalten hierzu spätestens 6 Monate vor Erreichen des Rentenalters eine Mitteilung und müssen nicht erneut alle Belege einreichen.
- Wenn Sie eine Zusage erhalten haben, brauchen Sie in den folgenden Jahren keine neue Anmeldung vorzunehmen.
- Wenn sich Ihre private oder finanzielle Lebenssituation ändert, müssen Sie dies sofort schriftlich per E-Mail oder per Brief melden. Legen Sie Nachweise (falls vorhanden) in Kopie bei. Zu viel erhaltene Zahlungen müssen sonst eventuell zurückbezahlt werden. Zu gering erhaltene Zahlungen können erst ab Ihrer Änderungsmeldung erhöht werden. Hier finden Sie sämtliche Informationen zur Meldepflicht.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie etwas melden müssen, fragen Sie gerne bei uns nach.
Wichtig zu wissen
- Wenn Sie Überbrückungsleistungen erhalten, profitieren Sie von weiteren Vorteilen, wie zum Beispiel die Möglichkeit zum Einkaufen im Caritas Markt oder von vergünstigten Kultur- und Freizeitangeboten mit der Kulturlegi .
Sie erhalten eine Absage: wie weiter?
Befinden Sie sich in einer finanziellen Notlage?
Wenden Sie sich an die Sozialhilfe.
Lassen Sie sich telefonisch beraten oder kommen Sie auch ohne Termin persönlich vorbei. Gerne können Sie einen Termin vereinbaren, um Wartezeiten zu verhindern.
Mögliche Gründe für eine Absage:
- Ihr Vermögen ist höher als 50’000 Franken (Alleinstehende) oder 100’000 Franken (Ehepaare).
- Ihr anrechenbares Einkommen inkl. Vermögen ist höher als die anerkannten Ausgaben.
- Sie sind nicht ausgesteuert. In diesem Fall melden Sie sich bei der Arbeitslosenkasse.
Weiterführende Links und Organisationen:
Hier finden Sie weitere generelle Informationen zu Ergänzungsleistungen (EL)
Machen Sie den Kurztest, welche Sozialleistungen für Sie in Frage kommen.
Formulare und Merkblätter
Formulare und Merkblätter
Antrag für Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose Merkblatt AHV-IV Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose Merkblatt Neuanmeldung ÜL (Startet einen Download) Merkblatt ÜL_Ihre Meldepflicht 2024.pdf (Startet einen Download) Merkblatt ÜL_zu Hause 2025.pdf (Startet einen Download) Merkblatt ÜL_betreffend Wohnungen mit Serviceangebot für Betagte.pdf (Startet einen Download)Wir sind für Sie da!
In der auch für die Überbrückungsleistungen zuständigen Abteilung arbeiten etwa 50 Fachpersonen. Uns ist es ein Anliegen, dass Sie die Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen. Sie dürfen sich gerne mit Ihren Fragen bei uns melden, natürlich auch wenn Sie in einer finanziellen Notsituation nicht mehr weiterwissen.
Rufen Sie uns an Telefon: +41 61 267 86 66
Schreiben Sie uns eine E-Mail: asb@bs.ch
Schreiben Sie uns oder kommen Sie vorbei.
Amt für Sozialbeiträge (ASB)
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch und Freitag:
08.30 - 11.30 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr
Dienstag:
08.30 - 11.30 Uhr und 13.30 - 15.00 Uhr
Donnerstag:
10.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr