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Holzheizungen

Hier finden Sie die Förderbeiträge für automatische Holzfeuerungen.

Illustration von einem Haus mit Holzheizung.
Automatische Holzheizungen mit Pellets oder Holzhackschnitzeln verwenden einen nachwachsenden Rohstoff und gelten deshalb als klimaneutral. Holz wächst nach und bindet dabei Kohlendioxid, das bei der Verbrennung wieder frei wird.
© Guido Köhler

Beitragssätze

Massnahmen
Beitragssatz ausserhalb Fernwärmegebiet
Beitragssatz innerhalb Fernwärmegebiet
Dezentrale Einzelpelletfeuerungen
pauschal Fr. 1'000.- 
pauschal Fr. 500.-
Neuanlagen bis 70 kW
Fr. 10'000.- + Fr. 200.- / kWth
Fr. 5'000.- + Fr. 100.- / kWth
Neuanlagen von 70 bis 500 kW
Fr. 15'000.- + Fr. 130.- / kWth
keine Beiträge

Allgemeine Förderbeitragsbedingungen

  • Reichen Sie Ihren Antrag auf Förderbeiträge vor Baubeginn ein.
  • Der Förderbeitrag beträgt maximal 40 Prozent Ihrer gesamten Investitionskosten.

Spezifische Vorgaben

  • Die neue Heizung ersetzt eine bestehende Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizung.
  • Die Anlage kann zusammen mit weiteren erneuerbar betriebenen Heizsystemen eingesetzt werden (z.B. Solaranlage). 
  • Bei der Installation sind die Anforderungen, Nebenbedingungen und Dimensionierungsgrundlagen gemäss Energieverordnung zu beachten resp. einzuhalten.
  • Der Förderbeitrag wird mit maximal 50 Wth installierter Nennleistung pro m2 EBF bemessen. 

Bitte beachten Sie

  • Innerhalb des bestehenden und geplanten Fernwärmegebiets gibt es für dezentrale Heizungen wie automatische Holzheizungen halbierte oder gar keine Förderbeiträge. Ausnahmen sind möglich, wenn eine Liegenschaft aus technischen Gründen nicht an die Fernwärme angeschlossen werden kann oder bei ausserordentlichen Anschlusskosten. Ausgenommen sind auch vollständige Anträge auf Förderbeiträge für Holzheizungen im Fernwärmegebiet, die vor Ablauf der Übergangsfrist am 31. Mai 2025 eingereicht wurden.
  • Automatische Holzheizungen sind bewilligungspflichtig. Unterlagen für das Baugesuch finden Sie auf der Webseite des Bau- und Gastgewerbeinspektorats.

Mögliche zusätzliche Förderbeiträge

  • Aktion GEAK Plus: Wenn Sie einen GEAK Plus erstellen lassen, erhalten Sie 500 Franken, auch wenn Sie noch keine Massnahmen umgesetzt haben. 
  • Restwertentschädigung: Falls Sie eine Gasheizung im Zuge der Gasnetzstilllegung ersetzen und bereits von IWB einen Stilllegungstermin erhalten haben, können Sie für Ihre Gasheizung, sofern sie jünger als 20 Jahre alt ist, eine Restwertentschädigung beantragen.

Weitere Informationen und Hilfsmittel

Hier finden Sie mehr zum Thema Heizungsersatz:


Kontakt

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