Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Förderbeiträge Energie

Der Kanton Basel-Stadt richtet Förderbeiträge für energetische Sanierungen, effiziente Neubauten und für Anlagen zur Nutzung von erneuerbarer Energie aus. Hier finden Sie Informationen zu den Fördergegenständen, zur Höhe der Beiträge und zum Gesuchsportal.

Vor Baubeginn

Damit Ihr Gesuch um Förderbeiträge berücksichtigt werden kann, muss es in jedem Fall vor Baubeginn und vor der geplanten Installation einer Anlage eingereicht werden. Reichen Sie Ihr Gesuch erst nach Baubeginn ein, haben Sie keinen Anspruch auf Förderbeiträge.

Online-Gesuchsportal

Nutzen Sie für die Gesuchseingabe das Online-Gesuchsportal des Gebäudeprogramms:

Registrieren Sie sich im Online-Gesuchsportal. Sie werden Schritt für Schritt durch den Antragsprozess geführt bis zur abschliessenden Bestätigung. Danach drucken Sie das Gesuch aus und unterzeichnen es.

Bitte reichen Sie das unterzeichnete Gesuch so rasch wie möglich ein, entweder eingescannt per E-Mail oder per Post an: Amt für Umwelt und Energie, Abteilung Energie, Spiegelgasse 15, 4001 Basel.

Abteilung Energie

Förderung und Aktionen

Weitere Rahmenbedingungen

Untere Limite: 1'000 Franken

Wird bei einem Gesuch die Limite von 1'000 Franken nicht erreicht, wird kein Förderbeitrag ausgerichtet. Davon ausgenommen sind Aktionen sowie Beiträge für Massnahmen unter 1'000 Franken, die in einem GEAK-Plus-Beratungsbericht empfohlen werden.

Obere Limite: 40 Prozent Ihrer Investition

Die obere Limite für Förderbeiträge beträgt maximal 40 Prozent Ihrer gesamten Investitionskosten für Energieeffizienzmassnahmen. Dies gilt auch für Förderbeiträge, die pro Einheit ausgerichtet werden (z.B. für eine Wärmepumpe).

GEAK Plus bei Beiträgen über 10'000 Franken

Erhalten Sie Förderbeiträge über 10'000 Franken für bestimmte Bauteile (Dach, Wand, PV-Anlage, Boden gegen aussen und tiefer als 2 m im Erdreich), sind Sie verpflichtet, einen GEAK Plus oder eine Gebäudeanalyse mit Vorgehensempfehlung gemäss Pflichtenheft BFE einzureichen. 

Herkunft der Fördermittel

Die Fördermittel stammen aus der Förderabgabe. Dieser Abgabe haben die Basler Stimmberechtigten im Jahr 1984 zugestimmt. 

Sie beträgt 9 Prozent der Netzkosten und wird mit der Stromrechnung erhoben. Zudem erhält der Kanton über die Teilzweckbindung der CO2-Abgabe Fördermittel vom Bund.

Fördergegenstände im Überblick

Für welche Massnahmen erhalten Sie Förderbeiträge?

Das Dokument «Förderbeiträge Energiesparmassnahmen Kanton Basel-Stadt» fasst die Informationen, die Sie auf dieser Seite finden, in einem PDF zum Herunterladen zusammen.

Die rechtliche Grundlage zu den Förderbeiträgen ist in der kantonalen Energieverordnung, Anhang 11, festgehalten.

Im Folgenden finden Sie alle Fördergegenstände, Angaben zur Höhe der Förderbeiträge und zu den Voraussetzungen, die bei der Eingabe von Beitragsgesuchen zu beachten sind.


Beiträge für die Gebäudehülle

Hier finden Sie die Fördergegenstände im Bereich Gebäudehülle.

Einzelbauteilsanierung

Eine gute Wärmedämmung senkt den Bedarf an Heizenergie nachhaltig, steigert den Wert eines Gebäudes und führt zu mehr Wohnkomfort.

Die Sanierung einzelner Teile der Gebäudehülle wird mit Beiträgen für Einzelbauteilsanierungen unterstützt.

In der Wegleitung Förderung Dämmmassnahmen finden Sie ausführliche Informationen zum Thema Einzelbauteilsanierungen.

Beitragssätze pro Quadratmeter sanierte Fläche

Sanierte Fläche
Wärmedämmung
Beitragssatz
Wand/ Boden gegen aussen
U ≤ 0.2  W/m2*K
Fr. 70.00 / m2
Dach
U ≤ 0.2  W/m2*K
Fr. 50.00 / m2
Wand / Boden gegen Erdreich (bis 2m)
U ≤ 0.20  W/m2*K
Fr. 40.00 / m2
Wand / Boden gegen Erdreich (tiefer als 2m)
U ≤ 0.25  W/m2*K
Fr. 20.00 / m2
Fenster
Ug ≤ 0.7  W/m2*K
Fr. 50.00 / m2
Estrichboden / Kellerdecke
U ≤ 0.25 W/m2*K
Fr. 20.00 / m2

Hier finden Sie weiterführende Informationen zum energetischen Sanieren.

Gesamtsanierung

Mit einem rundum sanierten Gebäude kann der Energieverbrauch um die Hälfte oder mehr gesenkt werden - eine sinnvolle Investition für die Zukunft. Gesamtsanierungen werden mit namhaften Beiträgen unterstützt. Nach dem Motto «Einmal, dafür richtig» sparen Sie Geld durch die Bündelung der Arbeitsschritte. Es ist aber auch möglich, in Etappen zu sanieren. Zusätzlich zu den Beiträgen für Einzelbauteile erhalten Sie bei einer Gesamtsanierung einen Bonus, der den Förderbeitrag im besten Fall verdreifacht.

Beitragssätze Gesamtsanierung

Massnahmen
Beitragssatz
Stufe 1: Sanierung erreicht GEAK Stufe B
Fr. 25.00
Stufe 2: Sanierung erreicht GEAK Stufe A
Fr. 50.00

Vorgehen

Wählen Sie auf der Webseite www.geak.ch einen GEAK-Experten aus. Damit das Vorhaben gelingt, planen Sie zusammen mit einem Planungs- resp. Architekturbüro möglichst weitgehend den Umfang und die Details des Gesamtsanierungsprojekts.

Gesuche für eine Gesamtsanierung müssen vor Baubeginn eingereicht werden. Relevant ist jedoch der Baubeginn der einzelnen Bauteile, die zum Gesamtsanierungsprojekt gehören und für die es den Gesamtsanierungs-Bonus gibt.

Eine Gesamtsanierung ist meist ein umfangreiches Vorhaben, das in der Regel baubewilligungspflichtig ist. Das Gelingen beruht sehr wesentlich auf dem Beizug von Fachleuten, die einerseits die Bedingungen der kantonalen Behörden kennen, andererseits aber auch mit den Bedingungen und einzuhaltenden Fristen des Förderprogramms vertraut sind.

Bitte beachten Sie:

  • Denken Sie daran, den GEAK nach Abschluss der Sanierung aktualisieren zu lassen (Verbesserung auf Stufe B oder A) und ihn zusammen mit den Abschlussdokumenten einzureichen.
  • Erhalten Sie Förderbeiträge über 10'000 Franken, sind Sie verpflichtet, einen GEAK Plus erstellen zu lassen. 
  • Umfassende Gesamtsanierungen mit Minergie-Zertifikat sind ebenfalls förderbeitragsberechtigt. 

Über den Gebäudeenergieausweis der Kantone GEAK erfahren Sie mehr über die folgenden Links. Profitieren Sie von den aktuellen Aktionen!

Gesamtsanierung mit Minergie-Zertifikat

Umfassende Gesamtsanierungen mit Minergie-Zertifikat sind ebenfalls förderbeitragsberechtigt.

Beitragssätze Minergie

Erreichter Standard
EFH
MFH
Nicht-Wohnbau
Minergie (-A)
Fr. 100.00 / m2 EBF
Fr. 60.00 / m2 EBF
Fr. 40.00 / m2 EBF
Minergie P (-A)
Fr. 155.00 / m2 EBF
Fr. 90.00 / m2 EBF
Fr. 65.00 / m2 EBF
Zusatzbeitrag ECO
Fr. 5.00 / m2 EBF
Fr. 5.00 / m2 EBF
Fr. 5.00 / m2 EBF
EBF = Energiebezugsfläche

Bitte beachten Sie:

Eine Kombination von Förderbeiträgen für Gesamtsanierungen und für Einzelbauteile, Einzelanlagen oder eine Sanierung in Etappen ist nicht möglich.

Minergie ist der Schweizer Baustandard für Komfort, Effizienz und Klimaschutz. Hier finden Sie weitere Informationen.

Neubau

Neubauten, die energetisch über die Anforderungen der Verordnung zum Energiegesetz hinausgehen, sind förderbeitragsberechtigt. Bedingung ist die Einhaltung des Minergie-P- oder Minergie-A-Standards.

Für alle Massnahmen, welche zur Erreichung des geforderten Standards nötig sind, werden keine zusätzlichen Förderbeiträge gewährt.

Beitragssätze Neubau

Massnahmen
Beitragssatz
Für die ersten 1'000 m2 EBF
Fr. 100.00 / m2
Ab 1'000 m2 EBF
Fr. 25.00 / m2
Zusatz ECO
Fr. 5.00 / m2
EBF = Energiebezugsfläche

Minergie ist der Schweizer Baustandard für Komfort, Effizienz und Klimaschutz. Hier finden Sie weitere Informationen.

Kontrollierte Wohnungslüftung

Eine kontrollierte Wohnungslüftung regelt die Frischluftzufuhr einer Wohnung, ohne dass dabei die Fenster geöffnet werden müssen. Dank moderner Geräte lässt sich dabei erheblich Heizenergie sparen.

Die verbrauchte Luft wird automatisch abgeführt und durch frische, über einen Wärmeaustauscher vorgeheizte Aussenluft ersetzt. Damit steigt der Wohnkomfort und unnötige Wärmeverluste durch geöffnete oder gekippte Fenster sind bei Ihnen kein Thema mehr, Schimmelprobleme auch nicht.

Beitragssatz kontrollierte Wohnungslüftung

Massnahmen
Beitragssatz
Pro Wohneinheit
max. Fr. 2'400.00 (s. Regelung für obere Limite von Förderbeiträgen)

Gebäudeenergieausweis der Kantone GEAK

Mit dem GEAK Plus werden Schwachstellen an Gebäudehülle und Haustechnik aufgedeckt. Zudem enthält der Bericht verschiedene Varianten, die aufzeigen, mit welchen Massnahmen wie viel Energie eingespart werden kann.

Beitragssatz GEAK Plus

Massnahmen
Beitragssatz
GEAK Plus für EFH
Fr. 1‘000.00 / Gebäude
GEAK Plus für MFH, Verwaltung, Schule
Fr. 1‘500.00 / Gebäude

Bitte beachten Sie:

  • Vom Amt für Umwelt und Energie bestätigte Förderbeitragsgesuche für Massnahmen aus dem GEAK Plus sind 5 Jahre gültig.
  • Wird mindestens eine förderberechtigte Massnahme aus dem Bericht umgesetzt, gibt es Förderbeiträge für die förderbeitragsberechtigte Massnahme selbst und für den GEAK Plus.
  • Bei Förderbeiträgen ab 10'000 Franken (für Dach, Wand, Boden gegen aussen und mehr als 2 m im Erdreich sowie PV-Anlagen) muss ein GEAK Plus erstellt und dem Gesuch beigelegt werden. Kann für einen Gebäudetyp kein GEAK Plus erstellt werden, muss eine Grobanalyse mit Vorgehensempfehlung gemäss Pflichtenheft BFE vorgelegt werden.

Über den Gebäudeenergieausweis der Kantone GEAK erfahren Sie mehr über die folgenden Links.


Beiträge für erneuerbar betriebene Heizungen

Hier finden Sie die Fördergegenstände im Bereich erneuerbar betriebene Heizungen.

Wärmepumpen

Mit einer Wärmepumpe wird die Wärme aus dem Erdreich, dem Grundwasser oder der Luft auf ein nutzbares Temperaturniveau gebracht. Mit einem Teil Strom können bis zu fünf Teile Wärme erzeugt werden.

Luft/Wasser-, Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen, die als Hauptheizung eingesetzt werden und eine Öl-, Gas- oder Elektroheizung ersetzen, sind förderbeitragsberechtigt. Hierbei sind die Anforderungen, Nebenbedingungen und Dimensionierungsgrundlagen gemäss Energieverordnung zu beachten resp. einzuhalten.

Beitragssätze Wärmepumpen

Massnahmen
Beitragssätze
Luft/Wasser-WP
Fr. 8'000.00 + Fr. 250.00 / kW th
Sole/Wasser- & Wasser/Wasser-WP bis 10 kW th
max. Fr. 30'000.00 (s. Regelung für obere Limite von Förderbeiträgen)
Sole/Wasser- & Wasser/Wasser-WP ab 10 kW th
Fr. 25'500.00 / Anlage + Fr. 450.00 / kW th
Zusatzbeitrag Erstinstallation Wärmeverteilsystem
Fr. 3'000.00 + Fr. 200.00 / kW

Bitte beachten Sie:

  • Der Förderbeitrag wird mit maximal 50 W th installierter Nennleistung pro m2 Energiebezugsfläche (EBF) bemessen.
  • Die Installation einer Wärmepumpe ist zum Teil melde- bzw. baubewilligungspflichtig. 
Meldepflicht oder Bewilligungsverfahren

Im Folgenden finden Sie Angaben dazu, in welchen Fällen bei der Installation einer Wärmepumpe eine Baubewilligung nötig ist und wann nicht.

Hier finden Sie weitere Hilfsmittel und Informationen, die im Zusammenhang mit Wärmepumpen für Sie von Interesse sein können.

Die folgenden Publikationen befassen sich mit guten Lösungen für Wärmepumpen in schwierigen Einbausituationen in der Stadt und mit der Betriebsoptimierung von Wärmepumpen.

Holzheizungen

Automatische Holzheizungen mit Pellets oder Holzhackschnitzeln verwenden einen nachwachsenden Rohstoff und gelten deshalb als klimaneutral. Holz wächst nach und bindet dabei Kohlendioxid, das bei der Verbrennung wieder frei wird.

Eine Automatische Holzheizung ist förderberechtigt, wenn sie als Hauptheizung eingesetzt werden und eine Öl-, Gas- oder Elektroheizung ersetzen. Hierbei sind die Anforderungen, Nebenbedingungen und Dimensionierungsgrundlagen gemäss Energieverordnung einzuhalten.

Beitragssätze Holzheizungen

Massnahmen
Beitragssätze
Dezentrale Einzelpelletfeuerungen
max. Fr. 1'000.00 (s. Regelung für obere Limite von Förderbeiträgen)
Neuanlagen bis 70 kW
Fr. 10'000.00 + Fr. 200.00 / kW th
Neuanlagen von 70 bis 500 kW
Fr. 15'000.00 + Fr. 130.00 / kW th
Zusatzbeitrag Erstinstallation Wärmeverteilsystem
Fr. 3'000.00 + Fr. 200.00 / kW 

Bitte beachten Sie:

  • Der Förderbeitrag wird mit maximal 50 W th installierter Nennleistung pro m2 Energiebezugsfläche (EBF) bemessen.
  • Automatische Holzheizungen sind bewilligungspflichtig. Unterlagen für das Baugesuch finden Sie auf der Website des Bau- und Gastgewerbeinspektorats.
  • Gestützt auf die Effizienzverordnung EnEV muss eine Leistungs- und eine Konformitätserklärung (EU) eingereicht werden, nur so können Beiträge ausbezahlt werden.  
Baubewilligungsverfahren Energieeffizienzverordnung (Startet einen Download) Anleitung: Leistungserklärung - EU (Startet einen Download) Beispiel Leistungserklärung (Startet einen Download) Beispiel Konformitätserklärung (Startet einen Download)

Hier finden Sie weitere Hilfsmittel und Informationen, die im Zusammenhang mit Holzheizungen für Sie von Interesse sein können.

Anschluss an ein Wärmenetz

Wird Wärme aus einem Fernwärmenetz bezogen, die zu mindestens 20 Prozent aus erneuerbaren Quellen oder nicht anders nutzbarer Abwärme besteht, so ist der Anschluss an das Wärmenetz förderbeitragsberechtigt. Typischerweise sind dies das Fernwärmenetz Basel sowie die Fernwärme Riehen. Anschlüsse an rein fossil betriebene Netze sind nicht förderbeitragsberechtigt.

Beitragssätze Anschluss an ein Wärmenetz

Massnahmen
Beitragssätze
Bis 500 kW
Fr. 4'000.00 + Fr. 200.00 / kW
Über 500 kW
Fr. 54‘000.00 + Fr. 100.00 / kW
Kleine Anlagen mit einer Leistung unter 30 kW
individuelle Beiträge
Zusatzbeitrag Erstinstallation Wärmeverteilsystem
Fr. 3'000.00 + Fr. 200.00 / kW

Bitte beachten Sie:

  • Der Förderbeitrag wird mit maximal 50 W th installierter Nennleistung pro m2 Energiebezugsfläche (EBF) bemessen.
  • Für kleine Anlagen mit einer Leistung unter 30 kW können bei hohen bzw. ausserordentlichen Anschlusskosten individuelle Förderbeiträge festgelegt werden. Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall das Amt für Umwelt und Energie.
Kontakt

Förderung und Aktionen

Hier finden Sie weitere Informationen, die im Zusammenhang mit dem Ersatz Ihrer Heizung für Sie von Interesse sein können.

Neubau / Erweiterung Wärmenetz

Mit dieser Massnahme wird die Möglichkeit geschaffen, dass die Förderbeiträge für kleinere Wärmeverbünde pauschal berechnet werden können. Es wird jeweils ein Beitrag an das Verteilnetz und an die Wärmeerzeugung berechnet. Die Beiträge gelten sowohl für die Erweiterung bestehender Netze / Erzeugungsanlagen als auch für den Bau neuer Netze.

Beitragssätze Neubau / Erweiterung Wärmenetz

Massnahmen
 
Beitragssatz
Neubau / Erweiterung Wärme- / Anergienetz
 
Fr. 40.00 /(MWh/Jahr)
Neubau / Erweiterung Wärmeerzeugungsanlage
Sole/Wasser-, Wasser/Wasser-Wärmepumpe > 200 kW
Fr. 245.00 /(MWh/Jahr)
 
Automatische Holzfeuerung > 300 kW
Fr. 80.00 /(MWh/Jahr)

IWB bietet umfassende Informationen zu Wärmenetzen und zur Fernwärme an.

Hier finden Sie weitere Informationen, die im Zusammenhang mit dem Ersatz Ihrer Heizung für Sie von Interesse sein können.

Thermische Solaranlagen

Zwei Typen von Solaranlagen werden unterschieden:

  • Thermische Solaranlagen (Sonnenkollektoren), die die Wärme der Sonne direkt zur Warmwassererzeugung und/oder zur Unterstützung der Heizung nutzen.
  • Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen, mit Solarzellen oder Solarmodulen), die Sonnenlicht in Strom umwandeln.

Der Kanton Basel-Stadt unterstützt die Installation von thermischen Solaranlagen mit Förderbeiträgen. Photovoltaik-Anlagen werden mit Förderbeiträgen des Bundes unterstützt.

Mit einer gut platzierten Sonnenkollektoranlage (thermische Solaranlage) auf Ihrem Hausdach können Sie bis zu zwei Drittel der Energie für die Warmwassererwärmung bereitstellen. Dank moderner Technik auch im Winter und bei bedecktem Himmel. Noch mehr Energie sparen Sie, wenn Sie das von der Sonne erwärmte Wasser mit einer kombinierten Lösung auch zum Heizen verwenden.

Beitragssätze thermische Solaranlagen

Massnahmen
Beitragssatz
Grundbeitrag pro Neuanlage
Fr. 2‘500.00
Leistungsabhängiger Zusatzbeitrag
Fr. 800.00 / kW

Bitte beachten Sie:

Solaranlagen sind meldepflichtig. Für Solaranlagen in der Schutzzone und auf Kulturdenkmälern gilt eine Bewilligungspflicht. Die Meldung resp. Unterlagen für das Baugesuch finden Sie auf der Seite des Bau- und Gastgewerbeinspektorats.

Die Ausgestaltung von Solaranlagen ist in § 13 Abs. 1 lit. j ABPV (Ausführungsbestimmung zur Bau- und Planungsverordnung) geregelt.

Baubewilligungsverfahren Gesetzliche Vorgaben Ausgestaltung von Solaranlagen

Hier finden Sie weitere Hilfsmittel und Informationen, die im Zusammenhang mit Solarenergie für Sie von Interesse sein können.


Kontakt

Inhalt aktualisiert